Auto verschwunden...

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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malwiederich
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Auto verschwunden...

Beitrag von malwiederich »

Hallo, eine Bekannte hat mich gebeten Euer Schwarmwissen anzuzapfen:

Person A hat privat ein Auto gekauft. Da diverse Mängel selber behoben werden sollten fragt A im Bekanntenkreis herum und findet einen KFZ-ler (Person B) der ihm eine Adresse gibt wo er das Auto hinstellen kann damit die beiden zusammen das Auto instand setzen können. (Person B kennt den Betreiber der Firma XZ) Person A organisiert den Transport und Auto wird dort abegestellt.
Nun ist Person B aber anderweitig beschäftigt und kommt länger nicht dazu mit Person A dort hinzufahren um das Auto zu reparieren.
Person A will nach seinem Auto schauen und findet es nicht mehr. Auf dem Gelände sind mehrere Firmen angesiedelt. Der Inhaber der Firma wo er das Auto abstellen konnte sagt er habe das Auto nicht mehr und er wisse auch nicht was damit geschehen sein könnte. Er glaube dass der andere Firmeninhaber, Firma XY, der dort ebenfalls angesiedelt ist, mehrere Autos hatte die dort standen und die Stadt wies ihn an, die Autos (darunter das Auto von A) verschrotten zu lassen oder anderweitig wegzuschaffen.
Die Fahrzeugpapiere hat Person A zuhause in einem Ordner, die wurden nicht mitgegeben.

Muss hier Jemand für den Verlust haften? Und wenn ja wer? Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank
Tastenspitz
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von Tastenspitz »

Hier ist die Fa. XY zu belangen. Nach dem SV hat diese fremdes Eigentum vernichtet (vernichten lassen).
Ob die Aufforderung dazu von einer Behörde kam, ist unrelevant. Da hätte XY sagen könne "Ist nicht meins" und dann wäre die Aufforderung an den Halter/Eigentümer gegangen.
malwiederich
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von malwiederich »

Vielen Dank.
Evariste
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von Evariste »

War das Auto denn angemeldet, hatte ein gültiges Nummernschild und so weiter?

Das hier...
malwiederich hat geschrieben: 14.04.21, 11:53 Person A organisiert den Transport und Auto wird dort abegestellt.
... klingt so als ob das Auto nicht fahrtüchtig war.

Unklar ist auch, ob es überhaupt eine Vereinbarung mit dem Inhaber von XZ gab und ob das sein Grund war, auf dem der Wagen stand.

Ich spekuliere mal, wenn da ein Auto, nicht fahrtüchtig und ohne Nummernschild, auf dem Grundstück von XY stand... dann haftet niemand. XY ist nicht verpflichtet, nach dem Eigentümer zu forschen, bevor sie das Auto entfernen.
malwiederich
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von malwiederich »

Evariste hat geschrieben: 14.04.21, 12:11 War das Auto denn angemeldet, hatte ein gültiges Nummernschild und so weiter?

Nein, war abgemeldet.

Das hier...
malwiederich hat geschrieben: 14.04.21, 11:53 Person A organisiert den Transport und Auto wird dort abegestellt.
... klingt so als ob das Auto nicht fahrtüchtig war. Genau, war nicht fahrtüchtig.

Unklar ist auch, ob es überhaupt eine Vereinbarung mit dem Inhaber von XZ gab und ob das sein Grund war, auf dem der Wagen stand.
Das ist nicht bekannt. Person A bekam die Adresse von Person B (dort kannste das Auto hinstellen und wir reparieren es dann dort weil dort Halle und Hebebühne ist)

Ich spekuliere mal, wenn da ein Auto, nicht fahrtüchtig und ohne Nummernschild, auf dem Grundstück von XY stand... dann haftet niemand. XY ist nicht verpflichtet, nach dem Eigentümer zu forschen, bevor sie das Auto entfernen.
Hm...übel, aber danke auch für die Antwort.
Tastenspitz
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von Tastenspitz »

Wobei entfernen und verschrotten zu unterscheiden sind.
ktown
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von ktown »

Tastenspitz hat geschrieben: 14.04.21, 11:59Hier ist die Fa. XY zu belangen.
Wieso? Es gibt keinen Beweis. Wie sagt man so schön: Glauben ist nicht wissen. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
malwiederich
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von malwiederich »

Tastenspitz hat geschrieben: 14.04.21, 12:30 Wobei entfernen und verschrotten zu unterscheiden sind.
Noch ist es unklar ob das Auto verschrottet oder nur entfernt wurde, Fakt ist, es steht nicht mehr dort.
Tastenspitz
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von Tastenspitz »

Für gewöhnlich ist die Beweisbarkeit hier nicht das Diskussionsthema. Sei´s drum:
XY wird einen Entsorgungsnachweis haben. Der Schrotthändler wird das ebenfalls dokumentiert haben. Es gibt die Aussage von XZ und B. Es gibt den Transport zum Gelände von XY. B hat den Eigentumsnachweis am Fahrzeug. Wenn es nicht reicht soll B die Karre als gestohlen melden dann wird die Polizei das alles eben ermitteln. Geht auch.
Tastenspitz
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von Tastenspitz »

malwiederich hat geschrieben: 14.04.21, 12:40
Tastenspitz hat geschrieben: 14.04.21, 12:30 Wobei entfernen und verschrotten zu unterscheiden sind.
Noch ist es unklar ob das Auto verschrottet oder nur entfernt wurde, Fakt ist, es steht nicht mehr dort.
Dann eben wie grade geschrieben zur Polizei und als Diebstahl melden.
ExDevil67
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von ExDevil67 »

Evariste hat geschrieben: 14.04.21, 12:11 Ich spekuliere mal, wenn da ein Auto, nicht fahrtüchtig und ohne Nummernschild, auf dem Grundstück von XY stand... dann haftet niemand. XY ist nicht verpflichtet, nach dem Eigentümer zu forschen, bevor sie das Auto entfernen.
Wobei, so wie ich den Sachverhalt lese handelte es sich um Grundstück auf dem mehrere Firmen angesiedelt sind. Einmal W (im Original XZ) mit dem geklärt wurde das das Fahrzeug dort bis zu Reparatur abgestellt werden darf und die Firma S (im Original XY) die aufgefordert wurde ihre Fahrzeuge zu entfernen. Spätestens S hätte doch aber einen Überblick haben müssen welche Fahrzeuge sie dort abgestellt hat und welche dort von Dritten abgestellt wurden.
Ich kann doch auch nicht einfach im Sommer am Strand herumliegende Handtücher etc in den Müll werfen.
Evariste
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von Evariste »

Das hier habe ich im Netz gefunden:
Grundsätzlich darf ein nicht angemeldetes Auto erst einmal nur auf umfriedetem Gelände abgestellt werden. Steht es auf einem Parkplatz an einer öffentlichen Straße, dann ist es unerheblich, ob der Parkplatz selbst Privatgrund ist oder nicht; das Abstellen des Fahrzeuges stellt dann eine Sondernutzung dar.
...
Wer längerer Zeit und eventuell auch mehrere Autos eingezäunt abstellt, wird sich irgendwann rechtfertigen müssen, ob er sein Grundstück zur Abfallentsorgung nutzt – auch dagegen kann z.B. die Gemeinde vorgehen. Rechtsanspruch auf Abstellfläche für nicht angemeldete Fahrzeuge gibt es nicht, auch nicht für Grundstücksbesitzer.
Ich verstehe das so, dass der Grundstückseigentümer hier direkt verantwortlich ist, auch wenn das Auto nicht ihm gehört.

Wenn sich nun der Eigentümer des Wagens bei XY meldet, könnte es sogar passieren, dass XY die Kosten der Entsorgung von diesem einfordert. :shock: Immerhin stellt das Abstellen des Wagens auf einem fremden Grundstück eine Besitzstörung dar.

(Bei alledem gehe ich von der Annahme aus, dass es sich nicht um ein besonders hochwertiges Fahrzeug gehandelt hat. Bei einem Fahrzeug einer englischen oder italienischen Edelmarke ("R", "F") würde man vielleicht andere Maßstäbe anlegen.)
Zuletzt geändert von Evariste am 14.04.21, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
Evariste
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von Evariste »

ExDevil67 hat geschrieben: 14.04.21, 12:46 Ich kann doch auch nicht einfach im Sommer am Strand herumliegende Handtücher etc in den Müll werfen.
Wenn das mein Strand ist, dann schon. Vor allem dann, wenn sie da schon tage- oder wochenlang herumliegen. :D

...

Wie läuft das zum Beispiel hier in der Wohnanlage ab:
Alle paar Jahre gibt es ein Rundschreiben an die Mieter und Eigentümer, dass sie alle ihre Fahrräder innerhalb einer bestimmten Frist mit ihrem Namen kennzeichnen sollen. Wenn dann am Stichtag Fahrräder auf dem Grundstück gefunden werden, die niemandem gehören (ein paar gibt es immer..), dann werden die entsorgt. Da wird auch nicht recherchiert, ob das Fahrrad vielleicht einem Bekannten eines Mieters gehören könnte.

Ähnlich könnte es hier gelaufen sein, die Firma XY hat alle ihre Mitarbeiter und vielleicht auch die Nachbarn gefragt, wem das Auto gehört und es hat sich niemand gemeldet. Deswegen habe ich gefragt, ob es eine explizite Vereinbarung mit dem Inhaber von XZ gab. Wenn ja, dann hätte dieser sich darum kümmern müssen, dass das Auto nicht "aus Versehen" entsorgt wird.
lottchen
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von lottchen »

malwiederich hat geschrieben: 14.04.21, 11:53 Nun ist Person B aber anderweitig beschäftigt und kommt länger nicht dazu mit Person A dort hinzufahren um das Auto zu reparieren.
Was heißt "länger"? Einige Tage, Wochen, Monate oder Jahre? Reden wir von 2 oder 3 Wochen kann man schon erwarten, dass der Betreiber von XZ noch weiß, was er genehmigt hat und dass die Karre jemandem gehört. Reden wir von einem halben Jahr oder länger habe ich da so meine Zweifel.
ktown
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Re: Auto verschwunden...

Beitrag von ktown »

1. Es ist nicht Aufgabe von XZ ein Gelände, das noch nicht mal ihm allein gehört zu überwachen.
2. Der Sachverhalt gibt nicht her, dass XZ auf den Wagen durch den Beschuldigten XY angesprochen wurde.

Ist nur reine Spekulation:

A hat, ohne zu wissen, welcher Bereich des Geländes von XZ genutzt wird, den Wagen irgendwo auf dem Gelände abgestellt und das war zufälligerweise im Bereich der Schrottkarren von XY.
So kam eins zum anderen und schwupp ist die Karre weg. Da bedarf es noch nicht mal einer direkten Anweisung von XY. Der braucht nur dem Schrotti gesagt zu haben: "Die Karren da hinten müssen weg." :lachen:

Wer also wirklich den Wagen entfernt hat, muss noch bewiesen werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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