Zwangsversteigerung Haus
Moderator: FDR-Team
Zwangsversteigerung Haus
PersonA möchte ein Haus bei einer Zwangsverstigerung ersteigern.
es ist seine Hoffnung, das Haus günstig zu ersteigern. Auf den Haus stehen zwei Grundbucheinträge eine von 55.000 € eine witere über 10.000 €
Mal angenommen Person A bekommt bei 35000 € den Zuschlag, was passiert mit den 30.000 € die durch die Zwangsvollstreckung nicht bedient werden ?
Oder anderes ausgedrückt, egal wie, Person A muss mindestens 65000 € einplanen ?
es ist seine Hoffnung, das Haus günstig zu ersteigern. Auf den Haus stehen zwei Grundbucheinträge eine von 55.000 € eine witere über 10.000 €
Mal angenommen Person A bekommt bei 35000 € den Zuschlag, was passiert mit den 30.000 € die durch die Zwangsvollstreckung nicht bedient werden ?
Oder anderes ausgedrückt, egal wie, Person A muss mindestens 65000 € einplanen ?
Re: Zwangsversteigerung Haus
Es kommt afaik darauf an in welchem Rang der Gläubiger steht der die Zwangsversteigerung beantragt hat. Betreibt der Gläubiger aus Rang 1 die Versteigerung gucken afaik alle anderen Gläubiger in die Röhre bzw müssen hoffen das nach Abzug der Verfahrenskosten und der Schulden aus Rang 1 noch was überbleibt.
Betreibt der Gläubiger aus Rang 2 oder tiefer die Versteigerung bleiben die ranghöheren Einträge erhalten und müssen vom Erwerber abgelöst werden.
Betreibt der Gläubiger aus Rang 2 oder tiefer die Versteigerung bleiben die ranghöheren Einträge erhalten und müssen vom Erwerber abgelöst werden.
Re: Zwangsversteigerung Haus
was soll dies im konkretenFall heißen. der im ersten Rang bekommt 35.000 € danach sind alle Grundbuch gesicherten Einträge weg ?
Re: Zwangsversteigerung Haus
Ja, wenn der Gläubiger aus dem ersten Rang die Zwangsversteigerung betreibt.der im ersten Rang bekommt 35.000 € danach sind alle Grundbuch gesicherten Einträge weg ?
Das ist aber fast immer so, denn selbst wenn der Gläubiger aus dem 2. Rang die Zwangsversteigerung beantragt hat, tritt der Gläubiger aus dem 1. Rang diesem Antrag im Regelfall bei. Sollte es anders sein, wird das im Versteigerungsverfahren vom Gericht bekannt gemacht.
Re: Zwangsversteigerung Haus
Fast, wenn aus Rang 1 heraus die Versteigerung betrieben wird bekommt der Gläubiger den Erlös abzüglich der Kosten bzw maximal das was er noch an Forderungen hat.
Im Regelfall wird der Schuldner ja zunächst das Darlehen regulär bedient haben und damit einen Teil seiner Schulden bei der Bank getilgt haben, so das im Laufe der Zeit eine Differenz entsteht zwischen der Summe die im Grundbuch steht und dem was der Bank noch zusteht.
Das kann einem aber als Ersteigerer egal sein, wer was vom Erlös bekommt. Mit der Aufteilung hat man nichts am Hut. Wichtig ist für einen nur das der Gläubiger aus Rang 1 die Versteigerung (mit)betreibt und man damit ein sauberes Grundbuch übergeben bekommt oder halt die Ablösung der ranghöheren Einträge in sein Gebot einkalkulieren muss.
Re: Zwangsversteigerung Haus
Man sollte dem Rechtspfleger im Versteigerungstermin daher immer gut zuhören, da das bestrangig betreibende Recht und die sich daraus ergebenden Konsequenzen (Lastenfreiheit oder eben bestehen bleibende Rechte) benannt werden.
Re: Zwangsversteigerung Haus
Mal eine ganz blöde Frage:
Muss zwangsläufig einer der Gläubiger aus dem Grundbuch die Zwangsversteigerung veranlasst haben?
Schulden kann man auch anderweitig anhäufen und Grundschuldeinträge werden vielfach auch vergessen sie zu löschen.
Muss zwangsläufig einer der Gläubiger aus dem Grundbuch die Zwangsversteigerung veranlasst haben?
Schulden kann man auch anderweitig anhäufen und Grundschuldeinträge werden vielfach auch vergessen sie zu löschen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Zwangsversteigerung Haus
Nein, das ist nicht zwangsläufig so.Muss zwangsläufig einer der Gläubiger aus dem Grundbuch die Zwangsversteigerung veranlasst haben?
Re: Zwangsversteigerung Haus
Es könnte also sein, dass ein Gläubiger der nicht im Grundbuch steht die Zwangsversteigerung veranlassen will und die im Grundbuch eingetragenen Schulden sind schon beglichen.
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Re: Zwangsversteigerung Haus
Das ist jedenfalls in der Theorie denkbar. In der Praxis wäre das jedoch eine sehr ungewöhnliche Konstellation.Es könnte also sein, dass ein Gläubiger der nicht im Grundbuch steht die Zwangsversteigerung veranlassen will und die im Grundbuch eingetragenen Schulden sind schon beglichen.
Welcher Schuldner lässt es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn eine unbelastete Immobilie zu seinem Vermögen gehört?
Re: Zwangsversteigerung Haus
Auch das ist in der Theorie denkbar. Schuldner reagieren nicht zwangsläufig rational.
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Re: Zwangsversteigerung Haus
Wobei als Gläubiger der nicht im Grundbuch (mit)steht eine Zwangsversteigerung zu beantragen auch sehr riskant sein dürfte. Es müssten dann ja alle Eintragungen erhalten bleiben was natürlich ein potentieller Ersteigerer einpreisen wird. Sprich das Objekt wird ggf unverkäuflich.
Re: Zwangsversteigerung Haus
Für wen?
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Re: Zwangsversteigerung Haus
danke für die zahlreichen Antworten.
Für mich ist nur wichtig, dass der Betreiber der Zwangsvollstreckung, der im 1. Rang stehend Gläubiger nach der Zwangsvoillstreckung aus dem Grundbuch verschwindet, auch wenn seine Forderungen nicht durch die Zwangsvollstreckung gedeckt sind.
Für mich ist nur wichtig, dass der Betreiber der Zwangsvollstreckung, der im 1. Rang stehend Gläubiger nach der Zwangsvoillstreckung aus dem Grundbuch verschwindet, auch wenn seine Forderungen nicht durch die Zwangsvollstreckung gedeckt sind.