Anton hat eine GmbH, die A GmbH, mit welcher er Beratungsdienstleistungen für Finanzprodukte anbietet.
Nun möchte Anton eine deutsche Online-Apotheke bei deren Verkauf von COVID-19-Selbsttests unterstützen.
1. Anton möchte hierfür Einzeländlern persönlich besuchen und einen Faltblatt, auf dem Selbsttests und deren Preis abgebildet sind, abgeben.
2. Außerdem möchte Anton die Selbsttests ebenfalls auf der Website seiner GmbH präsentieren.
Anton fragt sich, ob diese Aktivitäten für ihn erlaubt sind?
Voraussetzung für Vermittlungstätigkeiten von COVID-19-Selbsttests
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Re: Voraussetzung für Vermittlungstätigkeiten von COVID-19-Selbsttests
Ich frag mich gerade, welchen Markt es dafür geben soll - solche Selbsttests werden derzeit in allen Supermärkten, Drogeriemärkten, bei etlichen online-Händlern etc. verkauft. Und sicher auch in Apotheken.
Es könnte sein, dass bestimmte oder alle unter das Medizinproduktegesetz fallen und dann bestimmte Vorschriften gelten, müsste man nachsehen. Aber gerade Apotheken werden dann am allerwenigstens Bedarf für eine externe Dienstleistung haben. Eher schon der Kioskbesitzer der sich überlegt, ob er die auch verkaufen kann.
Es könnte sein, dass bestimmte oder alle unter das Medizinproduktegesetz fallen und dann bestimmte Vorschriften gelten, müsste man nachsehen. Aber gerade Apotheken werden dann am allerwenigstens Bedarf für eine externe Dienstleistung haben. Eher schon der Kioskbesitzer der sich überlegt, ob er die auch verkaufen kann.
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Re: Voraussetzung für Vermittlungstätigkeiten von COVID-19-Selbsttests
Danke FM für die Rückmeldung.
Aber nehmen wir doch mal das Beispiel mit dem Kioskbesitzer:
Wenn Anton die Tests an den Kioskbesitzer vermittelt. Wäre das dann erlaubt?
Aber nehmen wir doch mal das Beispiel mit dem Kioskbesitzer:
Wenn Anton die Tests an den Kioskbesitzer vermittelt. Wäre das dann erlaubt?
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