winterspaziergang hat geschrieben: ↑10.05.21, 11:16
indem Sie den Rest des Satzes lesen und nicht willkürlich ihre eigenen Betonungen zum Maß machen
Sorry, das hilft nicht weiter. Sie unterscheiden in Ihrem Text m. E. eindeutig zwischen Religion und "Untergruppen", ohne weitere Ausführungen bekommen wir das Missverständnis (wenn es eines ist) wohl nicht aufgeklärt.
winterspaziergang hat geschrieben: ↑10.05.21, 11:16
(Konfessionen und Co wurden hier
neutral als Untergruppen zusammengefasst, auch um Gemeinschaften, die wegen ihrer Riten
rechtlich als Sekten gelten, eben NICHT zu bewerten, obwohl diese Blutsache (bezogen auf Transfusionen) nur bei sehr bestimmten Gemeinschaften vorliegt)
Frage dazu: "Gemeinschaften, die wegen ihrer Riten rechtlich als Sekte gelten", was soll das sein? Meinen Sie damit Religionsgemeinschaften, die keine öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind? Übrigens sind die Zeugen Jehovas m. W. mittlerweile auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft...
winterspaziergang hat geschrieben: ↑10.05.21, 11:16
Evariste hat geschrieben: ↑10.05.21, 09:35Es geht mir weniger um die Definition von "Religion" an sich, sondern darum, dass Außenstehende den Betroffenen die Lehren "ihrer" Religion - mitunter mit einem besserwisserischen Tonfall - erklären wollen.
Sie lesen Dinge, die nirgends stehen. Welche Lehre habe ich hier irgendwo geschrieben? Und wo ist jemand "betroffen"? Wovon?
Sie interpretieren und unterstellen ihre eigenen Auffassungen, wenn man nichts macht als zu differenzieren. Sie fühlen sich auf den Schlips getreten und belehrt und antworten erbost auf Ihre eigenen Interpretationen, dabei auch noch persönlich werdend.
Ja, das mit dem "besserwisserisch" hätte ich vielleicht besser weglassen sollen.
Andererseits klingt der Satz
Der Patient, der gern anderen unterstellt, sie würden mit Absicht missverstehen, hat hier was gründlich missverstanden: ...
für mich schon etwas besserwisserisch, ein netteres Wort fällt mir hier nicht ein.
winterspaziergang hat geschrieben: ↑10.05.21, 11:16
Gern können Sie natürlich darlegen, dass es arbeitsrechtlich abgedeckt ist, dass ein Betrieb in Deutschland auf die vielfältigen arbeitsfreien Tage der unterschiedlichen Religionen und deren Konfessionen oder sonstige Gruppierungen + derer, die spontan sich auf religiöse Gründe berufen, eingehen muss.
Speziell für die Siebenten-Tags-Adventisten gibt es wohl einiges an Rechtsprechung:
Das Arbeitsgericht Nürnberg hat zwei Siebenten-Tags-Adventisten Recht gegeben, die ihre Arbeit am Sabbat verweigerten (Aktenzeichen: 7 Ca 8056/06 W und 7 Ca 8510/06 W). ...
Das Gericht sah die Klage als begründet an und verwies auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Juni 2005 in einem vergleichbaren Fall eines Siebenten-Tags-Adventisten (Aktenzeichen: 4 Sa 120/05), das vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 10. November 2005 bestätigt wurde (Aktenzeichen: 2 AZN 752/05).
(Quelle: Adventistischer Pressedienst)
Und weiter...
Außerdem führte der Richter aus, dass zur Glaubensfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz auch das Recht des Einzelnen gehöre, sein Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu leben. Das Grundrecht überlasse es dem Einzelnen, welche religiösen Symbole er anerkenne und verwende. Für eine zulässige Berufung auf Artikel 4 Grundgesetz „kommt es nur darauf an, dass es überhaupt von einer wirklichen religiösen Überzeugung getragen und nicht anders motiviert ist".
Das ist das, was ich meine. Dass SIe (und ich) eine bestimmte Glaubensüberzeugung nicht nachvollziehen können und sie vielleicht sogar im Widerspruch zur "offizielle" Lehre der Religionsgemeinschaft steht, der der Betreffende angehört, macht diese Glaubensüberzeugung nicht rechtlich irrelevant. Natürlich muss es sich um eine echte Glaubensüberzeugung handeln.