Quarantaene in Einzelbuero

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

Moderator: FDR-Team

winterspaziergang

Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von winterspaziergang »

PetrOs hat geschrieben: 11.05.21, 10:24 Danke! Ist schon viel Info!

In Heimbüro ist es kaum möglich etwas zu machen, wenn ein 3 Jähriger rumturnt und eine 8 Jährige dann in Homeschooling betreut werden muss. Es sei denn ich sperre mich mit dem Laptop in der Garage oder so...
hat die Wohnung nur ein Zimmer? (und ehe wieder unsachlicher Unfug kommt; Ja, ich kenne das Leben mit mehreren (Klein)Kindern)
und zum
eigenem abschließbaren Büroraum in einem Bürohaus.
kommt man da durch eine eigene und personifizierte Schleuse hin?

Ansonsten hilft vielleicht das hier

:arrow: Grundlage für die Anordnung der Quarantäne ist § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
...Ansteckungsverdächtig: Eine Person, von der anzu- nehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Aus- scheider zu sein.

Zu Hause bleiben

Die Quarantäne ist wichtig. Sie dient Ihrem Schutz und dem Schutz von uns allen vor Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus und soll die Verbreitung der Erkrankung verhindern. Die Maßnahme wurde von der zuständigen Behörde – in der Regel von Ihrem Gesundheitsamt – angeordnet. Es wurde genau festgelegt wie lange Sie in Quarantäne kommen. Die Maßnahme endet aber nicht automatisch, sondern erst, wenn sie durch die zuständige Behörde wieder aufgehoben wurde.

Sie zählen zu denen, die ansteckungsverdächtig sind, ohne selber krank oder krankheitsverdächtig zu sein.
Bei COVID-19 werden Quarantänemaßnahmen getroffen, da diese Krankheit ähnlich schwer verlaufen kann wie die ebenfalls durch Coronaviren verursachten Krankheitsbilder SARS1 und MERS2. Die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung geschieht jedoch einfacher und schneller.

:arrow: Bitte beachten Sie: Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheits- strafe geahndet werden! (weitere Info bei der Quelle rki)
Wg. Vorsorgen für Ausfall von A - die Firma ist ja gerade 3 Wochen alt, und die Anstellung der Mitarbeiter läuft. Noch ist aber keiner da. Wenn die 3D Drucktechniker/innen und der Akquise-Mitarbeiter/in da wären, könnte man es an diese auslagern.
Im Infektionsschutzgesetz hat man die Gesamtheit der Bevölkerung und deren Gesundheit bzw. Leben vor Augen und in gewisser Hinsicht andere Sorgen.

Erwerbstätige, die wegen einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, haben i. d. R. einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Ansprechpartner ist die anordnende Behörde.
PetrOs
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von PetrOs »

Ok, danke!

Es hat sich wenigstens für jetzt erübrigt, da der Sohn soeben einen Negativ-Befund bekommen hat. Er muss zwar weiter in der Quarantäne bleiben, aber nicht ich. Hauptsache durchhalten, der Impftermin ist in einer Woche ;)
FM
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von FM »

PetrOs hat geschrieben: 11.05.21, 20:02 Es hat sich wenigstens für jetzt erübrigt, da der Sohn soeben einen Negativ-Befund bekommen hat. Er muss zwar weiter in der Quarantäne bleiben, aber nicht ich. Hauptsache durchhalten, der Impftermin ist in einer Woche ;)
Na dann herzlichen Glückwunsch an den Junior :) Papa muss ihm jetzt versichern, dass natürlich dennoch der Sohn viel viel wichtiger gewesen wäre als die GmbH.

Der Impftermin hilft halt je nach Impfstoff auch frühestens nach 4, manchmal aber auch erst nach 14 Wochen. Bei AZ soll man ja 12 Wochen warten für die zweite Impfung um einen guten Impfschutz zu haben, plus 2 Wochen Wartezeit, plus die Woche bis nächste Woche .... dauert also auch noch bis ca. Ende August. Bei dem von J&J wohl schon vier Wochen nach der ersten Impfung, aber davon scheint noch nicht viel da zu sein.
PetrOs
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von PetrOs »

Das weiß er ja ;)

Ja, mit der Impfung dauert es zwar ein bisschen, aber ist immer noch deutlich besser. Auch der Verlauf, falls man sich nach der ersten infiziert. Bei Biontech sind es 3-4 Wochen bis zur 2., und dann 14 Tage bis es durch ist. Also Ende Juni, wenn alles ok geht.
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