Nur ein Erfinder übernimmt freigegebene Patente ArbnErfG §16

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HansT
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Nur ein Erfinder übernimmt freigegebene Patente ArbnErfG §16

Beitrag von HansT »

Ein Arbeitgeber hat eine Erfindung, an der mehrere Erfinder beteiligt waren, in Anspruch genommen und angemeldet.
Nun gibt er das daraus entstandene Patent nach §16 ArbnErfG mit Hinweis auf ein Nutzungsrecht (§16 Abs. 3) frei. Dies geschieht in einer gemeinsamen Email an alle Erfinder. Innerhalb der geseztlichen Frist von drei Monaten meldet nur einer der Erfinder sein Interesse an einer Übernahme an.
Meine Frage bzgl. der Rechtslage wäre, was mit den Anteilen der restlichen Erfinder geschieht? Fallen diese wieder an den Arbeitgeber zurück oder gehen deren Anteile an den Erfinder über, der die Übernahme erklärt hat?
Danke im Voraus