Aufkommen für Pflegekosten

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Pusteblume1985
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Aufkommen für Pflegekosten

Beitrag von Pusteblume1985 »

Eine Frau ist in einer Pflegeeinrichtung und die Kosten sind 400€ höher als ihre Rente.

Wer wird alles herangezogen.Geschwister sind tot,Ehemann auch,einzige Tochter auch.

Enkel und Urenkelin (minderjährig) existieren noch,und eine Nichte.
ExDevil67
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Re: Aufkommen für Pflegekosten

Beitrag von ExDevil67 »

Grundsätzlich wäre denkbar das der Enkel als nächster erwachsener Verwandte zu Unterhalt verpflichtet ist. Frage wäre dann allerdings ob er auch leistungsfähig ist. Da wurden aber afair die Grenzen ab denen man als leistungsfähig gilt vor einiger Zeit deutlich erhöht.
Wenn keiner aus der Familie zahlen kann, bleibt nur der Weg zum Sozialamt.
Pusteblume1985
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Re: Aufkommen für Pflegekosten

Beitrag von Pusteblume1985 »

der Enkelhat 1400 € Netto (und ein Kind)
ExDevil67
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Re: Aufkommen für Pflegekosten

Beitrag von ExDevil67 »

Klingt für mich nicht sehr leistungsfähig.
lottchen
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Re: Aufkommen für Pflegekosten

Beitrag von lottchen »

https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... mmen-28892

Selbst wenn der Enkel unterhaltspflichtig wäre (was ich stark bezweifle, Geschwister sind ja auch nicht unterhaltspflichtig) - er würde dann sicher mindestens dieselben Freibeträge haben wie die Kinder des Pflegebedürftigen. Und bei 1400€ Nettoeinkommen dürfte man egal mit welcher Steuerklasse nicht auf über 100.000€ Bruttoeinkommen kommen. Daher: keine Unterhaltspflicht.
ExDevil67
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Re: Aufkommen für Pflegekosten

Beitrag von ExDevil67 »

Geschwister untereinander nicht. Allerdings lässt sich vom Enkel zur Oma eine gerade Linie ziehen und auf der bestehen afaik gegenseitige Unterhaltspflichten.
lottchen
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Re: Aufkommen für Pflegekosten

Beitrag von lottchen »

Großeltern und Enkel sind aber nur Verwandte 2.Grades. Daher m.M. nach keine Unterhaltspflicht. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
FM
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Re: Aufkommen für Pflegekosten

Beitrag von FM »

Gerade Linie -> Unterhaltspflicht
https://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html
und https://dejure.org/gesetze/BGB/1589.html
Der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den SH-Träger ist aber ausgeschlossen ab dem zweiten Grad, https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/94.html Abs. 1 Satz 3.

Die Oma könnte den Anspruch also nur selbst geltend machen, dann erst müsste man die Leistungsfähigkeit prüfen. Sie wird das nur tun wenn sie den Enkel ärgern möchte oder wenn sie keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen möchte.
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