Aufkommen für Pflegekosten
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Aufkommen für Pflegekosten
Eine Frau ist in einer Pflegeeinrichtung und die Kosten sind 400€ höher als ihre Rente.
Wer wird alles herangezogen.Geschwister sind tot,Ehemann auch,einzige Tochter auch.
Enkel und Urenkelin (minderjährig) existieren noch,und eine Nichte.
Wer wird alles herangezogen.Geschwister sind tot,Ehemann auch,einzige Tochter auch.
Enkel und Urenkelin (minderjährig) existieren noch,und eine Nichte.
Re: Aufkommen für Pflegekosten
Grundsätzlich wäre denkbar das der Enkel als nächster erwachsener Verwandte zu Unterhalt verpflichtet ist. Frage wäre dann allerdings ob er auch leistungsfähig ist. Da wurden aber afair die Grenzen ab denen man als leistungsfähig gilt vor einiger Zeit deutlich erhöht.
Wenn keiner aus der Familie zahlen kann, bleibt nur der Weg zum Sozialamt.
Wenn keiner aus der Familie zahlen kann, bleibt nur der Weg zum Sozialamt.
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Re: Aufkommen für Pflegekosten
der Enkelhat 1400 € Netto (und ein Kind)
Re: Aufkommen für Pflegekosten
Klingt für mich nicht sehr leistungsfähig.
Re: Aufkommen für Pflegekosten
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... mmen-28892
Selbst wenn der Enkel unterhaltspflichtig wäre (was ich stark bezweifle, Geschwister sind ja auch nicht unterhaltspflichtig) - er würde dann sicher mindestens dieselben Freibeträge haben wie die Kinder des Pflegebedürftigen. Und bei 1400€ Nettoeinkommen dürfte man egal mit welcher Steuerklasse nicht auf über 100.000€ Bruttoeinkommen kommen. Daher: keine Unterhaltspflicht.
Selbst wenn der Enkel unterhaltspflichtig wäre (was ich stark bezweifle, Geschwister sind ja auch nicht unterhaltspflichtig) - er würde dann sicher mindestens dieselben Freibeträge haben wie die Kinder des Pflegebedürftigen. Und bei 1400€ Nettoeinkommen dürfte man egal mit welcher Steuerklasse nicht auf über 100.000€ Bruttoeinkommen kommen. Daher: keine Unterhaltspflicht.
Re: Aufkommen für Pflegekosten
Geschwister untereinander nicht. Allerdings lässt sich vom Enkel zur Oma eine gerade Linie ziehen und auf der bestehen afaik gegenseitige Unterhaltspflichten.
Re: Aufkommen für Pflegekosten
Großeltern und Enkel sind aber nur Verwandte 2.Grades. Daher m.M. nach keine Unterhaltspflicht. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
Re: Aufkommen für Pflegekosten
Gerade Linie -> Unterhaltspflicht
https://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html
und https://dejure.org/gesetze/BGB/1589.html
Der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den SH-Träger ist aber ausgeschlossen ab dem zweiten Grad, https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/94.html Abs. 1 Satz 3.
Die Oma könnte den Anspruch also nur selbst geltend machen, dann erst müsste man die Leistungsfähigkeit prüfen. Sie wird das nur tun wenn sie den Enkel ärgern möchte oder wenn sie keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen möchte.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html
und https://dejure.org/gesetze/BGB/1589.html
Der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den SH-Träger ist aber ausgeschlossen ab dem zweiten Grad, https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/94.html Abs. 1 Satz 3.
Die Oma könnte den Anspruch also nur selbst geltend machen, dann erst müsste man die Leistungsfähigkeit prüfen. Sie wird das nur tun wenn sie den Enkel ärgern möchte oder wenn sie keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen möchte.
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