Doch, auch das geht noch. Die kann man sich bei manchen Krankenkassen sogar elektronisch beschaffen.
Konkret habe ich selbst in so einem Fall im Dezember 2020 per Smartphone aus dem Wartezimmer des Arztes bei meiner Krankenkasse angerufen und der Arzt hatte die Ersatzbescheinigung 15 Min. später in seinem Fax liegen.
Das ist nicht richtig. Der Arzt muss dann vielmehr das Ersatzverfahren anwenden. Vielleicht haben die Vorzimmerdamen darauf keine Lust, weil das nicht automatisch per Computer geht, sondern noch Handarbeit ist.winterspaziergang hat geschrieben:wenn der in den nächsten beiden Tagen ist, ist der Arzt nicht verpflichtet ohne Abrechnungsmöglichkeit zu behandeln.