Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Fuchsbau
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Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Beitrag von Fuchsbau »

A erleidet einen Herzinfarkt und ihm wird im Krankenhaus ein Stent gesetzt.

Nach 3 Tagen besteht A auf sofortige Entlassung und geht nach Hause.

KH sagt ihm zu, dass der Entlassungsbrief mit Medikamentenplan zum Hausarzt geschickt wird.

Allerdings bekommt der Hausarzt den Brief nicht und wurde auch nicht versendet.
Da weder Hausarzt noch Patient wissen, welche Medikamente (Blutverdünner) eingenommen werden müssen, nimmt der Patient auch keine Medikamente ein.
3 Tage später erleidet A den nächsten Infarkt. Auslöser: Blutgerinnsel im Stent das jenen verstopfte. Mit der Einnahme eines Blutverdünners wäre dies nicht geschehen.
Kann A das Krankenhaus oder den Hausarzt juristisch belangen? immerhin musste beiden klar sein, dass ohne Blutverdünner ein erneuter Infarkt unvermeidlich ist.
Froggel
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Re: Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Beitrag von Froggel »

Fuchsbau hat geschrieben: 03.07.21, 12:01Nach 3 Tagen besteht A auf sofortige Entlassung und geht nach Hause.
Da die Entlassung auf eigenen Wunsch erfolgt ist, muss er eine ausreichende Sicherheitsaufklärung erhalten haben, in der unter anderem die therapeutischen Maßnahmen dargelegt werden. Da dieses offenbar versäumt wurde, kann man laut einem Urteil des OLG Köln das Krankenhaus für Folgeschäden haftbar machen, wie hier zu lesen ist.
Ich bin kein Jurist.
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winterspaziergang

Re: Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Beitrag von winterspaziergang »

Froggel hat geschrieben: 03.07.21, 12:22
Fuchsbau hat geschrieben: 03.07.21, 12:01Nach 3 Tagen besteht A auf sofortige Entlassung und geht nach Hause.
Da die Entlassung auf eigenen Wunsch erfolgt ist, muss er eine ausreichende Sicherheitsaufklärung erhalten haben, in der unter anderem die therapeutischen Maßnahmen dargelegt werden. Da dieses offenbar versäumt wurde, ....
wurde es?
ktown
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Re: Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Beitrag von ktown »

Es ist ungewöhnlich, dass dem Patienten kein Entlassungsbrief mitgegeben wurde. Üblicherweise bekommt der Patient seine Medikation für den Entlassungstag und fertig. Die weitere Behandlung liegt in der Verantwortung des Patienten.
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Froggel
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Re: Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Beitrag von Froggel »

ktown hat geschrieben: 03.07.21, 15:17Es ist ungewöhnlich, dass dem Patienten kein Entlassungsbrief mitgegeben wurde. Üblicherweise bekommt der Patient seine Medikation für den Entlassungstag und fertig. Die weitere Behandlung liegt in der Verantwortung des Patienten.
Ebendies. Darauf wollte ich hinaus. Wenn es tatsächlich so abgelaufen ist:
Fuchsbau hat geschrieben: 03.07.21, 12:01KH sagt ihm zu, dass der Entlassungsbrief mit Medikamentenplan zum Hausarzt geschickt wird.
und dann nicht einmal das getan wurde, was dem Patienten bei der Entlassung versprochen wurde, ist das definitiv ein Versäumnis des Krankenhauses.
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FM
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Re: Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Beitrag von FM »

Bei 3 Tagen erscheint mir das nicht so ungewöhnlich. Der Patient bestand selbst darauf zu gehen, bevor der Arztbrief fertig ist. Er wollte eben sofort weg.

Es kann gut sein, dass der Arztbrief erst am späten Nachmittag in den Postausgang geht und erst am Folgetag der Versandweg bei der Post beginnt. Eine Garantie, dass schon am nächsten Tag zugestellt wird, gibt es nicht. Dass es dann noch mal drei oder vier Tage dauert, ist nicht sehr ungewöhnlich.

Verwunderlich ist eher, dass der Hausarzt (falls er denn sofort einbezogen wurde) nichts macht. Sollte eine INR-Messung das Nötige sein, kann er die auch machen oder veranlassen. Sollte Auskunft vom Krankenhaus nötig sein, kann er dort anrufen.
ExDevil67
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Re: Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Beitrag von ExDevil67 »

Froggel hat geschrieben: 03.07.21, 20:40 Wenn es tatsächlich so abgelaufen ist:
Fuchsbau hat geschrieben: 03.07.21, 12:01KH sagt ihm zu, dass der Entlassungsbrief mit Medikamentenplan zum Hausarzt geschickt wird.
und dann nicht einmal das getan wurde, was dem Patienten bei der Entlassung versprochen wurde, ist das definitiv ein Versäumnis des Krankenhauses.
Wobei ich dabei auch ein größeres Versäumnis beim Hausarzt sehe. Blutverdünner nach Herzinfarkt halte ich jetzt nicht für so ungewöhnlich als das da ein Hausarzt den Brief vom Krankenhaus braucht um eine Idee zu bekommen mit welchem Medikament in welcher Dosierung er da jetzt weiterbehandeln muss.
Froggel
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Re: Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Beitrag von Froggel »

ExDevil67 hat geschrieben: 03.07.21, 21:22 Blutverdünner nach Herzinfarkt halte ich jetzt nicht für so ungewöhnlich als das da ein Hausarzt den Brief vom Krankenhaus braucht um eine Idee zu bekommen mit welchem Medikament in welcher Dosierung er da jetzt weiterbehandeln muss.
Deswegen gehen Herzpatienten zum Facharzt, weil Hausärzte eben nicht solche Entscheidungen – gerade bei schwerwiegenden und lebensgefährlichen Erkrankungen – treffen können und sollen. Ein Versäumnis bezüglich des Hausarztes sehe ich lediglich darin, dass er im Krankenhaus hätte nachfragen können, wenn er selbst so gar keine Idee hat. Allerdings weiß ich nicht, ob er telefonisch überhaupt eine Auskunft (Datenschutz?) bekommen hätte.
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Chavah
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Re: Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Beitrag von Chavah »

Froggel, normalerweise kennen die Kliniken "ihre" ambulanten Ärzte. Da funktioniert ein Telefonanruf, auch unter Datenschutzgesichtspunkten. Zumal der Hausarzt ja im Krankenhaussystem eingetragen ist. Und bei einem Patienten, der sich Knall auf Fall selbst entlassen hat, da kann man doch als Arzt nicht sagen, man wisse nicht, was zu tun sei.

Zum Ablauf im Krankenhaus. Ich kenne es so, dass man selbst bei regulärer Entlassung evtl. bis in den Nachmittag auf die Papiere für den Hausarzt warten muss. Dass man noch für ca. einen Tag die Medis mitbekommt. Aber, wenn man aufsteht, sich selbst entlässt, dann verzichtet man natürlich auf all das.

Chavah
Elektrikör
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Re: Krankenhaus vergisst Medikamentenplan

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,
Das rechtliche hin oder her, aber hat der Selbsterhaltungstrieb des Patienten hier SO versagt, dass ER sich nicht mit ALLEN ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht darum gekümmert hat, dass ER nicht WIEDER in eine lebensbedrohliche Situation kommt?
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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