Urlaubsanspruch nach Krankheit

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Infinity
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Urlaubsanspruch nach Krankheit

Beitrag von Infinity »

Hallo,

wenn ich richtig verstanden habe, verfällt der Urlaub bei andauernder Krankheit erst nach Ablauf von 15 Monaten ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Urlaub entstanden ist.
Gehen wir mal von einem Urlaubsanspruch von 28 Tagen / Jahr aus.

Zum Beispiel:
Der Arbeitnehmer ist das gesamte Jahr 2018 und bis Mai 2019 krankgeschrieben.
Dann hat man noch trotzdem Anspruch auf den gesamten Urlaub aus 2018 bis 31.03.2020.

Wie sieht es aber aus, wenn der Arbeitnehmer mitten im Jahr krank wird und sogar noch vor 31.03. des nächsten Jahres zurück ist ?

1. Beispiel:
Der Arbeitnehmer ist seit April 2018 bis einschließlich Januar 2019 krankgeschrieben. Vor der Krankschreibung hat er keinen Urlaub aus dem Anspruch für 2018 genommen.
Wenn der Arbeitnehmer im Februar 2019 wieder da ist, dann ist ja noch genug Zeit, den Urlaub bis 31.03.2019 zu nehmen.
Also im Idealfall müsste der Arbeitgeber den Arbeitnehmer sogar darauf hinweisen, dass der Urlaubsanspruch für 2018 nach dem 31.03.2019 verfällt. Korrekt ?

2. Beispiel:
Der Arbeitnehmer ist seit April 2018 bis einschließlich April 2019 krankgeschrieben. Auch hier hatte er noch volle 28 Tage aus 2018.
Hat er dann trotzdem Anspruch auf den gesamten Urlaub aus 2018 bis 31.03.2020 ?

Vielen Dank !