Schrank im Landhausstil wird ruiniert, wer haftet ?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Jenna-123
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Schrank im Landhausstil wird ruiniert, wer haftet ?

Beitrag von Jenna-123 »

Hallo,

angenommen Person A gibt einen Schrank einer Malerfirma, welche diesen von weiß nach grau umlackieren soll. Person A soll die Farbe selbst besorgen. Der Schrank hat ein Landhausstil-Design, d.h. sägeraue Oberfläche..

Als Person A den Schrank abholen möchte, fällt A fast in Ohnmacht. Das komplette Design wurde abgeschliffen, der ehemalige Landhausstil ist nicht mehr sichtbar.
Angeblich stellte sich das Holz nach der Lackierung auf, sodass es eigenmächtig abgeschliffen wurde. Die Rest-Farbe bekommt A mit nach Hause, diese ist so dünn, dass der Schrank, welcher nach dem Abschleifen nochmal lackiert wurde, fleckig und teils verdreckt ist.

Wer haftet und in welcher Weise ? Wie ist die Rechtslage ?

MfG
Jenna
Dummerchen
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Re: Schrank im Landhausstil wird ruiniert, wer haftet ?

Beitrag von Dummerchen »

Was war denn vertraglich vereinbart?

Für die Qualität der Farbe an sich dürfte der Maler nicht haften müssen, wenn der Kunde die Farbe selbst besorgt und ihm die Verwendung eben dieser Farbe aufgetragen hat. Alles andere wird von den Absprachen abhängen. Übrigens: sägerau ist kein zwingendes Merkmal des Landhausstil.
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