Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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erniebert
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Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Beitrag von erniebert »

Hallo Forum,

Erbe mit erteiltem Erbschein hat Gesellschaftsanteile einer GmbH geerbt.
Erblasser war zu Lebzeiten alleiniger Geschäftsführer besagter GmbH.

Nun verlangt das Registergericht seine notariell beglaubigte Eintragung in das Handelsregister,
nachdem es vom zuständigen Amtsgericht über besagten Erbfall informiert wurde.

Frage:
Was passiert mit der Gesellschaft, wenn der Erbe der Aufforderung des Registergerichts nicht
nachkommt?
Altbauer
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Re: Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Beitrag von Altbauer »

Tipp: mal googeln was GmbH überhaupt bedeutet, besonders das "mbH"

Ferner: mal googeln welche Bedeutung die Eintragung zum Handelsregister gerade im Bezug auf das "mbH" hat.

Daraus geht dann hervor, dass die Eintragung keine Nachteile bringt sondern u.U sehr wicht ist!
bavarian tax collector
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Re: Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Beitrag von bavarian tax collector »

erniebert hat geschrieben: 27.08.21, 08:50 Erblasser war zu Lebzeiten alleiniger Geschäftsführer besagter GmbH.
§6 Abs. 1 GmbHG hat geschrieben:Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben.
erniebert hat geschrieben: 27.08.21, 08:50 Erbe mit erteiltem Erbschein hat Gesellschaftsanteile einer GmbH geerbt.
Der Erbe wird durch den Erbfall Gesellschafter, aber nicht automatisch Geschäftsführer! Er/sie kann selber zum Geschäftsführer bestellt werden oder eine andere Person zum Geschäftsführer bestellen!

Momentan ist die GmbH nicht handlungsfähig, da ohne vertreteungsberechtigten Geschäftsführer auch keine Geschäfte getätigt werden können. Die Vertretung durch die Gesellschafter ist auf §35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG beschränkt.

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erniebert
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Re: Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Beitrag von erniebert »

Danke, damit ist klar, dass jemand Gesellschafter durch Erbe werden kann,
aber wenn er sich nicht eintragen lässt,
muss er das auch nicht.
Irgendwann wird dann die Gesellschaft von Amts wegen gelöscht werden und das Register stimmt wieder.

Grüße erniebert
ExDevil67
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Re: Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Beitrag von ExDevil67 »

Wobei einfach warten bis die Löschung von Amtswegen erfolgt ich so spontan für keine gute Idee halte.
Eine GmbH ist schließlich eine eigene Rechtspersönlichkeit mit entsprechenden Pflichten. Die erledigen oder erübrigen sich aber nicht durch aktives Nichtstun des erbenden Gesellschafters. Da würde ich als Gläubiger prüfen ob ich mich nicht ggf an den untätigen Gesellschafter als Privatperson halten kann.
lottchen
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Re: Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Beitrag von lottchen »

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrec ... ister.html

Da es noch andere Gesellschafter gibt dürften die auch ein Interesse haben, dass alles sauber über die Bühne geht. Die haften ja schließlich auch.
Jdepp
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Re: Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Beitrag von Jdepp »

erniebert hat geschrieben: 27.08.21, 08:50 Hallo Forum,

Erbe mit erteiltem Erbschein hat Gesellschaftsanteile einer GmbH geerbt.
Erblasser war zu Lebzeiten alleiniger Geschäftsführer besagter GmbH.

Nun verlangt das Registergericht seine notariell beglaubigte Eintragung in das Handelsregister,
nachdem es vom zuständigen Amtsgericht über besagten Erbfall informiert wurde.

Frage:
Was passiert mit der Gesellschaft, wenn der Erbe der Aufforderung des Registergerichts nicht
nachkommt?
Die Gesellschaft wird ohne Geschäftsführer weiter im Handelsregister eingetragen bleiben. Zustellungen und sonstige Willenserklärungen gehen dann halt an den/die Gesellschafter. Im übrigen weise ich mal auf § 15 a InsO hin. Der/die Gesellschafter haben bei einer führungslosen Gesellschaft selber die Insolvenzantragspflicht, dh. wenns schlecht läuft sind wir schnell bei einer strafbaren Insolvenzverschleppung.
CruNCC
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Re: Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Beitrag von CruNCC »

erniebert hat geschrieben: 27.08.21, 11:19 Danke, damit ist klar, dass jemand Gesellschafter durch Erbe werden kann, aber wenn er sich nicht eintragen lässt, muss er das auch nicht.
Die Gesellschafter sind nicht im Handelsregister eingetragen, sondern ergeben sich nur aus der Gesellschafterliste.

https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__40.html
FM
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Re: Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Beitrag von FM »

Altbauer hat geschrieben: 27.08.21, 09:21 Daraus geht dann hervor, dass die Eintragung keine Nachteile bringt sondern u.U sehr wicht ist!
Der befürchtete Nachteil sind wohl die Gebühren für Notar und Registergericht.

Da muss man eben nachschauen wie hoch diese sind und wie hoch andere Kosten wären, die bei Nicht-Reaktion folgen können.

Oder man schlägt die Erbschaft aus.
erniebert
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Re: Registergericht verlangt Eintragung eines Erben ins Handelsregister

Beitrag von erniebert »

Bei einem ähnlichen Fall hatte ich einmal die Formulierung "von Amts wegen gelöscht wegen Vermögenslosigkeit" gelesen.

Das so etwas geschehen könnte und die ursächlich verantwortlichen Gesellschafter dann zur Kasse gebeten würden, unabhängig davon ob nun eingetragen oder nicht, scheint mir folgerichtig.

Fazit: wer in einem solchen Fall nichts unternimmt, schadet sich selbst.

Grüße erniebert
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