Herausgabe ärztlicher Unterlagen

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Niemand2000
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Niemand2000 »

BishrH hat geschrieben: 25.04.21, 00:40Person B
Person B wäre bestimmt bei https://www.medizin-forum.de/phpbb/app.php/portal sehr gut aufgehoben
BishrH
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von BishrH »

winterspaziergang hat geschrieben: 02.05.21, 07:38
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57
winterspaziergang hat geschrieben: 30.04.21, 07:22
Falls die bereits verschickten Bilder alles ist, worauf der B einen Anspruch hat, muss der Arzt ihm nicht mehr antworten
Wenn Bilder digital gespeichert werden hat er auch einen Anspruch darauf. Der Arzt kann die Daten ja nicht auf die schnelle verschwinden lassen, gerade wenn sie archiviert wurden. Der Arzt sagt ja selbst, dass er die Rohdaten noch hat.
Diese Antwort bezieht sich auf die Frage, ob der Arzt einem wiederholt antworten muss, wenn man ihn nur mit immer neuen Begründungen belästigt
Er müsste es natürlich anders schreiben damit es rechtlich als soetwas angesehen wird:
Jim Panse hat geschrieben: 30.04.21, 09:26
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57 Und am Ende jedes Briefes immer schreiben, dass er die Befundung nochmal nachholen soll, in dem er B die Bilder digital zuschickt.
Das ist etwas gänzlich anderes als "Herausgabe ärztlicher Unterlagen".

Gruß
jp
Solange B stichhaltige Begründungen angibt, ist der Zweck ja keine Belästigung, sondern eine Aufklärung. So etwas will doch jeder.
Dann ist es auch egal welche Daten/Bilder der B erhalten können muss, wenn sich B an ihn wendet, weil der Befund falsch sein könnte:
Der Arzt wird dennoch erahnen können, was der B von ihm will.


winterspaziergang hat geschrieben: 02.05.21, 07:38
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57
winterspaziergang hat geschrieben: 30.04.21, 07:22 Dennoch eine Frage, damit man das Anliegen des B vielleicht besser einordnen kann: Wozu benötigt er diese 9 Jahre alte Befunde?
Die Bilder sagen dann besser aus, dass zur Untersuchung alles in Ordnung war. Das hatte er auch geschrieben, kein pathologischer Befund. Gibt es hingegen bei genaueren Nachforschungen und späteren Bildern Anhaltspunkte, dass doch nicht alles in Ordnung war, lässt sich eben sagen, dass es auch damals schon so war.
Das ist keine Antwort auf die Frage, wozu man 9 Jahre alte Aufnahmen benötigt. Man möchte also anhand der Bilder feststellen, ob ein heute vorhandener Befund nicht bereits damals vorhanden war, vermutet, dass die Diagnose des Arztes damals nicht stimmt und möchte die Aufnahmen, um das überprüfen zu lassen. Man könnte diese überprüfende Stelle bitten, die Aufnahmen anzufordern.
Genauso gut kann die Diagnose sehr wahrscheinlich richtig sein und spätere Ausführungen könnten hingegen falsch sein. Dann muss man vergleichen, am besten anhand der Originalbilder, v. a. wenn es den Anschein hat, als würden die gefragten Körperregionen nicht detailiert untersucht. Je höher dann die Qualität der vorliegenden Bilder, desto einfacher und sicherer wäre ein Vergleich möglich.


Mir stellt sich dennoch die Frage ob B für all den Aufwand für das Auslesen der Daten aufkommen müsste. Dieser muss ja auch verhältnismäßig sein und der Arzt es bei der Einarchivierung berücksichtigen, dass innerhalb von 10 Jahren nochmal nachfragen kommen können. Oder spielt das keine Rolle?
Ich halte es daher für eine nicht angemessene Zeit mehrere Personen mehrere Stunden beschäftigen zu müssen um die "Einsicht" zu ermöglichen. Gerade wenn die Daten bereits archiviert wurden muss man doch nichts an den Systemen umstellen, sondern nur noch auslesen. Wie würdet Ihr das sehen?
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Dummerchen »

Niemand2000 hat geschrieben: 30.04.21, 20:06 Ich möchte bei mir eine Schilddrüsenszintigrafie machen lassen. Mit welchen Verfahren kann man Klarheiten schaffen bzw. Feinheiten herausfinden?
Ist die Szintigraphie für die Fragestellung die richtige Untersuchung?
BishrH hat geschrieben: 01.05.21, 18:50 Bei der Szintigrafie stehen Vorgänge und nicht die Morphologie im Vordergrund.
Ich weiß.
Du bist doch derjenige, der gestochen scharfe Bilder einer Szintigraphie fordert, um darauf "sehr kleine anatomische Details" erkennen zu können.
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von FM »

Dummerchen hat geschrieben: 02.05.21, 21:22 Du bist doch derjenige, der gestochen scharfe Bilder einer Szintigraphie fordert, um darauf "sehr kleine anatomische Details" erkennen zu können.
Noch mal 48 Beiträge zurückgehend:
Er wünscht eine digitale Kopie in Originalqualität, inkl. integriertem Bildbetrachter.
Das erscheint mir eher das Problem.
Die vorhandenen Dateien (die man vielleicht irgendwie in Bilder umwandeln kann) kann er ja leicht bekommen. Computer, Bildschirm, Betriebssystem, Software muss zumindest gem. § 630g BGB der Arzt nicht liefern, dazu müsste man sich an den Fachhandel wenden.
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von BishrH »

Dummerchen hat geschrieben: 02.05.21, 21:22
Niemand2000 hat geschrieben: 30.04.21, 20:06 Ich möchte bei mir eine Schilddrüsenszintigrafie machen lassen. Mit welchen Verfahren kann man Klarheiten schaffen bzw. Feinheiten herausfinden?
Ist die Szintigraphie für die Fragestellung die richtige Untersuchung?
Ja genau, deswegen will er sie ja unbedingt.

Dummerchen hat geschrieben: 02.05.21, 21:22
BishrH hat geschrieben: 01.05.21, 18:50 Bei der Szintigrafie stehen Vorgänge und nicht die Morphologie im Vordergrund.
Ich weiß.
Du bist doch derjenige, der gestochen scharfe Bilder einer Szintigraphie fordert, um darauf "sehr kleine anatomische Details" erkennen zu können.
Damit meinte ich auch pathologische Vorgänge. Wenn nur verkleinerte Ausdrucke geliefert werden, lassen sich diese bestimmt auch schlechter erkennen, je nach Vorgang z. B. bei Entzündungsreaktionen die sich auf den TFCC beschränken. Liefert der Arzt nur verkleinerte Ausdrucke geht der Nachweis, dass zur Untersuchung nichts vorhanden war, darauf evtl. unter. Weitet sich das Geschehen dann zu einer Synovialitis aus hätte man vielleicht eher handeln können.
Oder bei Uncovertebral Arthrose in BWS/HWS. Wird diese eine gewisse Zeit nach der Untersuchung festgestellt und fertigte der Arzt keine Detailbilder an obwohl der Überweisende den Thorax untersucht haben will, frage ich mich schon weshalb bei B laut Befund alles i. O. sein soll, obwohl er die typischen Beschwerden hat.
Genauso hatte er keine Detailbilder zu bestimmten aufgeführten Gelenken gemacht, sondern nur von den Händen. Zumindest wenn auf den Ausdrucken alles zu sehen ist was er gemacht hat. Dann lässt sich die Fragestellung ja gar nicht beantworten.

Aber das sind alles nur Sachen, die mir so einfallen würden um den Arzt hin zu den Originalbildern zu bewegen. Meint Ihr das könnte gelingen? Deswegen soll niemand gleich verklagt werden.

Erhält der Arzt nun die Nachricht, dass in so manchen Regionen doch etwas gefunden wurde, will er vielleicht auch wieder mehr als die Ausdrucke, weil er dann nachweisen müsste, dass er seinen Job tatsächlich richtig gemacht hatte.
Zuletzt geändert von BishrH am 03.05.21, 00:00, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von BishrH »

FM hat geschrieben: 02.05.21, 21:34
Dummerchen hat geschrieben: 02.05.21, 21:22 Du bist doch derjenige, der gestochen scharfe Bilder einer Szintigraphie fordert, um darauf "sehr kleine anatomische Details" erkennen zu können.
Noch mal 48 Beiträge zurückgehend:
Er wünscht eine digitale Kopie in Originalqualität, inkl. integriertem Bildbetrachter.
Das erscheint mir eher das Problem.
Die vorhandenen Dateien (die man vielleicht irgendwie in Bilder umwandeln kann) kann er ja leicht bekommen. Computer, Bildschirm, Betriebssystem, Software muss zumindest gem. § 630g BGB der Arzt nicht liefern, dazu müsste man sich an den Fachhandel wenden.

Es hatte sich eher so angehört, als dass er bereits mehrere Stunden investieren muss um an die Daten erst einmal herankommen zu können. Außerdem muss er digital gespeicherte Aufzeichnungen einem Nachbehandelnden Arzt so zur Verfügung stellen, damit er ohne großen Aufwand weiterbehandeln kann oder so ähnlich. Nun hat B nicht unbedingt sofort einen nachbehandelnden Nuklearmediziner, aber deswegen kann er ja nicht sagen, dass er nur die Daten liefern kann, wenn die Handhabung damit so kompliziert ist. Jenseits der Bildbetrachtung auf dem Computer des B.
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Dummerchen »

BishrH hat geschrieben: 02.05.21, 22:05 Aber das sind alles nur Sachen, die mir so einfallen würden um den Arzt hin zu den Originalbildern zu bewegen. Meint Ihr das könnte gelingen?
Nein.
Du hast Anspruch auf deine Daten. Lass sie dir auf einen Stick ziehen und dann kauf dir ein Programm, um daraus Bilder zu machen.
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Niemand2000 »

BishrH hat geschrieben: 02.05.21, 22:05
Dummerchen hat geschrieben: 02.05.21, 21:22
Niemand2000 hat geschrieben: 30.04.21, 20:06Ich möchte bei mir eine Schilddrüsenszintigrafie machen lassen. Mit welchen Verfahren kann man Klarheiten schaffen bzw. Feinheiten herausfinden?
Ist die Szintigraphie für die Fragestellung die richtige Untersuchung?
Ja genau, deswegen will er sie ja unbedingt.
Ich wüsste lediglich gerne mit welchem Verfahren - mal abgesehen von der Biopsie - man am besten die Schilddrüse untersuchen kann.
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von BishrH »

Niemand2000 hat geschrieben: 03.05.21, 08:28
BishrH hat geschrieben: 02.05.21, 22:05
Dummerchen hat geschrieben: 02.05.21, 21:22Ist die Szintigraphie für die Fragestellung die richtige Untersuchung?
Ja genau, deswegen will er sie ja unbedingt.
Ich wüsste lediglich gerne mit welchem Verfahren - mal abgesehen von der Biopsie - man am besten die Schilddrüse untersuchen kann.
Da kenne ich mich natürlich nicht so gut aus, aber vielleicht geht das am besten beim Radiologen, mit intravenösem Kontrastmittel...?
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Dummerchen »

Niemand2000 hat geschrieben: 03.05.21, 08:28 Ich wüsste lediglich gerne mit welchem Verfahren - mal abgesehen von der Biopsie - man am besten die Schilddrüse untersuchen kann.
Das beste Verfahren hängt von der Fragestellung ab. Das ist aber kein Thema für ein Rechtsforum, sondern für die Sprechstunde beim behandelnden Arzt.
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Niemand2000 »

Dummerchen hat geschrieben: 03.05.21, 17:34
Niemand2000 hat geschrieben: 03.05.21, 08:28 Ich wüsste lediglich gerne mit welchem Verfahren - mal abgesehen von der Biopsie - man am besten die Schilddrüse untersuchen kann.
Das beste Verfahren hängt von der Fragestellung ab. Das ist aber kein Thema für ein Rechtsforum, sondern für die Sprechstunde beim behandelnden Arzt.
Bei mir hat der Arzt beim Ultraschall mehrere Zysten entdeckt. Aber stimmt, das gehört in die Sprechstunde oder in das Schwesterforum.
BishrH
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von BishrH »

Evariste hat geschrieben: 25.04.21, 22:42 Ich habe jetzt mal nachgelesen, was eine Szintigraphie ist. Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es da eigentlich keine "Bilder". Sondern es werden eine Menge Daten erzeugt, aus denen dann mit Hilfe eines Computerprogramms beliebige Schnittbilder erzeugt werden. Ähnlich wie bei der Computertomographie oder einen MRT.
Der Arzt hatte sich bereiterklärt, der Person B die Bilder digital in der Qualität auszuhändigen, wie er sie damals am Monitor für die Befundung herangezogen hatte. Er hatte sie evtl. neu aus den Daten, die er noch hatte, erstellt. Es kam dann zu Fehlern bei dem was er dem Patienten ausgehändigt hat. Er hat zugesagt nachzubessern und dann an B zu verschicken.

Wenn der Arzt nun die Bilder ebenfalls aufbewahrt, darf er dafür dann die Daten löschen, nachdem er die Bilder einwandfrei an B übergibt? Oder muss er trotzdem auch die Daten noch bis zum Ablauf von 10 Jahren aufbewahren? Die Aufbewahrungspflicht des Arztes war zu der Zeit der Untersuchung noch nach dem alten Recht geregelt, weil sie schon fast 10 Jahre zurückliegt.
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