Ist das ein Heil- und Kostenplan?

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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WilhelmH
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Ist das ein Heil- und Kostenplan?

Beitrag von WilhelmH »

Guten Tag,

bei einem Zahnarztbesuch wird vor der Behandlung (mit Behandlung sind hier die Tätigkeiten bei diesem Termin gemeint) dem Patienten (privat versichert) ein Kostenvoranschlag zur Unterschrift vorgelegt. Der KV ist eine mit einem Computer erstellte Auflistung der bei diesem Termin geplanten Tätigkeiten (Beratung, Zahnsteinentfernung, Röntgenbild etc.). Der Patient ist einverstanden und unterschreibt den KV. So weit, so gut.

Die dem Patienten zugegangene Rechnung enthält nun eine Position GOZ 0030 (Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans...). Auf Nachfrage bei der Praxis was es mit dieser Ziffer auf sich hätte wird argumentiert, dass der KV als HKP zu betrachten wäre.

Frage: Ist ein KV als HKP zu betrachten und darf dieser dann auch so abgerechnet werden?

Für die Antworten bedanke ich mich.

MfG
Wilhelm
WilhelmH
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Re: Ist das ein Heil- und Kostenplan?

Beitrag von WilhelmH »

Guten Tag,

ich melde mich hier nochmal da ich mich zwischenzeitlich bei einer Krankenversicherung und einer Landeszahnärztekammer etwas schlauer gemacht habe. Vielleicht interessiert es ja jemanden der sich in einer ähnlichen Situation befindet.
Es sieht also so aus, dass der Zahnarzt formlos aber schriftlich einen solchen HKP erstellen kann. Die Dame von der Krankenversicherung meinte leicht ironisch, dass er auch einen Bierdeckel nehmen könnte. Einzige Bedingung ist, dass der Patient eine Ausfertigung des HKP erhält.

Was einen unangenehmen Beigeschmack hinterlässt ist der Umstand, dass ein HKP für einen normalen Zahnarztbesuch in Rechnung gestellt wird. Der ZA argumentiert dahingehend, dass der Patient damit weiß was finanziell auf ihn (den Patienten, nicht den ZA) zukommt. Honi soit qui mal y pense.

Gruß
Wilhelm
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