Klageabweisungsantrag

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Steigi44
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Klageabweisungsantrag

Beitrag von Steigi44 »

Sehr geehrte Damen und Herren

In folgendem fiktiven Fall würde mich ihre Meinung interessieren:

Nachbar A reicht Klage gegen Nachbarn B ein, weil ihn seine Hohe Hecke stört; Dieser hat ihm jedoch schriftlich und mündlich bereits mitgeteilt, das die Ansprüche aus Paragraph 1004 BGB verjährt sind (Hecke steht seit Jahrzehnten ) , und er nach Paragraph 910 BGB das Recht hat, den Überhang bis zur Grenze selbst zu entfernen.

Der Kläger behauptet nun, er, bzw. Die von ihm beauftragte Firma sei durch eine E-Mail des Beklagten an der Ausübung seines Selbsthilferechts gehindert worden.
In der E-Mail steht lediglich, das der Beklagte nicht wünscht, das die Hecke und der Überhang geschnitten werden, und er die Kosten nicht trägt, andererseits würde eine vorläufige Verfügung erwirkt.


Einen Schlichtungstermin hatte es bereits gegeben, der Beklagte Nachbar B ist jedoch nicht erschienen,
So das der Notar den Schlichtungsversuch als negativ bewertete.

In der Klage wird beantragt, das der Beklagte die Überhänge der Hecke und Wurzeln über die Grenze beseitigt oder hierfür die Kosten trägt, sowie weitere Kosten.
Vorrangig wird der Anspruch des Klägers aus den Paragraphen 1004, 910 und 906 BGB geltend gemacht.

Ursprünglich wollte der Kläger , das der Nachbar die teilweise hohen Sträuche und Bäume auch auf dessen Seite schneidet, da sie das Grundstück des Klägers verschatteten.

Welche Begründung zum Klageabweisungantrag wäre in diesem Fall angebracht?

Wie schätzen Sie die Rechtslage ein ?

Danke für ihre Bemühung.

Mit freundlichen Grüßen