Verstöße gegen Foren-Regeln...

allg. Fragen zur Benutzung, Meldung von Störungen, Fehlern o. Regelverstößen

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Tastenspitz
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von Tastenspitz »

ExDevil67
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von ExDevil67 »

viewtopic.php?t=289324 klingt nach B2C und dürfte damit im Verbraucherrecht besser aufgehoben sein.
ExDevil67
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von ExDevil67 »

viewtopic.php?f=61&t=289700 und viewtopic.php?f=61&t=289699 können samt Autor entsorgt werden.
bavarian tax collector
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von bavarian tax collector »

viewtopic.php?p=1913218#p1913218 dürfte um neue Grundsteuer gehen und daher eher im Steuerrecht gut aufgehoben sein!

taxpert
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"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
ExDevil67
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von ExDevil67 »

viewtopic.php?t=290152 dürfte im Vereinsrecht besser aufgehoben sein.
Niemand2000
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von Niemand2000 »

TE verlangt bei viewtopic.php?t=290160 Rechtsberatung im Einzelfall
Holzschuher
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von Holzschuher »

Niemand2000 hat geschrieben: 25.03.22, 13:13 TE verlangt bei viewtopic.php?t=290160 Rechtsberatung im Einzelfall
? Was ist Ihr Begehr? :engel:
ktown
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von ktown »

Thema wurde bearbeitet. Danke für die Info.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von FM »

Wenn jemand nur einen Paragraphen der ZPO als Quelle wissen will, dürfte das noch keine Rechtsberatung sein.
ktown
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von ktown »

Dann lesen sie wohl einen anderen Thread als ich.
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von FM »

Es war wohl der mit der Frage:
WANN muss ich meine Ansprüche detailliert begründen? Werde ich dazu aufgefordert, oder sollte/muss ist schon mit Zahlung der Gebühren einen Schriftsatz verfassen? Wie läuft das jetzt?
der mit dem Verweis auf einen Paragrafen beantwortet wurde.

Ist der Hinweis auf eine Fundstelle schon eine "Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert"? Dann müsste man Links auf Infoquellen im Forum wohl überhaupt verbieten, auch die häufigen "Guckst Du"-Links. Zumindest immer dann wenn anzunehmen ist, der Link-Nenner hat rechtlich geprüft (beurteilt), ob der Link für den Fragesteller nützlich sein könnte. Wenn man den Link nur einfach so nennt weil einem gerade nichts anderes eingefallen ist, und er am besten mit dem Thema gar nichts zu tun hat, ginge es natürlich.
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von Holzschuher »

Privatmann A hat einen Mahnbescheid beantragt, gegen eine Versicherung, die Ihrer Verpflichtung zur Schadensregulierung nicht nachkommt. Die Versicherung hat widersprochen und nicht begründet. A hat die Übertragung ins streitige Verfahren beantragt. A hat die Aufforderung die Gerichtskosten einzuzahlen erhalten, damit der Fall an das zuständige Amtsgericht übergeben werden kann.

Ist der Anspruch bereits mit Einzahlung zu begründen oder wird A aufgefordert die Ansprüche detailliert zu begründen?

Wie ist die Rechtslage?

P.S.: Hinweise an A "nimm Dir einen Anwalt!"seien geschenkt :mrgreen:
ktown
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von ktown »

FM hat geschrieben: 25.03.22, 19:40 Es war wohl der mit der Frage
Ach den der damit beginnt
Ich habe einen Mahnbescheid beantragt
und mit
Bitte von dem Ratschlag "nimm Dir einen Anwalt!" absehen. Ich möchte darauf nicht eingehen.
endet. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Niemand2000
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Re: Verstöße gegen Foren-Regeln...

Beitrag von Niemand2000 »

Holzschuher hat geschrieben: 25.03.22, 22:19
Privatmann A hat einen Mahnbescheid beantragt, gegen eine Versicherung, die Ihrer Verpflichtung zur Schadensregulierung nicht nachkommt. Die Versicherung hat widersprochen und nicht begründet. A hat die Übertragung ins streitige Verfahren beantragt. A hat die Aufforderung die Gerichtskosten einzuzahlen erhalten, damit der Fall an das zuständige Amtsgericht übergeben werden kann.

Ist der Anspruch bereits mit Einzahlung zu begründen oder wird A aufgefordert die Ansprüche detailliert zu begründen?

Wie ist die Rechtslage?

P.S.: Hinweise an A "nimm Dir einen Anwalt!"seien geschenkt :mrgreen:
Bei der Formulierung wäre m. E. alles im grünen Bereich gewesen :wink:
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