Wasserschaden und Hausverwaltung

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neunhundertdreizehn
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Wasserschaden und Hausverwaltung

Beitrag von neunhundertdreizehn »

Guten Abend,

folgende Geschichte, die ev. jemandem passiert ist:

A ist seit kurzem Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung, die vorher lange vom Vorbesitzer nicht mehr genutzt wurde.

Die Eigentümer unter A haben jetzt einen Wasserfleck an der Decke festgestellt und mutmaßten eine falsche angeschlossene Spülmaschine.

Die Hausverwaltung hat eine Sanierungsfirma mit der Ursachenfeststellung beauftragt und dieser hat in der Wohnung von A am Badewannenüberlauf eine marode Dichtung als Ursache festgestellt.

A hat den Schaden der unter ihm wohnenden seiner privaten Haftpflicht gemeldet.

A hat die marode Dichtung ausgetauscht und läßt die fast nicht sichtbare Feuchtigungkeit unter der Badewanne abtrocknen. Die Wanne war nur mit einer Wannenschürze verkleidet.

Jetzt möchte die Hausverwaltung aber, daß A die Dichtung von einem Klempner reparieren läßt und der Hausverwaltung die Rechnung einreicht. Müsste A diesen beauftragen, damit der dann aber nur feststellen kann, dass die Dichtung bereits getauscht wurde?
fodeure
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Re: Wasserschaden und Hausverwaltung

Beitrag von fodeure »

Der Wunsch der Hausverwaltung ist zwar nachvollziehbar, aber es bleibt ein Wunsch. Einfordern kann die Hausveraltung das nicht.
ktown
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Re: Wasserschaden und Hausverwaltung

Beitrag von ktown »

Da Duschwanne und Dichtung Teil des Sondereigentums ist, geht es die Verwaltung absolut nichts an was und besonders wie dort gearbeitet wird.
Da das Thema jedoch in Versicherungsrecht gepostet wurde und A den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet hat sollte darauf hinweisen, dass so die korrekte Reparatur schwer zu belegen ist.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
neunhundertdreizehn
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Re: Wasserschaden und Hausverwaltung

Beitrag von neunhundertdreizehn »

Ja, seiner priv. Haftpflicht den Schaden des darunter wohnenden Eigentümers. Den eigenen Schaden hat er der seiner Hausratversicherung nicht gemeldet.
neunhundertdreizehn
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Re: Wasserschaden und Hausverwaltung

Beitrag von neunhundertdreizehn »

Die Hausverwaltung fordert aber immer noch Erledigung durch Fachfirma, angeblich würde sonst die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft nicht zahlen.

Sanierungsfirma ist fertig mit Trocknung der Verursacherwohnung und der darunterliegenden Wohnung.

Die Hausverwaltung drängt auf Erledigung.
fodeure
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Re: Wasserschaden und Hausverwaltung

Beitrag von fodeure »

neunhundertdreizehn hat geschrieben: 23.11.21, 23:58 Die Hausverwaltung fordert aber immer noch Erledigung durch Fachfirma, angeblich würde sonst die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft nicht zahlen.
So etwas wird immer gern behauptet, wenn man keine Ahnung hat. Einfach mal nach einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung fragen. Dann wird da nichts mehr kommen.
neunhundertdreizehn hat geschrieben: 23.11.21, 23:58Die Hausverwaltung drängt auf Erledigung.
Dann sollte man der Verwaltung nochmal klar machen, daß sie das nicht einfordern kann und weitere Schreiben zu dem Thema erstmal ignorieren.
Speedy-Conzales
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Re: Wasserschaden und Hausverwaltung

Beitrag von Speedy-Conzales »

Soweit die Schadenursache in einer defekten Fuge liegt ist der Gebäudeversicherer nach aktueller BGH-Rechtsprechung (sog. "Fugen-Urteil aus Oktober 2021) aus der Sache raus.
Allerdings "stricken" die ersten Gebäudeversicherer entsprechende Klauseln, natürlich oft gegen Mehrbeitrag, um das Risiko wieder mit einzuschließen.
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