Abrechnen nach Streitwert

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GLu
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Abrechnen nach Streitwert

Beitrag von GLu »

Guten Tag

nehmen wir an, in einem Scheidungsverfahren setzt ein Anwalt
den voraussichtlichen Streitwert mit 50.000 € an und verlangt
entsprechende Anzahlungen.

Zum Ende des Verfahrens setzt der Richter den Streitwert auf
5.000 € fest, da keiner der sonst vielleicht üblichen Anträge
(Versorgung, Unterhalt, Zugewinn) gestellt wurden.

Muß der Anwalt seine Kostenrechnungen korrigieren ?
Spezi
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Re: Abrechnen nach Streitwert

Beitrag von Spezi »

da keiner der sonst vielleicht üblichen Anträge
(Versorgung, Unterhalt, Zugewinn) gestellt wurden.
In dem Gerichtsverfahren offenbar nicht, aber trifft das auch für den Auftrag an den Anwalt zu ?
Gruß Spezi
GLu
Topicstarter

Re: Abrechnen nach Streitwert

Beitrag von GLu »

Ja, alle Anträge wurde entweder vor der Verhandlung
bzw. während der Verhandlung zurückgenommen.
Nordlicht14
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Registriert: 19.01.14, 03:39

Re: Abrechnen nach Streitwert

Beitrag von Nordlicht14 »

Dann sind sie ja gestellt worden erstmal, die Anträge, und warum auch immer, zurück genommen worden. Mit Antragstellung ja - zumindest größtenteils je nachdem ob vor oder in der Verhandlung -, die Gebühren angefallen.
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