Sind scheinbar willkürliche Behandlungskosten erlaubt?

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

Moderator: FDR-Team

Dartagni
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 11.01.22, 22:08

Re: Sind scheinbar willkürliche Behandlungskosten erlaubt?

Beitrag von Dartagni »

FM hat geschrieben: 12.01.22, 19:09 Die Aussage:
Dartagni hat geschrieben: 11.01.22, 22:25 Der Heilpraktiker meint aber, der Patient könne einfach schon mal zu ihm kommen und sich im Anschluss noch eine passende Zusatzversicherung suchen. Die Rechnung würde dann einfach später so ausgestellt, dass die Versicherung dies trotzdem bezahlt.
ist kaum anders zu verstehen als so, dass die Dienstleistung schon vorher stattfindet, in der Rechnung aber so dargestellt als ob erst nach Beginn der Versicherung. Und dass eine Versicherung nicht für Fälle vor Vertragsabschluss bezahlt, dürfte jedem klar sein.

Falls man das schriftlich hat, und die zuständige Behörde es bekommt, dürfte in
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/__2.html
Abs. 1 Bst. f zutreffen. Man hüte sich aber davor, das in Zusammenhang mit der Zahlungspflicht als Drohung zu verwenden.
Der Patient kennt ja nicht notwendigerweise den strukturellen Ablauf der Behandlung bei einem Heilpraktiker. Hier ist er erstmal naiver Weise davon ausgegangen, dass es in diesem Fall tatsächlich erstmal eine Art Vorgespräch gäbe, in welchem der Heilpraktiker wichtige Fragen stellt, um sich einen Eindruck von der Situation des Patienten zu verschaffen, und dass in dieser Phase noch nicht so hohe Kosten auftreten würden. Beziehungsweise hätte der Heilpraktiker weitere kostenintensivere Maßnahmen einfach auf einen Folgetermin verschieben können mit einem einfachen Hinweis auf die noch unklare finanzielle Situation des Patienten. Dies wäre definitiv ein faires Verhalten gewesen, da wohl kaum ein Patient während eines solchen Termins die ständig überlegt, welche Maßnahmen jetzt welche Kosten bedeuten würden.

Er hat auch nicht vor, irgendwelche Aussagen des Heilpraktikers als Drohung zu verwenden. Ich finde es aber dennoch lehrreich, wie in solchen Fällen die rechtliche Lage aussieht.
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3512
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Sind scheinbar willkürliche Behandlungskosten erlaubt?

Beitrag von Deputy »

Die rechtliche Lage sieht so aus, dass man sich eben selbst Gedanken machen muss - als mündiger Bürger.

Eine Behandlung zu beginnen, die eine Versicherung zahlen soll, die erst später abgeschlossen wird? Da könnte es schonmal klingeln ...

Zumal man sich allerspätestens über die Versicherung Gedanken hätte machen sollen, als man den Termin beim Heilpraktiker machte. Wie sah denn da die Vorstellung aus, wer bezahlt?
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Sind scheinbar willkürliche Behandlungskosten erlaubt?

Beitrag von Chavah »

Der Kernpunkt ist doch, dass der Heilpraktiker keine Zusage dahingehend gegeben hat, er mache einen Zahlungsanspruch nur dann geltend, wenn irgendeine Versicherung die Kosten übernehme. Er hat lediglich zugesagt, die Rechnung nicht sofort bei Fälligkeit zu übersenden, sondern später. Das macht ja auch Sinn, denn letztlich hat der Heilpraktiker ja keinen Einfluss darauf, ob der Patient sich überhaupt um Versicherungsschutz bemüht, wie seine Vorstellungen sind, u.s.w. Wir haben es also nicht mit einer aufschiebenden Bedingung zu tun, die in der Tat die Geldendmachung der Forderung hemmen würde, sondern mit einer Zusage, die Forderung mit Verzögerung geltend zu machen.

Chavah
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30098
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Sind scheinbar willkürliche Behandlungskosten erlaubt?

Beitrag von ktown »

Dartagni hat geschrieben: 12.01.22, 23:15 Hier ist er erstmal naiver Weise davon ausgegangen, dass es in diesem Fall tatsächlich erstmal eine Art Vorgespräch gäbe, in welchem der Heilpraktiker wichtige Fragen stellt, um sich einen Eindruck von der Situation des Patienten zu verschaffen, und dass in dieser Phase noch nicht so hohe Kosten auftreten würden.
Na dann haben wir diese Frage
ktown hat geschrieben: 12.01.22, 08:54Hat der Patient gemeint, die Behandlung wäre kostenlos?
ja schonmal geklärt.
Es geht also nicht um die Grundsätzlichkeit der Forderung des Heilpraktikers, sondern nur um die Höhe.

Darüber lässt sich sicherlich streiten und der Heilpraktiker muss, soweit er keinen Preisaushang hat, seinen Vertragspartner hierüber vorher aufklären. Trotzdem kann eine Forderung nur auf die Basis des 612 herunter gebrochen werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
blackylein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 704
Registriert: 30.10.06, 17:18

Re: Sind scheinbar willkürliche Behandlungskosten erlaubt?

Beitrag von blackylein »

Woher will denn der A wissen, ob die Behandlungskosten willkürlich sind, wenn er noch nie nach dem Preis gefragt hat?
fodeure
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3100
Registriert: 06.06.10, 20:51

Re: Sind scheinbar willkürliche Behandlungskosten erlaubt?

Beitrag von fodeure »

blackylein hat geschrieben: 13.01.22, 10:53 Woher will denn der A wissen, ob die Behandlungskosten willkürlich sind, wenn er noch nie nach dem Preis gefragt hat?
Das behauptet A doch gar nicht. Er sagt doch nur, daß es nur so aussieht, daß die Kosten willkürlich sind. :devil:
Dartagni
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 11.01.22, 22:08

Re: Sind scheinbar willkürliche Behandlungskosten erlaubt?

Beitrag von Dartagni »

fodeure hat geschrieben: 13.01.22, 12:32
blackylein hat geschrieben: 13.01.22, 10:53 Woher will denn der A wissen, ob die Behandlungskosten willkürlich sind, wenn er noch nie nach dem Preis gefragt hat?
Das behauptet A doch gar nicht. Er sagt doch nur, daß es nur so aussieht, daß die Kosten willkürlich sind. :devil:
Ja er kann es natürlich nicht wissen. Der Heilpraktiker hat sicherlich sein Vorgehen, den Preis anhand des Gebührenverzeichnisses festzulegen.
Allerdings kennt wohl kaum ein Patient dieses Verzeichnis auswendig oder denkt während der Behandlung über die potenziellen Kosten nach. Somit sind die Kosten aus seiner Perspektive nur nachvollziehbar, wenn der Heilpraktiker sie vor der Behandlung erläutert; andernfalls können sie willkürlich wirken.
blackylein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 704
Registriert: 30.10.06, 17:18

Re: Sind scheinbar willkürliche Behandlungskosten erlaubt?

Beitrag von blackylein »

Die Heilpraktiker, die ich kenne haben Stundensätze zwischen 80 und 120 Euro. Für bestimmte Untersuchungen kommen dann noch Materialkosten oben drauf. Externe Laborkosten ebenfalls.
Alleine der Unterschied bei den Stundensätzen ze, wie groß die Preisspanne sein kann.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen