Ermittlung der Kautionshöhe

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Andreas_J
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Ermittlung der Kautionshöhe

Beitrag von Andreas_J »

A übergibt die Wohnung seiner verstorben Mutter mängelfrei an Vermieter B. Nach einem Jahr fordert er B auf, die Mietkaution zu überweisen und bittet B, ihm eine Kopie der Sparurkunde zukommen zu lassen, da der Mietvertrag seiner Mutter unvollständig vorliegt und A daher die Höhe der eingezahlten Kaution nicht kennt. Vermieter B kommt diesem Wunsch nicht nach und teilt A mit, dass er sich um nichts kümmern muss und der Kautionsbetrag, dessen Höhe er nicht nennt, demnächst auf sein Konto überwiesen wird. Die zuständige Bank rät A, bei Vermieter B erneut das Dokument anzufordern, da die Sparurkunde nach Auflösung des Kautionskontos vernichtet wird und die Bank ggü. A nicht auskunftsberechtigt ist. Da A 2022 noch keine Betriebskostenabrechnung für 2020 zugegangen ist, befürchtet er, das B den Betrag von der Kaution abzieht, weil die Frist für die Zustellung abgelaufen ist. Hat A ein berechtigtes Interesse die Höhe der Mietkaution zu erfahren oder ist es sein Pech/Verschulden, wenn ihm der Mietvertrag nicht vollständig vorliegt?