[Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Moderator: FDR-Team
[Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Hallo,
angenommen:
Am 03.12.2021 bestelle ich bei einem Händler auf seiner Internetseite Ware (3 verschiedene Artikel). Geworben wird mit einem Versand innerhalb von 3-5 Tagen.
Da ich am 22.12.21 die Ware immer noch nicht hatte, auf E-Mail keine Reaktion kam, telefonischer Kontakt nicht möglich und im Internet sich die Beschwerden gehäuft haben, habe ich der Firma eine Frist zur Lieferung bis spätestens zum 07.01.22 gesetzt. Die Fristsetzung erfolgte per Einschreiben.
Wenige Tage später wurde ich dann per E-Mail informiert, dass keiner der bestellten Artikel mehr verfügbar ist.
Ich kann mir aber andere ähnliche Artikel aussuchen.
Es ist einerseits irritierend, da 2 der bestellten Artikel bis heute bestellbar sind, aber eben zum Normalpreis.
1. Interesse an anderen Artikeln habe ich nicht.
2. Die Ware gibt es (leider) nicht wo anders, sodass ich sie anderweitig beschaffen und dann Schadenersatz fordern könnte...
Als bleibt nun nur übrig, mir den Kaufpreis erstatten zu lassen. Das werde ich vorsorglich ebenfalls per Einschreiben einfordern.
Ist es in einem solchen Fall auch möglich, zusätzlich die entstandenen Portokosten einzufordern ?
angenommen:
Am 03.12.2021 bestelle ich bei einem Händler auf seiner Internetseite Ware (3 verschiedene Artikel). Geworben wird mit einem Versand innerhalb von 3-5 Tagen.
Da ich am 22.12.21 die Ware immer noch nicht hatte, auf E-Mail keine Reaktion kam, telefonischer Kontakt nicht möglich und im Internet sich die Beschwerden gehäuft haben, habe ich der Firma eine Frist zur Lieferung bis spätestens zum 07.01.22 gesetzt. Die Fristsetzung erfolgte per Einschreiben.
Wenige Tage später wurde ich dann per E-Mail informiert, dass keiner der bestellten Artikel mehr verfügbar ist.
Ich kann mir aber andere ähnliche Artikel aussuchen.
Es ist einerseits irritierend, da 2 der bestellten Artikel bis heute bestellbar sind, aber eben zum Normalpreis.
1. Interesse an anderen Artikeln habe ich nicht.
2. Die Ware gibt es (leider) nicht wo anders, sodass ich sie anderweitig beschaffen und dann Schadenersatz fordern könnte...
Als bleibt nun nur übrig, mir den Kaufpreis erstatten zu lassen. Das werde ich vorsorglich ebenfalls per Einschreiben einfordern.
Ist es in einem solchen Fall auch möglich, zusätzlich die entstandenen Portokosten einzufordern ?
Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Meines Erachtens wären max. Die normalen Portokosten erstattbar. Den Luxus der goldenen Postkutsche muss man schon selbst tragen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Zuerst einmal noch ein frohes neues Jahr !
Nach einem Widerruf hat ja der Verkäufer 14 Tage Zeit das Geld zurück zu erstatten.
Am 29.12.21 teilt man per E-Mail mit, dass man keine andere Ware möchte und die Bestellung daher widerruft.
Am gleichen Tag bekommt man per E-Mail eine Antwort vom Verkäufer, dass die Buchhaltung zwecks Erstattung informiert worden ist.
Bis heute wurde kein Geld zurück erstattet. Auf Nachfrage über den Status vor einer Woche, keine Antwort.
Der Widerruf vom 29.12.21 per E-Mail sollte rechtlich ok sein, insbesondere aufgrund der Bestätigung, dass man die Buchhaltung informiert hat ?
Bzgl. der Portokosten: Den Zugang kann ich doch nur mit einem Einschreiben nachweisen. Wenn ich also z. B. ohne Einschreiben widerrufe, kann ich doch vor Gericht nicht beweisen, dass dieser auch wirklich zugegangen ist ?!
Nach einem Widerruf hat ja der Verkäufer 14 Tage Zeit das Geld zurück zu erstatten.
Am 29.12.21 teilt man per E-Mail mit, dass man keine andere Ware möchte und die Bestellung daher widerruft.
Am gleichen Tag bekommt man per E-Mail eine Antwort vom Verkäufer, dass die Buchhaltung zwecks Erstattung informiert worden ist.
Bis heute wurde kein Geld zurück erstattet. Auf Nachfrage über den Status vor einer Woche, keine Antwort.
Der Widerruf vom 29.12.21 per E-Mail sollte rechtlich ok sein, insbesondere aufgrund der Bestätigung, dass man die Buchhaltung informiert hat ?
Bzgl. der Portokosten: Den Zugang kann ich doch nur mit einem Einschreiben nachweisen. Wenn ich also z. B. ohne Einschreiben widerrufe, kann ich doch vor Gericht nicht beweisen, dass dieser auch wirklich zugegangen ist ?!
Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Eine Bestellung zu widerrufen deren Annahme der Verkäufer ohnehin schon ausdrücklich abgelehnt hat dürfte nicht notwendig sein.
Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Durch die Mitteilung des Verkäufers, dass er die Buchhaltung informiert zwecks Erstattung informiert hat, ist der Widerruf angenommen worden.
(das nächste mal in die AGB schauen, wie der Widerruf erfolgen soll)
Wenn das Geld nicht kommt: einmalig anschreiben und mit rechtlichen Mitteln drohen. Das könnte reichen.
PS: früher hieß es "erst die Ware, dann das Geld" - warum bezahlt man eine Ware im Voraus, wenn es nicht gerade eine Einzelanfertigung ist?
(das nächste mal in die AGB schauen, wie der Widerruf erfolgen soll)
Wenn das Geld nicht kommt: einmalig anschreiben und mit rechtlichen Mitteln drohen. Das könnte reichen.
PS: früher hieß es "erst die Ware, dann das Geld" - warum bezahlt man eine Ware im Voraus, wenn es nicht gerade eine Einzelanfertigung ist?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Weil so mancher Verkäufer, der oft sein Geld gar nicht oder erst mit großem Aufwand bekam, den Grundsatz hat "erst das Geld, dann die Ware". Kommt eben darauf an, was man am Markt durchsetzen kann.
Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Wenn aber nach der Bestellung eine E-Mail kam, in der z. B. steht "Vielen Dank für Deinen Einkauf! Wir bereiten Deine Bestellung gerade für den Versand vor. Wir benachrichtigen Dich, sobald die Bestellung verschickt wurde.", dann kann man das als Annahme der Bestellung ansehen oder ?
Es gibt manchmal so "Schnellprüfungen", wenn jemand nicht sofort, per Kreditkarte o. ä. bezahlt. Da geht dann nur Vorkasse.
Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Per Kreditkarte geht ja noch - da buch ich zurück, wenn die Ware nicht kommt.
Pay.... dto.
nur per Sofort- oder Vorabüberweisung tut sich bei mir da gar nichts.
Pay.... dto.
nur per Sofort- oder Vorabüberweisung tut sich bei mir da gar nichts.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Meinst Du mit "Schnellprüfungen" eine Bonitätsprüfung?
Einer solchen Bonitätsprüfung die vor einer Auswahl von Zahlungarten gemacht wird, muss der Käufer explizit zustimmen.
Die Info über z.B. die AGB ist dafür nicht ausreichend und kann die Einwilligung zur Bonitätsprüfung nicht ersetzen.
Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Ja genau, das habe ich gemeint.broadway hat geschrieben: ↑21.01.22, 10:20Meinst Du mit "Schnellprüfungen" eine Bonitätsprüfung?
Einer solchen Bonitätsprüfung die vor einer Auswahl von Zahlungarten gemacht wird, muss der Käufer explizit zustimmen.
Die Info über z.B. die AGB ist dafür nicht ausreichend und kann die Einwilligung zur Bonitätsprüfung nicht ersetzen.
Bzgl. des Hauptthemas habe ich folgendes in den AGBs gefunden:
Da die Rückzahlung / Stornierung am 29.12.21 per E-Mail vereinbart worden ist, hat der Verkäufer Zeit bis zum 28.01.22.Die Produktangebote sind gültig, solange sie im Rahmen der verfügbaren Bestände auf der Webseite angeboten werden. Sollte ein Angebot nicht verfügbar sein, informiert XX den Nutzer so schnell wie möglich per E-Mail und bietet entweder ein gleichwertiges Produkt oder die Stornierung der Bestellung an. Im Falle einer Stornierung wird XX innerhalb von 30 Tagen nach der Stornierung eine Rückzahlung vornehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden die gezahlten Beträge zum geltenden gesetzlichen Zinssatz verzinst.
Also nächstes Mal AGBs lesen...
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Ist halt nicht so, dass das so wasserdicht wäre.
Beispielsweise im Falle des Widerrufs wird die Rückzahlung ja sofort fällig. Daran kann der Verkäufer nicht einfach was rütteln.
Und auch, ob er einfach so »stornieren« kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist ja eh gegessen.
Beispielsweise im Falle des Widerrufs wird die Rückzahlung ja sofort fällig. Daran kann der Verkäufer nicht einfach was rütteln.
Und auch, ob er einfach so »stornieren« kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist ja eh gegessen.
Hobbyjurist
Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Eine solche Bonitätprüfung vor Auswahl der Zahlungsarten ist rechtlich unzulässig.Infinity hat geschrieben: ↑21.01.22, 12:14Ja genau, das habe ich gemeint.broadway hat geschrieben: ↑21.01.22, 10:20Meinst Du mit "Schnellprüfungen" eine Bonitätsprüfung?
Einer solchen Bonitätsprüfung die vor einer Auswahl von Zahlungarten gemacht wird, muss der Käufer explizit zustimmen.
Die Info über z.B. die AGB ist dafür nicht ausreichend und kann die Einwilligung zur Bonitätsprüfung nicht ersetzen.
https://www.bonify.de/kauf-auf-rechnung ... r-bonitaetZu so einer rechtswidrigen Bonitätsprüfung kann es dann kommen, wenn Online-Händler mehrere Bezahlvarianten (bspw. Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert], Kreditkarte, Vorkasse, Sofortüberweisung, Kauf auf Rechnung, etc.) anbiete, aber bereits vor der Auswahl der Zahlungsart die Bonität des Kunden prüfen. In einer solchen Situation kann nicht von einem berechtigten Interesse ausgegangen werden, weil zum einen unklar ist, welche Zahlungsart vom Kunden gewählt und zum anderen, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal klar ist, ob die Bestellung überhaupt abgeschlossen wird.
Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Ich glaube, hier galoppieren sie etwas zu schnell. Ich denke nicht, dass der TE vollumfänglich den Vorgang der Bonitätsprüfung, so wie Sie ihn beschrieben hatten, bestätigt.
In den wenigsten Fällen wird eine Vorabprüfung durchgeführt.
In den wenigsten Fällen wird eine Vorabprüfung durchgeführt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar
Ich habe das nur bezugnehmend auf die Frage "warum man im Voraus" bezahlt geschrieben.
Ich wähle Sofortüberweisung, wenn es eilt...
Der Hinweis mit der Prüfung war da. Aber Danke für die Info, wie das abzulaufen hat.
Mit dem Auszug aus der AGB sieht das so aus, wie wenn sich der Verkäufer die Freiheit nimmt, erst mal zu gucken, ob alles da ist und notfalls Ersatzware oder Rückzahlung nach 30 Tagen.
Meiner Meinung nach wird mind. die Rückzahlung sofort fällig, egal was er rein schreibt.
Abwarten bis 28.01. und dann mal sehen.
Ich wähle Sofortüberweisung, wenn es eilt...
Der Hinweis mit der Prüfung war da. Aber Danke für die Info, wie das abzulaufen hat.
Das stimmt. Mir ist aber noch unklar, ob die Bestellung vorher überhaupt angenommen wurde, sprich der Kaufvertrag zustande kam.Ghastwriter hat geschrieben: ↑21.01.22, 13:22 Ist halt nicht so, dass das so wasserdicht wäre.
Beispielsweise im Falle des Widerrufs wird die Rückzahlung ja sofort fällig. Daran kann der Verkäufer nicht einfach was rütteln.
Und auch, ob er einfach so »stornieren« kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist ja eh gegessen.
Mit dem Auszug aus der AGB sieht das so aus, wie wenn sich der Verkäufer die Freiheit nimmt, erst mal zu gucken, ob alles da ist und notfalls Ersatzware oder Rückzahlung nach 30 Tagen.
Meiner Meinung nach wird mind. die Rückzahlung sofort fällig, egal was er rein schreibt.
Abwarten bis 28.01. und dann mal sehen.
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