[Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Infinity
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[Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von Infinity »

Hallo,

angenommen:

Am 03.12.2021 bestelle ich bei einem Händler auf seiner Internetseite Ware (3 verschiedene Artikel). Geworben wird mit einem Versand innerhalb von 3-5 Tagen.
Da ich am 22.12.21 die Ware immer noch nicht hatte, auf E-Mail keine Reaktion kam, telefonischer Kontakt nicht möglich und im Internet sich die Beschwerden gehäuft haben, habe ich der Firma eine Frist zur Lieferung bis spätestens zum 07.01.22 gesetzt. Die Fristsetzung erfolgte per Einschreiben.

Wenige Tage später wurde ich dann per E-Mail informiert, dass keiner der bestellten Artikel mehr verfügbar ist.
Ich kann mir aber andere ähnliche Artikel aussuchen.

Es ist einerseits irritierend, da 2 der bestellten Artikel bis heute bestellbar sind, aber eben zum Normalpreis.

1. Interesse an anderen Artikeln habe ich nicht.
2. Die Ware gibt es (leider) nicht wo anders, sodass ich sie anderweitig beschaffen und dann Schadenersatz fordern könnte...

Als bleibt nun nur übrig, mir den Kaufpreis erstatten zu lassen. Das werde ich vorsorglich ebenfalls per Einschreiben einfordern.
Ist es in einem solchen Fall auch möglich, zusätzlich die entstandenen Portokosten einzufordern ?
Celestro
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von Celestro »

Infinity hat geschrieben: 29.12.21, 14:22 Ist es in einem solchen Fall auch möglich, zusätzlich die entstandenen Portokosten einzufordern ?
Natürlich ist das möglich ... ob man dazu das Recht hat? Aber selbst wenn ... will man den paar Kröten ewig hinterher laufen?
ktown
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von ktown »

Meines Erachtens wären max. Die normalen Portokosten erstattbar. Den Luxus der goldenen Postkutsche muss man schon selbst tragen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Infinity
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von Infinity »

Zuerst einmal noch ein frohes neues Jahr !

Nach einem Widerruf hat ja der Verkäufer 14 Tage Zeit das Geld zurück zu erstatten.

Am 29.12.21 teilt man per E-Mail mit, dass man keine andere Ware möchte und die Bestellung daher widerruft.
Am gleichen Tag bekommt man per E-Mail eine Antwort vom Verkäufer, dass die Buchhaltung zwecks Erstattung informiert worden ist.
Bis heute wurde kein Geld zurück erstattet. Auf Nachfrage über den Status vor einer Woche, keine Antwort.

Der Widerruf vom 29.12.21 per E-Mail sollte rechtlich ok sein, insbesondere aufgrund der Bestätigung, dass man die Buchhaltung informiert hat ?

Bzgl. der Portokosten: Den Zugang kann ich doch nur mit einem Einschreiben nachweisen. Wenn ich also z. B. ohne Einschreiben widerrufe, kann ich doch vor Gericht nicht beweisen, dass dieser auch wirklich zugegangen ist ?!
FM
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von FM »

Eine Bestellung zu widerrufen deren Annahme der Verkäufer ohnehin schon ausdrücklich abgelehnt hat dürfte nicht notwendig sein.
hawethie
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von hawethie »

Durch die Mitteilung des Verkäufers, dass er die Buchhaltung informiert zwecks Erstattung informiert hat, ist der Widerruf angenommen worden.
(das nächste mal in die AGB schauen, wie der Widerruf erfolgen soll)
Wenn das Geld nicht kommt: einmalig anschreiben und mit rechtlichen Mitteln drohen. Das könnte reichen.

PS: früher hieß es "erst die Ware, dann das Geld" - warum bezahlt man eine Ware im Voraus, wenn es nicht gerade eine Einzelanfertigung ist?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
FM
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von FM »

hawethie hat geschrieben: 19.01.22, 13:29 PS: früher hieß es "erst die Ware, dann das Geld" - warum bezahlt man eine Ware im Voraus, wenn es nicht gerade eine Einzelanfertigung ist?
Weil so mancher Verkäufer, der oft sein Geld gar nicht oder erst mit großem Aufwand bekam, den Grundsatz hat "erst das Geld, dann die Ware". Kommt eben darauf an, was man am Markt durchsetzen kann.
Infinity
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von Infinity »

FM hat geschrieben: 19.01.22, 13:28 Eine Bestellung zu widerrufen deren Annahme der Verkäufer ohnehin schon ausdrücklich abgelehnt hat dürfte nicht notwendig sein.
Wenn aber nach der Bestellung eine E-Mail kam, in der z. B. steht "Vielen Dank für Deinen Einkauf! Wir bereiten Deine Bestellung gerade für den Versand vor. Wir benachrichtigen Dich, sobald die Bestellung verschickt wurde.", dann kann man das als Annahme der Bestellung ansehen oder ?
FM hat geschrieben: 19.01.22, 14:16
hawethie hat geschrieben: 19.01.22, 13:29 PS: früher hieß es "erst die Ware, dann das Geld" - warum bezahlt man eine Ware im Voraus, wenn es nicht gerade eine Einzelanfertigung ist?
Weil so mancher Verkäufer, der oft sein Geld gar nicht oder erst mit großem Aufwand bekam, den Grundsatz hat "erst das Geld, dann die Ware". Kommt eben darauf an, was man am Markt durchsetzen kann.
Es gibt manchmal so "Schnellprüfungen", wenn jemand nicht sofort, per Kreditkarte o. ä. bezahlt. Da geht dann nur Vorkasse.
hawethie
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von hawethie »

Per Kreditkarte geht ja noch - da buch ich zurück, wenn die Ware nicht kommt.
Pay.... dto.
nur per Sofort- oder Vorabüberweisung tut sich bei mir da gar nichts.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
broadway
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von broadway »

Infinity hat geschrieben: 20.01.22, 15:15 Es gibt manchmal so "Schnellprüfungen", wenn jemand nicht sofort, per Kreditkarte o. ä. bezahlt. Da geht dann nur Vorkasse.
Meinst Du mit "Schnellprüfungen" eine Bonitätsprüfung?
Einer solchen Bonitätsprüfung die vor einer Auswahl von Zahlungarten gemacht wird, muss der Käufer explizit zustimmen.
Die Info über z.B. die AGB ist dafür nicht ausreichend und kann die Einwilligung zur Bonitätsprüfung nicht ersetzen.
Infinity
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von Infinity »

broadway hat geschrieben: 21.01.22, 10:20
Infinity hat geschrieben: 20.01.22, 15:15 Es gibt manchmal so "Schnellprüfungen", wenn jemand nicht sofort, per Kreditkarte o. ä. bezahlt. Da geht dann nur Vorkasse.
Meinst Du mit "Schnellprüfungen" eine Bonitätsprüfung?
Einer solchen Bonitätsprüfung die vor einer Auswahl von Zahlungarten gemacht wird, muss der Käufer explizit zustimmen.
Die Info über z.B. die AGB ist dafür nicht ausreichend und kann die Einwilligung zur Bonitätsprüfung nicht ersetzen.
Ja genau, das habe ich gemeint.

Bzgl. des Hauptthemas habe ich folgendes in den AGBs gefunden:
Die Produktangebote sind gültig, solange sie im Rahmen der verfügbaren Bestände auf der Webseite angeboten werden. Sollte ein Angebot nicht verfügbar sein, informiert XX den Nutzer so schnell wie möglich per E-Mail und bietet entweder ein gleichwertiges Produkt oder die Stornierung der Bestellung an. Im Falle einer Stornierung wird XX innerhalb von 30 Tagen nach der Stornierung eine Rückzahlung vornehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden die gezahlten Beträge zum geltenden gesetzlichen Zinssatz verzinst.
Da die Rückzahlung / Stornierung am 29.12.21 per E-Mail vereinbart worden ist, hat der Verkäufer Zeit bis zum 28.01.22.

Also nächstes Mal AGBs lesen...
Ghastwriter
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von Ghastwriter »

Ist halt nicht so, dass das so wasserdicht wäre.

Beispielsweise im Falle des Widerrufs wird die Rückzahlung ja sofort fällig. Daran kann der Verkäufer nicht einfach was rütteln.

Und auch, ob er einfach so »stornieren« kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist ja eh gegessen.
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broadway
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von broadway »

Infinity hat geschrieben: 21.01.22, 12:14
broadway hat geschrieben: 21.01.22, 10:20
Infinity hat geschrieben: 20.01.22, 15:15 Es gibt manchmal so "Schnellprüfungen", wenn jemand nicht sofort, per Kreditkarte o. ä. bezahlt. Da geht dann nur Vorkasse.
Meinst Du mit "Schnellprüfungen" eine Bonitätsprüfung?
Einer solchen Bonitätsprüfung die vor einer Auswahl von Zahlungarten gemacht wird, muss der Käufer explizit zustimmen.
Die Info über z.B. die AGB ist dafür nicht ausreichend und kann die Einwilligung zur Bonitätsprüfung nicht ersetzen.
Ja genau, das habe ich gemeint.
Eine solche Bonitätprüfung vor Auswahl der Zahlungsarten ist rechtlich unzulässig.
Zu so einer rechtswidrigen Bonitätsprüfung kann es dann kommen, wenn Online-Händler mehrere Bezahlvarianten (bspw. Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert], Kreditkarte, Vorkasse, Sofortüberweisung, Kauf auf Rechnung, etc.) anbiete, aber bereits vor der Auswahl der Zahlungsart die Bonität des Kunden prüfen. In einer solchen Situation kann nicht von einem berechtigten Interesse ausgegangen werden, weil zum einen unklar ist, welche Zahlungsart vom Kunden gewählt und zum anderen, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal klar ist, ob die Bestellung überhaupt abgeschlossen wird.
https://www.bonify.de/kauf-auf-rechnung ... r-bonitaet
ktown
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von ktown »

Ich glaube, hier galoppieren sie etwas zu schnell. Ich denke nicht, dass der TE vollumfänglich den Vorgang der Bonitätsprüfung, so wie Sie ihn beschrieben hatten, bestätigt.
In den wenigsten Fällen wird eine Vorabprüfung durchgeführt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Infinity
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Re: [Online Bestellung] Ware nicht lieferbar

Beitrag von Infinity »

Ich habe das nur bezugnehmend auf die Frage "warum man im Voraus" bezahlt geschrieben.
Ich wähle Sofortüberweisung, wenn es eilt...
Der Hinweis mit der Prüfung war da. Aber Danke für die Info, wie das abzulaufen hat.
Ghastwriter hat geschrieben: 21.01.22, 13:22 Ist halt nicht so, dass das so wasserdicht wäre.

Beispielsweise im Falle des Widerrufs wird die Rückzahlung ja sofort fällig. Daran kann der Verkäufer nicht einfach was rütteln.

Und auch, ob er einfach so »stornieren« kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist ja eh gegessen.
Das stimmt. Mir ist aber noch unklar, ob die Bestellung vorher überhaupt angenommen wurde, sprich der Kaufvertrag zustande kam.
Mit dem Auszug aus der AGB sieht das so aus, wie wenn sich der Verkäufer die Freiheit nimmt, erst mal zu gucken, ob alles da ist und notfalls Ersatzware oder Rückzahlung nach 30 Tagen.
Meiner Meinung nach wird mind. die Rückzahlung sofort fällig, egal was er rein schreibt.

Abwarten bis 28.01. und dann mal sehen.
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