Überprüfung von Legitimation für Bankkonto

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Mac-Messer
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Überprüfung von Legitimation für Bankkonto

Beitrag von Mac-Messer »

Kann mir jemand sagen, woraus sich ergibt, dass eine Bank für ein Girokonto in regelmäßigen Abständen die Legitimation des Kontoinhabers überprüfen muss? Angeblich ergibt sich das aus dem Geldwäschegesetz. Das habe ich gelesen, aber von einer regelmäßigen Prüfung lange nach Abschluss und inmitten eines völlig unauffälligen Routinegebrauchs ist da (soweit ich das sehen konnte) keine Rede...

Ist etwa § 4.2 grundsätzlich so zu verstehen? Was ist da mit "rechtlich verpflichtet" gemeint.

Ich habe einen Verdacht dazu, welche Absicht damit verfolgt wird, dass die X Bank plötzlich nach 10 Jahren und völlig unauffälliger, immer gleicher Bewegungen mich in der Filiale sehen will mit der Begründung, meine Legitimation müsse geprüft werden. Aber ich behalte das mal für mich, damit die Antworten auf meine hier gestellte Frage nicht dadurch beeinträchtigt werden.
ktown
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Re: Überprüfung von Legitimation für Bankkonto

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
Wieso postet man das nicht gleich im Bankrecht?
Hab es dort mal hin geschoben.
webelch
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Re: Überprüfung von Legitimation für Bankkonto

Beitrag von webelch »

Zumindest meine örtliche Sparkasse begründet die Prüfung der Legitimation während der laufenden Geschäftsbeziehungen wie folgt:
Die geldwäscherechtlichen Bestimmungen (§10/11 GwG) verpflichten zu einer regelmäßigen Aktualisierung der hinterlegten Personen- und Legitimationsdaten.
Nach Durchsicht der aufgeführten Regelungen des GwG mag ich dem zustimmen.

Was Sie mit
Mac-Messer hat geschrieben: 03.02.22, 13:32Ist etwa § 4.2 grundsätzlich so zu verstehen? Was ist da mit "rechtlich verpflichtet" gemeint?
meinen, weiss ich nicht.

Welchen noch unausgesprochenen Verdacht haben Sie?
Mac-Messer
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Re: Überprüfung von Legitimation für Bankkonto

Beitrag von Mac-Messer »

webelch hat geschrieben: 03.02.22, 15:51Welchen noch unausgesprochenen Verdacht haben Sie?
Dass es eher darum geht, die Vertragskonditionen (kostenlos bei Mindestumsatz X) zu ändern, ohne selbst kündigen zu müssen.
webelch
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Re: Überprüfung von Legitimation für Bankkonto

Beitrag von webelch »

Das mag sein. Oder auch nicht. Der fiktive Kunde muss bei dem Besuch der Filiale ja keine Gespräche über Themen abseits der Legitimation führen.
FM
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Re: Überprüfung von Legitimation für Bankkonto

Beitrag von FM »

Eine der großen Frankfurter Banken bei der ich ein Konto habe hält das nicht für erforderlich. Ich weiß gar nicht mehr, ob ich vor Jahrzehnten bei der Eröffnung einen Ausweis vorlegen musste, aber das war vor dem Geldwäschegesetz. In den letzten 20 oder 30 Jahren jedenfalls nie.
ktown
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Re: Überprüfung von Legitimation für Bankkonto

Beitrag von ktown »

Mac-Messer hat geschrieben: 03.02.22, 17:38
webelch hat geschrieben: 03.02.22, 15:51Welchen noch unausgesprochenen Verdacht haben Sie?
Dass es eher darum geht, die Vertragskonditionen (kostenlos bei Mindestumsatz X) zu ändern, ohne selbst kündigen zu müssen.
Naja. Das kann man ja selbst beeinflussen. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
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Re: Überprüfung von Legitimation für Bankkonto

Beitrag von Tastenspitz »

Mac-Messer hat geschrieben: 03.02.22, 17:38
webelch hat geschrieben: 03.02.22, 15:51Welchen noch unausgesprochenen Verdacht haben Sie?
Dass es eher darum geht, die Vertragskonditionen (kostenlos bei Mindestumsatz X) zu ändern, ohne selbst kündigen zu müssen.
Also sollen die AGB für das Konto geändert werden. Nun - dem muss man ja nicht zustimmen. Dann wird man uU. tatsächlich das Konto oder den Dispo verlieren und das war´s. Vertragsfreiheit....
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