Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Niemand2000
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Niemand2000 »

Czauderna hat geschrieben: 28.02.22, 12:27
KnightForRight hat geschrieben: 28.02.22, 03:31Wenn ich keinen über die GKV abrechnenden Psychotherapeuten finde, dann kann ich ja Kostenerstattung für einen Privaten beantragen.
Könnte es passieren, dass die GKV schreibt, in 100 Kilometern befindet sich ein Therapeut, der über die GKV abrechnet?
Czauderna
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Czauderna »

Niemand2000 hat geschrieben: 28.02.22, 13:22
Czauderna hat geschrieben: 28.02.22, 12:27
KnightForRight hat geschrieben: 28.02.22, 03:31Wenn ich keinen über die GKV abrechnenden Psychotherapeuten finde, dann kann ich ja Kostenerstattung für einen Privaten beantragen.
Könnte es passieren, dass die GKV schreibt, in 100 Kilometern befindet sich ein Therapeut, der über die GKV abrechnet?
Hallo,
nein, eigentlich nicht, denn jedes Mal 200 km fahren wegen 45 Minuten Behandlung, das ist landläufig nicht zumutbar.
Gruss
Czauderna
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
ja, ist doch gut so, oder nicht ?
Gruss
Czauderna
Niemand2000
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Niemand2000 »

25 km einfache Strecke finde ich ein wenig sehr kurz - insbesondere für manche ländlichen gebiete
ratte1
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von ratte1 »

Hallo,

hilfreich ist hier die Terminservicestelle. Näheres hier: https://www.kbv.de/html/terminservicestellen.php

MfG

ratte1
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von ratte1 »

sorry, habe erst jetzt gesehen, dass der Eintrag schon 6 Monate alt ist. Daher Hinweis auf die Terminservicestellen gelöscht.

ratte1
Evariste
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Evariste »

ratte1 hat geschrieben: 26.08.22, 22:29 hilfreich ist hier die Terminservicestelle.
Nö. DIe Terminservicestelle vermittelt einzelne Termine bei Therapeuten, keine Behandlungen. Da geht man dann hin, kaut (u. U. zum x-ten Mal) seine Themen durch und bekommt die Empfehlung eine Therapie zu machen. Dass der Therapeut gerade einen Platz frei hat, ist die Ausnahme.
Czauderna
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Czauderna »

Evariste hat geschrieben: 27.08.22, 13:57
ratte1 hat geschrieben: 26.08.22, 22:29 hilfreich ist hier die Terminservicestelle.
Nö. DIe Terminservicestelle vermittelt einzelne Termine bei Therapeuten, keine Behandlungen. Da geht man dann hin, kaut (u. U. zum x-ten Mal) seine Themen durch und bekommt die Empfehlung eine Therapie zu machen. Dass der Therapeut gerade einen Platz frei hat, ist die Ausnahme.
Hallo,
na ja, meiner Praxiserfahrung nach lief das etwas anders. Die Liste, die wir verwandten beinhaltete behandungsbereite Therapeuten, was natürlich nicht hieß, dass mit der Terminvereinbarung auch gleichzeitig schon die Behandlung als solche bewilligt wurde. Bevor ein Psychotherapeut überhaupt die Behandlung (Therapie, meist Kurzzeitherapie mit 25 Stunden) in die Wege leitete, wurden erstmal die probatorischen Sitzungen durchgeführt - https://www.barmer.de/gesundheit-verste ... ng-1058622
erst wenn beide, also Psychotherapeut und Patient entschieden, dass man miteinander klar kam, kam es zur Therapie.
Mein Vorschreiber ist sicher noch aktiv in dem "Geschäft" und kann uns besser erklären, warum das heute nicht mehr so ist.
Gruss
Czauderna
Evariste
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Evariste »

Czauderna hat geschrieben: 27.08.22, 14:20 Mein Vorschreiber ist sicher noch aktiv in dem "Geschäft" und kann uns besser erklären, warum das heute nicht mehr so ist.
Weil mittlerweile (2017) die "psychotherapeutische Sprechstunde" eingeführt wurde. Über die Terminservicestelle bekommen die Betroffenen relativ kurzfristig einen Termin für so eine Sprechstunde., Das klappt deswegen ganz gut, weil die Therapeuten für diese Sprechstunde mindestens 100 Minuten pro Woche reservieren müssen. Die Sprechstunde ist aber im Grunde nur eine Vorklärung:
In der psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Psychotherapeut*in mit Ihnen insbesondere, welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie diese einzuschätzen sind und ob Sie deshalb eine Behandlung benötigen. Die Psychotherapeut*in fragt Sie, welche Schwierigkeiten und Beschwerden Sie haben, wie lange Sie diese schon haben, wie sie sich im Alltag bemerkbar machen und was Sie bisher unternommen haben, um wieder besser zurechtzukommen
Der Patient bekommt dann eine Bescheinigung, die er braucht, um mit der eigentlichen Therapie beginnen zu können (wozu auch schon die probatorischen Sitzungen zählen):
Leider werden Sie nicht immer eine niedergelassene Psychotherapeut*in finden, die kurzfristig Ihre Behandlung übernehmen kann. Viele Psychotherapeut*innen haben Wartezeiten.
Kann die Psychotherapeut*in, bei der Sie in der Sprechstunde waren, die Behandlung nicht übernehmen, müssen Sie sich selbst eine andere suchen. Dafür sollten Sie zunächst bei den zugelassenen Psychotherapeut*innen in Ihrer Nähe nachfragen (siehe „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“). Schon beim ersten Telefonat sollten Sie mitteilen, dass Sie bereits in einer Sprechstunde waren und eine Empfehlung für eine Richtlinienpsychotherapie bekommen haben.
Bei der Suche nach dem eigentlichen Therapieplatz hilft die Terminstelle normalerweise nicht weiter. Ausnahme: In der Sprechstunde wird ein "dringender" Handlungsbedarf bescheinigt oder es liegt eine Indikation für eine sog. Akutbehandlung (z. B. Lebenskrise mit Suizidgefahr, oder Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Depression) vor. Da liest man dann aber so schöne Sätze wie:
Diese Stellen müssen versuchen, Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Termin für die Akutbehandlung zu vermitteln. Gelingt dies der Terminservicestelle nicht, muss sie versuchen, Ihnen einen Termin in einer Krankenhausambulanz zu besorgen.
(Quelle für alle Zitate: https://www.wege-zur-psychotherapie.org/)

Und die Praxis (Spiegel-Artikel aus dem Jahr 2018):
Verliefen vor April 2017 nahezu alle Anträge für die Patienten erfolgreich, ist es seit der Reform bei den Befragten nur noch jeder vierte.
Die Ablehnungsgründe sind hanebüchen:
- Etwa die Hälfte aller Therapeuten berichtet, dass Anträge mit dem Hinweis abgelehnt wurden, die Kostenerstattung existiere seit dem 1. April 2017 nicht mehr. Tatsächlich ist diese im Sozialgesetzbuch festgeschrieben.
- Sechs von zehn Befragten berichteten, dass auf die Terminservicestellen verwiesen wurde, weil diese einen Therapieplatz vermitteln würden. Diese vermitteln aber nur Termine in Sprechstunden oder Akuttherapien. Ein Behandlungsplatz ist damit nicht sicher.
- Knapp 40 Prozent der befragten Therapeuten erlebten zudem, dass Kassen ihren Patienten mitteilten, dass Wartezeiten durchaus zumutbar seien, selbst wenn ihnen zuvor durch einen anderen Arzt oder Psychotherapeuten bescheinigt wurde, dass eine Behandlung dringlich ist.
- Einigen Patienten wurde gar mitgeteilt, eine medikamentöse Behandlung sei ausreichend für sie.
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