Kriegsrecht für Flüchtlinge

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Grisu71
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Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von Grisu71 »

erst einmal sorry für den komische betreff bezeichung (irgendwie nichts aussagend über das thema)

mich würde mal folgendes interessieren
ein flüchling kommt nach deutschland (M und über 18 jahre alt)
jetzt wird deutschland in ein krieg verwickelt, und deutschland ruft sein kriegsrecht aus
(alle männner zwischen 18 und 60 jahre dürfen das land nicht verlassen und müssen das land verteidigen)
dürfen die flüchtlinge auser landes bzw müssen die auch an die waffe ?
immmerhin haben sie ja auch den schutz der neuen "wahlheimat" genossen.

mich hat sich die frage gestellt weil mir das instand auf viel das in "diversen" medien berichten gejammert wurde von wegen "rasissmuss"
weil ukrainer über die grenze dürfen und araber und co erstmal beiseite geschoben werden würden..
und die waren augendscheinlich zu 90% über 18 und männlich
und die ukrainer die m und zwischen 18-60 ja auch nicht rüber gedurft hätten

wenn ich könig von deutschland wäre ^^
würde ich die auch zur verteidigung an die waffe stellen
gerechtigskeits halber, wer den schutz geniest geht in meinen augen dem land auch eine verpflichtug ein
und darf nicht ab hauen und sagen pech gehabt ich geh jetzt wo anders schutz suchen
aber gerechtigkeit und gesätze sind ja "oft" 2 welten

mich würde einmal interessieren wie sieht das in deutschland aus ?
und vieleicht kennt sich ja auch einer aus wie das in ukraine aus sieht so als vergleich

und bitte keine disskusion über vieleicht waren sie keine 18 (die fragestellung dürfte klar sein)
oder irgendwelche äuserungen die nicht hier rein passen
FM
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Re: Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von FM »

In Deutschland dürfen nur deutsche Staatsangehörige Soldat werden, Ausnahmen sind nur in Einzelfällen möglich (also sicher nicht alle Ausländer die gerade in Deutschland sind).
Grisu71
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Re: Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von Grisu71 »

jetzt müsste man die deffenition soldat noch haben
berufssoldat ?

aus welchen gesetzt leitest du das ab ?

alles was ich finde ist recht unaussage kräftig
es geht sogar noch weiter
ich bin mir ziemlich sicher das ich einer der ersten wäre die rann müssten
(ausgebildet im personenschutz + waffensachkunde etc. + sanitäter mit sonderausbildung in schuss und explusionsverletzungen)
dabei bin ich ausgemustert worden wegen angebohrenen herzfehler
(hab aber noch nie probleme gehabt)

ich bin mir auch ziemlich sicher das frauen gezogen werden würden die eine medizienische ausbildung haben

wenn du dich auf die wehrpflicht berrufst die würde die oben genannten punkte auch nicht ab decken
ich find da auch keine altersbegenzungen wie 18 BIS 60 jahre alt
Dummerchen
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Re: Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von Dummerchen »

Grisu71 hat geschrieben: 04.03.22, 12:02 aus welchen gesetzt leitest du das ab ?
Wehrpflichtgesetz.
ich find da auch keine altersbegenzungen wie 18 BIS 60 jahre alt
Dann musst du lesen lernen, das steht auch im Wehrpflichtgesetz.
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FM
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Re: Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von FM »

Für Wehrpflichtige (betrifft derzeit nur den Spannungs- und Verteidigungsfall):
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__1.html
Für Berufs- und Zeitsoldaten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__37.html
Grisu71
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Re: Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von Grisu71 »

1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und

1. ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder

ich lese da nicht bis 60
und ich lese dort "ständigen aufenthaltraum haben"

wo haben den flüchtlinge bitte deiner meinung nach ihren ständigen aufentahlts raum ?
da steht nichts von muss deutscher staatsbürger sein

also soweit kann ich noch lesen du auch ? (dumm kommen kann ich dir auch)
FM
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Re: Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von FM »

Wenn man es schon selbst mit zitiert hat ....

aber das ist das Problem von copy+paste, man weiß selbst nicht was man ein paar Zeilen weiter oben genannt hatte.
Dummerchen
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Re: Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von Dummerchen »

(dumm kommen kann ich dir auch)
Nö. Du lebst deine natürlichen Qualitäten aus.
da steht nichts von muss deutscher staatsbürger sein
Ich zitiere dich einfach mal, oder besser, ich zitiere dein Zitat aus dem WPflG §1 und füge Farbe hinzu.
1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und
Dämmert dir was?

Das mit den 60 Jahren steht zwei Paragraphen weiter. Man sollte mit dem Lesen nicht schon beim ersten Paragraphen wieder aufhören, in den anderen steht oftmals auch Interessantes drin.
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Heiko66
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Re: Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von Heiko66 »

1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und
Im Jahre 2022 mehr als archaisch anmutend, das dort nur von Männern und nicht von Menschen gesprochen wird. Interessanter dürfte es werden, wenn sich jemand dem 3ten Geschlecht zugehörig fühlt und die Wehrpflicht zukünftig nicht mehr ausgesetzt sein sollte.
FM
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Re: Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von FM »

Wurde aber vor ca. 20 Jahren vom BVerfG so akzeptiert, soweit ich mich entsinne mit der Begründung "ein Artikel des GG (12a) kann nicht gegen das GG verstoßen". Das kann nur der Verfassungsgesetzgeber verändern.
Pünktchen
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Re: Kriegsrecht für Flüchtlinge

Beitrag von Pünktchen »

FM hat geschrieben: 05.03.22, 16:38 Wurde aber vor ca. 20 Jahren vom BVerfG so akzeptiert, soweit ich mich entsinne mit der Begründung "ein Artikel des GG (12a) kann nicht gegen das GG verstoßen".
Hatten die nicht nur entschieden, dass Art. 12a GG nicht gegen Art. 3 GG verstößt? Die Begründung kann nicht auf Art. 1 GG übertragen werden. Das soll nicht heißen, dass die Wehrpflicht zwangsläufig dagegen verstößt.
FM hat geschrieben: 05.03.22, 16:38 Das kann nur der Verfassungsgesetzgeber verändern.
Das BVerfG muss sich nicht an die "eigene" Rechtsprechung halten. Art. 1 GG kann der Gesetzgeber nicht ändern, aber das BVerfG kann nahezu beliebig auslegen, was unter Menschenwürde zu verstehen ist.
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