Hauskauf in Italien

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

Moderator: FDR-Team

charlyxxl
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Hauskauf in Italien

Beitrag von charlyxxl »

Hallo,
ich möchte mit der Familie ein Haus in Italien erwerben.
Es soll zur Hälfte mir gehören. Es soll auch als Ferienwohnung vermietet werden.
Notarkosten, Gebühren und alle anfallenden Steuern will mein Neffe übernehmen.
Da ich in Deutschland als Rentner noch nicht steuerpflichtig bin wäre ich für
hilfreiche Infos dankbar.
Wie ist die Rechtslage?
MfG
kuewmt
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Re: Hauskauf in Italien

Beitrag von kuewmt »

Sofern Du Deinen regelmäßigen Wohnsitz in Deutschland hast, bist Du auch in Deutschland
steuerpflichtig. Du meinst sicherlich in Deinem von Dir geschilderten Fall, dass Du aufgrund
der Einkommenslage keine Einkommensteuer zahlen musst. Aber steuerpflichtig an sich
bist und bleibst Du bis zum Ableben.....

Wenn nun ausländisches EInkommen hinzu kommt (sei es durch Vermietung
oder ausl. Renten oder ausl. Kapitalerträge etc.) sind auch diese Einkommensarten bei der
deutschen EInkommenssteuer anzugeben und ggfs. fallen Steuern an.
Genauso musst Du diese ausl. Einnahmen bei Deiner Krankenkasse zur Zahlung von
Beiträgen angeben.

Und falls Du nun ausländische Vermietungseinnahmen angibst kann ein Abgleich mit Deinen
früheren "Einnahmen aus Kapitalerträgen" hergestellt werden. Denn woher kommt das Geld
aus dem Erwerb einer ausländischen Immobilie???

Übrigens empfehle ich "deutsche Steuerehrlichkeit" (die Italiener wollen eine deutsche
Steuerbescheinigung, also dass Du in D auch tatsächlich versteuerst).
Denn sonst hält der italienische Fiskus die Hand auf - und diese Hand ist deutlich größer
(Steuersatz ist höher und das Verfahren komplizierter -> + zusätzliche ital. Steuerberatungskosten)
hambre
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Re: Hauskauf in Italien

Beitrag von hambre »

kuewmt hat geschrieben:Denn sonst hält der italienische Fiskus die Hand auf
Die Mieteinnahmen sind aber sowieso in Italien zu versteuern
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