Eine dreiköpfige Familie übernachtet für eine Nacht in einem Hotel.
Morgens zieht die Frau Ihren Ring (mit erheblichem Wert) zum Duschen aus und legt ihn
auf den Hocker neben ihrem Bett auf welchem auch das Handy liegt.
Der Sohn nimmt ein paar Minuten später das Handy vom Hocker und alle drei sehen bei
dieser (familiär unerwünschten) Handlung den Ring dort liegen.
Wenig später verlassen sie das Hotel und vergessen den Ring auf dem Hocker.
Obwohl in der Wahrnehmung der Hotelgäste die Situation eindeutig ist, bleibt eine Nachfrage
und Suche zusammen mit dem Hotelmanager ein paar Stunden später ergebnislos.
Würde bei Eintritt eines solchen Falls §701 Abs 1 BGB, bezüglich eingebrachter Sachen helfen?
Oder gäbe es andere rechtliche Möglichkeiten?
Ring im Hotel vergessen - Haftung?
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Re: Ring im Hotel vergessen - Haftung?
Absolut nein. Der §701 BGb greift nur bei einem aktiven tätig werden des Gastwirtes. Dem Gastwirt kann nicht angelastet werden, wenn der Ring nicht mehr auffindbar ist. Hier müsste, meines Erachtens, der Gast beweisen, dass ein Angestellter und/ oder der Gastwirt selbst diesen Ring gefunden und nicht weitergegeben hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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