Hallo,
Ausgangslage: Eine Beamtenwitwe mit Beihilfeanspruch erhält in Niedersachsen Pflegegeld von
ihrer Pflegekasse und von der Beihilfestelle jeweils in Höhe von 50 %. Zuzüglich bekommt sie von der
Beihilfe einen monatlichen Individualzuschlag.
Seit Januar 2022 hat der Gesetzgeber einen Leistungszuschlag zur Verringerung des Eigenanteils
- gestaffelt nach der Verweildauer im Pflegeheim - beschlossen. In diesem Fall sollen sich die
Pflegekasse und die Beihilfe wiederum den Zuschlag teilen.
Die zuständige Beihilfestelle lehnt dies ab. Begründung: Durch den monatlichen individuellen Leistungszuschuß wird der neue Zuschuß schon aufgefangen.
Somit erhält die Pfegebedürftige seit Januar nur 50 % der zugesagten Leistungserhöhung.
Das ist meines Erachtens nicht korrekt.
Wie ist die genaue Rechtslage?
Ich hoffe, es kann mir jemand Auskunft geben.
Vielen Dank im voraus!
Jerrie
Beihilfe und Leistungszuschuß bei der Pflegeversicherung
Moderator: FDR-Team
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Re: Beihilfe und Leistungszuschuß bei der Pflegeversicherung
Ist das nicht identisch mit viewtopic.php?t=290164 

Re: Beihilfe und Leistungszuschuß bei der Pflegeversicherung
ja, ist identisch mit meinem Beitrag beim Sozialrecht.
Haben Sie wenigstens eine Antwort für mich!
Danke und Gruß von
Jerrie
Haben Sie wenigstens eine Antwort für mich!
Danke und Gruß von
Jerrie
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