Hallo,
folgender Fall:
Patient XY macht eine Psychotherapie. Diese soll verlängert werden. Der Psychotherapeut stellt also einen Antrag auf Verlängerung und schreibt hierfür eine Begründung. Dieses Begründungsschreiben erhält die Krankenkasse in einem verschlossenen Umschlag und reicht es ungelesen an einen Gutachter weiter. Dieser Gutachter gibt dann eine Einschätzung ab, ob die Therapieverlängerung begründet ist.
Patient XY hätte nun gerne Einblick in das Begründungsschreiben des Therapeuten.
Das Verhältnis zum ehemaligen Therapeuten ist zerrüttet.
Die Krankenkasse hat Patient XY den Namen des Gutachters genannt.
Ist der Gutachter dazu verpflicht, die Therapiebegründung der Therapeutin und/oder sein eigenes Gutachten an Patient XY rauszugeben?
Viele Grüße und vielen Dank vorab!
Recht auf Einblick in Unterlagen des Gutachters?
Moderator: FDR-Team
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