Psychotherapierecht Abzug Akuttherapie von Kurzzeittherapie
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 202
- Registriert: 23.10.12, 09:59
Psychotherapierecht Abzug Akuttherapie von Kurzzeittherapie
Es geht um die Sitzungs Stunden. Ist das rechtens?
Re: Psychotherapierecht Abzug Akuttherapie von Kurzzeittherapie
So 2,3 Sätze mehr damit man als Dritter auch eine Chance hat zu verstehen was Sie wissen wollen und worum es geht wären evtl hilfreich.
Re: Psychotherapierecht Abzug Akuttherapie von Kurzzeittherapie
vom TE bitte nicht zu viel verlangen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 202
- Registriert: 23.10.12, 09:59
Re: Psychotherapierecht Abzug Akuttherapie von Kurzzeittherapie
Meine Frage ist klipp und klar gestellt. Einfach mitdenken.
Darf eine Psychotherapeutin die Stunden bei jemand anders vollständig gemachten Akuttherapie vom Stundenkontingent gerade beantragt werdender Kurzzeittherapie abziehen.
Alles ist für nur einen Patient gemeint.
Darf eine Psychotherapeutin die Stunden bei jemand anders vollständig gemachten Akuttherapie vom Stundenkontingent gerade beantragt werdender Kurzzeittherapie abziehen.
Alles ist für nur einen Patient gemeint.
Re: Psychotherapierecht Abzug Akuttherapie von Kurzzeittherapie
Nö. Man kann natürlich spekulieren, was gemeint sein könnte... das führt dann zu langen Threads, bei denen nichts herauskommt.KnightForRight hat geschrieben: ↑11.04.22, 11:53 Meine Frage ist klipp und klar gestellt. Einfach mitdenken.
Zur Frage, siehe https://www.kbv.de/html/26956.php
Weiterbehandlung: Soll nach der Akutbehandlung eine Richtlinientherapie erfolgen, sind mindestens zwei probatorische Sitzungen nötig. Erbrachte Stunden der Akutbehandlung sind mit den Stunden der Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 202
- Registriert: 23.10.12, 09:59
Re: Psychotherapierecht Abzug Akuttherapie von Kurzzeittherapie
Stop hier reicht schlicht einfach nur mitdenken. Also keinen Buchstabe weiter.
Re: Psychotherapierecht Abzug Akuttherapie von Kurzzeittherapie
Moderationsbeitrag
na dann
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
-
- Letzte Themen