Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
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Re: Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
Das verträgt sich sehr gut.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
Schon, aber man ist ja nicht dazu verpflichtet, den PA immer mit sich zu führen
Re: Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
Es hat ja auch niemand gesagt, dass was droht wenn man keinen dabei hat. In dem Artikel heißt es ja auch nur, dass man danach fragt.Niemand2000 hat geschrieben: ↑12.04.22, 11:50 Schon, aber man ist ja nicht dazu verpflichtet, den PA immer mit sich zu führen

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
Abs. 1 Satz 2 ist da einschlägig. Das iVm. Paragraf 32 Abs.1 2.
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Re: Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
Aber ich muss ja den Besitz nicht immer mit mir führen oder habe ich da Tastenspitz jetzt missverstanden?(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.
entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt,
Re: Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
Du musst den Perso nicht immer dabei haben - aber mit den Nachteilen rechnen, wenn du ihn (oder den Reisepass) bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kannst.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Re: Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
Schlimmstenfalls geht man mit zur Wache um dort die Identität festzustellen.
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Re: Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
Zeitverlust! Diese Zeit könnten sie entweder schöner oder Gewinnbringender verwenden.Niemand2000 hat geschrieben: ↑12.04.22, 14:21mit Welchen Nachteilen müsste ich evtl. rechnen, wenn ich weder den Personalausweis noch den Reisepass und auch sonst keinen Lichtbildausweis mit mir führe?
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
Naja. Wenn der Schutzmann recht nett ist, bekommste vielleicht auch eine Tasse Kaffee. 

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Re: Personenkontrolle komplett anders als vorgegebener Anhaltgrund
Ja, das durfte sie. Allein schon deswegen, um sicher zu gehen, dass diese Person keine Gegenstände direkt bei bzw. an sich hat, womit sie sich und andere Personen verletzen könnte. Erst wenn die Streife sicher ist, kann sie auf den Punkt kommen und vielleicht auch gleich vor Ort helfen. Jeder Polizist kennt Hilfsorganisationen, wohin sich diese Person im Notfall wenden kann. Zur Sicherheit kann die Streife aber auch schnell einen Notarzt zur Hilfe rufen.KnightForRight hat geschrieben: ↑26.03.22, 23:25 Fiktiver Fall: Es wird nach einer Person gefahndet wegen Eigengefährdungsgedanken und Gefahr, dass ein Suizidversuch gemacht wird. Eine Streife trifft die Person an. Die Streife spricht die Person unter dem Vorwand Corona Kontrolle an bevor sie die Karten auf den Tisch legt. Durfte die Streife den falschen Anhalt Vorwand nutzen?
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