Folgender Sachverhalt:
GmbH
Insolvenz durchs Amt eingeführt,
Insolvenzverschleppung liegt damit wohl vor
Insolvenzverwalter eingesetzt
dieser fordert pauschal alle Überweisungen (wie Lohn, Rechnungen) der letzten 6 Monate
vor der Insolvenz vom Geschäftsführer zurück
Diese Herangehensweise scheint häufiger jetzt vorzukommen?
Wie ist die Rechtslage?
Danke vorab - Kaulinchen
Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
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Re: Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
Die Forderung ist entweder berechtigt oder sie ist es nicht. Wenn man der Meinung ist, daß dies nicht der Fall ist, muß man rechtliche Schritte einleiten.
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Re: Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
Niemals; ein Insolvenzverfahren ist ein Antragsverfahren. Das Gericht kann ein Verfahren nicht ohne Antrag, Gläubiger/Schuldner eröffnen.Kaulinchen hat geschrieben: ↑25.03.22, 12:15 Folgender Sachverhalt:
GmbH
Insolvenz durchs Amt eingeführt,
Wenn die Insolvenzreife bestand und die Zahlungen nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen GF vereinbar ist...Kaulinchen hat geschrieben: ↑25.03.22, 12:15
Der IV fordert pauschal alle Überweisungen (wie Lohn, Rechnungen) der letzten 6 Monate
vor der Insolvenz vom Geschäftsführer zurück
nein, das gibt es schon seit ewigen Zeiten.Kaulinchen hat geschrieben: ↑25.03.22, 12:15
Diese Herangehensweise scheint häufiger jetzt vorzukommen?
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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