Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.02.21, 17:14
Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Hallo,
A hat einen Hund und betreut gelegentlich einen weiteren Hund. Beide Hunde sehen sich sehr ähnlich.
Beide Hunde sind im Garten, einer von beiden läuft auf die Straße als das Tor offen steht und beißt einen anderen Hund. Der Besitzer des verletzten Hundes erstattet Anzeige gegen A. Er behauptet gegenüber dem Ordnungsamt, dass es der Hund von A war der zugebissen hat. A hingegen behauptet gegenüber dem Veterinäramt, dass es der Besuchshund war der gebissen hat.
Wer ist hier nun in der Beweispflicht, bzw. wer haftet? Muss A den Namen des Besitzers nennen dessen Hund er betreut hatte? Was passiert, wenn dieser nun ebenfalls behauptet, dass es nicht sein Hund war der gebissen hat, sondern der von A?
MfG
A hat einen Hund und betreut gelegentlich einen weiteren Hund. Beide Hunde sehen sich sehr ähnlich.
Beide Hunde sind im Garten, einer von beiden läuft auf die Straße als das Tor offen steht und beißt einen anderen Hund. Der Besitzer des verletzten Hundes erstattet Anzeige gegen A. Er behauptet gegenüber dem Ordnungsamt, dass es der Hund von A war der zugebissen hat. A hingegen behauptet gegenüber dem Veterinäramt, dass es der Besuchshund war der gebissen hat.
Wer ist hier nun in der Beweispflicht, bzw. wer haftet? Muss A den Namen des Besitzers nennen dessen Hund er betreut hatte? Was passiert, wenn dieser nun ebenfalls behauptet, dass es nicht sein Hund war der gebissen hat, sondern der von A?
MfG
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Neben der Tierhalterhaftung gibt es auch die Tieraufseherhaftung:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.html
Wenn das Gartentor offenstand und der Hund nicht angeleint war spricht einiges dafür, dass die Sorgfalt nicht beachtet wurde.
Das wäre aber Zivilrecht. Da vom Ordnungsamt und Veterinäramt und einer Anzeige, also wohl Polizei, die Rede ist, und diese Behörden für Schadensersatzansprüche nicht zuständig sind: um welche Rechtsfrage geht es eigentlich? Tierarztkosten? Strafverfahren? Kampfhundeverordnung? Unterlassungsklage?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.html
Wenn das Gartentor offenstand und der Hund nicht angeleint war spricht einiges dafür, dass die Sorgfalt nicht beachtet wurde.
Das wäre aber Zivilrecht. Da vom Ordnungsamt und Veterinäramt und einer Anzeige, also wohl Polizei, die Rede ist, und diese Behörden für Schadensersatzansprüche nicht zuständig sind: um welche Rechtsfrage geht es eigentlich? Tierarztkosten? Strafverfahren? Kampfhundeverordnung? Unterlassungsklage?
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.02.21, 17:14
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Um welche Rechtsfrage es geht ist nicht ganz klar. A hat einen Anhörungsbogen vom Ordnungsamt erhalten. Darin wird ihm vorgeworfen, dass sein eigener Hund zugebissen hat, da dies eben die Aussage des anderen Hundehalters ist. A sagt nun in der Stellungnahme, dass es eben nicht sein Hund war der zugebissen hat, sondern der Besuchshund.
Das Ordnungsamt droht nun mit der Anordnung eine Sachkundenachweises für A und einem Tierhalteverbot.
Das Ordnungsamt droht nun mit der Anordnung eine Sachkundenachweises für A und einem Tierhalteverbot.
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Und bei den Fragen dürfte es egal sein welcher Hund nun zugebissen hat. Einen der beiden hatte A ja nicht im Griff.Buchvorstellung hat geschrieben: ↑04.05.22, 22:38 Das Ordnungsamt droht nun mit der Anordnung eine Sachkundenachweises für A und einem Tierhalteverbot.
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Die Vorschriften zur Hundehaltung sind Ländersache und durchaus unterschiedlich.
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Da A für den einen Hund Halter und für den anderen Hund Tieraufseher war, haftet A so oder so. Entweder haftet A nach § 833 BGB oder nach § 834 BGB. Interessant ist das lediglich für die Frage, wessen Tierhalterhaftpflichtversicherung einspringen muss. Das aber ist das alleinige Problem des A, denn der Geschädigte kann seine Ansprüche gegen A richten und muss sich nicht darum scheren, welche Versicherung zuständig ist.Buchvorstellung hat geschrieben:Wer ist hier nun in der Beweispflicht, bzw. wer haftet?
Auch dafür ist es irrelevant, welcher Hund gebissen hat.Buchvorstellung hat geschrieben:Das Ordnungsamt droht nun mit der Anordnung eine Sachkundenachweises für A und einem Tierhalteverbot.
Wenn A nun behauptet, es sei nicht sein eigener Hund gewesen, sondern der betreute Hund, dann kann es A passieren, dass er in eine Haftungsfalle läuft, weil die beiden beteiligten Versicherungen der Auffassung sind, dass die jeweils andere den Schaden regulieren muss.
Wenn A dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen will, kommt es ja sowieso raus, wer der Halter ist. Der Halter persönlich hat auch nichts zu befürchten, so dass ich auch nicht verstehe, warum die Nennung des Halters ein Problem sein sollte.Buchvorstellung hat geschrieben:Muss A den Namen des Besitzers nennen dessen Hund er betreut hatte?
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Je nach Landesgesetz und Einstufung des Hundes, kann die Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit auch für Personen vorgeschrieben sein, die einen fremden Hund beaufsichtigen. Dann kann es eine Ordnungswidrigkeit des Halters sein, wenn er den Hund der "falschen" Person überlässt.
Bei der Haftpflichtversicherung wäre zu prüfen, ob grob fahrlässiges Verschulden auch versichert ist und ob die offene Gartentür darunter fällt.
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
In welchem Bundesland wäre das der Fall? Ich habe jetzt nicht alle 16 Bundesländer geprüft, aber in den Hundegesetzen, die mir bekannt sind, ist das nicht der Fall. Die meisten Bundesländer sehen einen Sachkundenachweis nur für gefährliche Hunderassen vor. Nach meiner Kenntnis fordert nur Niedersachsen von allen Hundehaltern einen Sachkundenachweis. Für die Beaufsichtigung von Hunden ist so ein Nachweis aber auch in Niedersachsen nicht vorgeschrieben.FM hat geschrieben:Je nach Landesgesetz und Einstufung des Hundes, kann die Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit auch für Personen vorgeschrieben sein, die einen fremden Hund beaufsichtigen. Dann kann es eine Ordnungswidrigkeit des Halters sein, wenn er den Hund der "falschen" Person überlässt.
Da es in Deutschland keine Haftpflichtversicherung gibt, bei der grobe Fahrlässigkeit vom Versicherungsumfang ausgeschlossen ist, ist einer solche Prüfung nicht erforderlich.FM hat geschrieben:Bei der Haftpflichtversicherung wäre zu prüfen, ob grob fahrlässiges Verschulden auch versichert ist und ob die offene Gartentür darunter fällt.
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Ich auch nicht. Das kann der Fragesteller, der als einziger weiß um welches Land es geht, ja selbst machen.
Ist das so? Ich habe auch nicht alle Vertragsbedingungen aller Versicherungsunternehmen geprüft (wobei man auch in die Vergangenheit gehen müsste). Deshalb eben: "zu prüfen, ob".FM hat geschrieben:Da es in Deutschland keine Haftpflichtversicherung gibt, bei der grobe Fahrlässigkeit vom Versicherungsumfang ausgeschlossen ist, ist einer solche Prüfung nicht erforderlich.
Oder gibt es eine gesetzliche Regelung die festlegt, dass speziell die Hundehaftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen kann?
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Ja,.FM hat geschrieben:Ist das so?
Denkbar ist jedoch eine Selbstbeteiligung in den Bundesländern, in denen die Hundehaftpflicht nicht verpflichtend ist.
Das ist in § 103 VVG geregelt und betrifft jede Form der Haftpflichtversicherung.FM hat geschrieben:Oder gibt es eine gesetzliche Regelung die festlegt, dass speziell die Hundehaftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen kann?
Der Ausschluss grober Fahrlässigkeit ist mir nur bei Schadenversicherungen bekannt und ist dort in § 81 VVG geregelt.
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.02.21, 17:14
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
@hambre:
Wieso muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung einspringen? Es ist doch gar keine Versicherung beteiligt. Jedenfalls sehe ich dafür erstmal keinen Hinweis.
A möchte den Halter nicht nennen. Zum Einen weil er diesen eben nicht beim Ordnungsamt anschwärzen will und zum anderen, weil es auch nicht so viel bringen wird, wenn er sagt, dass der Hund Herrn Frank Müller aus München gehört. Jedenfalls gehe ich nicht davon aus, dass sich irgendwer die Mühe machen wird alle Frank Müllers in München ausfindig zu machen.
Wieso muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung einspringen? Es ist doch gar keine Versicherung beteiligt. Jedenfalls sehe ich dafür erstmal keinen Hinweis.
A möchte den Halter nicht nennen. Zum Einen weil er diesen eben nicht beim Ordnungsamt anschwärzen will und zum anderen, weil es auch nicht so viel bringen wird, wenn er sagt, dass der Hund Herrn Frank Müller aus München gehört. Jedenfalls gehe ich nicht davon aus, dass sich irgendwer die Mühe machen wird alle Frank Müllers in München ausfindig zu machen.
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Z.B. für die Tierarztkosten zur Behandlung des anderen Hundes. Aber man muss das nicht der Versicherung melden.Buchvorstellung hat geschrieben: ↑06.05.22, 18:03 @hambre:
Wieso muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung einspringen? Es ist doch gar keine Versicherung beteiligt. Jedenfalls sehe ich dafür erstmal keinen Hinweis.
Wenn er sagt, ich weiß nicht wem der Hund gehört den ich beaufsichtigte und der aussieht wie mein eigener, wird ihm das wohl einfach nicht geglaubt. Das ist dann so wie nach dem Blitzerfoto das Argument "es könnte ja sein, dass ich einen Zwillingsbruder habe und der gefahren ist, aber ich verrate nicht ob ich überhaupt einen Bruder habe".A möchte den Halter nicht nennen. Zum Einen weil er diesen eben nicht beim Ordnungsamt anschwärzen will und zum anderen, weil es auch nicht so viel bringen wird, wenn er sagt, dass der Hund Herrn Frank Müller aus München gehört. Jedenfalls gehe ich nicht davon aus, dass sich irgendwer die Mühe machen wird alle Frank Müllers in München ausfindig zu machen.
Beim Verwaltungsverfahren ist der Halter des gebissenen Hundes übrigens nicht Partei, sondern Zeuge. Seine Aussage "das war dieser Hund" ist also ein Beweismittel. Ob er sich geirrt hat, müsste ggf. die zuständige Behörde (vermutlich das Ordnungsamt) und später das Verwaltungsgericht (oder Amtsgericht bei Owi-Verfahren) beurteilen, und da ist "keine Ahnung wem der Doppelgänger-Hund in meinem Garten gehörte" eher schwach.
In München gelten dazu:
https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadt ... t/300.html
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... ayLStVG-37
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... -1?hl=true
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.02.21, 17:14
Re: Einer von zwei Hunden beißt zu, welcher ist unklar
Also es geht hier nur um ein paar Euro. Das meldet niemand der Versicherung.
Ja und? Wenn einer 30 jährigen Frau zum 5. Mal der wohlhabende Ehemann kurz nach der Hochzeit verstirbt dann glaubt ihr das auch niemand. Deswegen wird man noch lange nicht wegen Mordes verurteilt.Wenn er sagt, ich weiß nicht wem der Hund gehört den ich beaufsichtigte und der aussieht wie mein eigener, wird ihm das wohl einfach nicht geglaubt.
-
- Letzte Themen