Löschung Aufnahme Telefonat - DSGVO vs MFID
Moderator: FDR-Team
Löschung Aufnahme Telefonat - DSGVO vs MFID
Lieschen Müller möchte ihr Geld im Sparschwein sicher anlegen. Sie wendet sich telefonisch an eine Bank. Diese möchte das Beratungsgespräch aufnehmen. Lieschen Müller stimmt dem zu. Das Telefonat läuft (vermeintlich) gut. Ein Angebot wird Lieschen Müller zugesandt.
In den von der Bank schriftlich festgehaltenen Präferenzen steht nun aber, dass Lieschen Müller einen Totalverlust verkraften würde. Das ist das genaue Gegenteil, was Lieschen Müller im Telefonat gesagt hat. Lieschen Müller sagt der Bank ab und verlangt auch die Löschung der Bankaufnahme mit Verweis auf die DSGVO. Die Bank beruft sich auf MFID II und möchte die Aufzeichnung nicht löschen. Lieschen Müller weiß, dass MFID II i.A. DSGVO schlägt und die Bank die Aufnahme nicht löschen muss / darf. Aber das Gespräch wurde falsch interpretiert und ein Geschäft kommt nicht zustande.
Kann Lieschen Müller in diesem Fall die Löschung der Bandaufnahme erreichen?
In den von der Bank schriftlich festgehaltenen Präferenzen steht nun aber, dass Lieschen Müller einen Totalverlust verkraften würde. Das ist das genaue Gegenteil, was Lieschen Müller im Telefonat gesagt hat. Lieschen Müller sagt der Bank ab und verlangt auch die Löschung der Bankaufnahme mit Verweis auf die DSGVO. Die Bank beruft sich auf MFID II und möchte die Aufzeichnung nicht löschen. Lieschen Müller weiß, dass MFID II i.A. DSGVO schlägt und die Bank die Aufnahme nicht löschen muss / darf. Aber das Gespräch wurde falsch interpretiert und ein Geschäft kommt nicht zustande.
Kann Lieschen Müller in diesem Fall die Löschung der Bandaufnahme erreichen?
Re: Löschung Aufnahme Telefonat - DSGVO vs MFID
Auch ein nicht zustande gekommenes Geschäft kann hier schadenersatzrelevant werden. Daher ist es für die Bank den Vorgang zu dokumentieren.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Löschung Aufnahme Telefonat - DSGVO vs MFID
Wieso will sie denn ihr eigenes Beweismittel beseitigen?
Re: Löschung Aufnahme Telefonat - DSGVO vs MFID
Was steht denn dazu in dieser Regelung? Muss die Dokumentation der Beratung auch dann aufgehoben werden, wenn endgültig kein Geschäftsabschluss zustande kam?
Re: Löschung Aufnahme Telefonat - DSGVO vs MFID
Guckst du seite 9 dieses Dokumentes
Dort heißt es
Dort heißt es
Die Aufzeichnungspflicht greift auch ein, wenn das Gespräch nicht zu einem Geschäftsabschluss geführt hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Löschung Aufnahme Telefonat - DSGVO vs MFID
Herzlichen Dank. Sehr hilfreich.ktown hat geschrieben: ↑30.04.22, 22:55 Guckst du seite 9 dieses Dokumentes
Dort heißt esDie Aufzeichnungspflicht greift auch ein, wenn das Gespräch nicht zu einem Geschäftsabschluss geführt hat.
Die Fragen sind nun:
- muss die Bank nicht darauf hinweisen, dass die Tonbandaufnahme nicht gelöscht werden wird / kann? Schließlich steht die Aufzeichnung gegen die DSGVO.
- warum schlägt MFID II die DSVGO ? Es gibt kein Vertrag mit der Bank. Es ist dann doch eine Vorratsdatenspeicherung.
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Re: Löschung Aufnahme Telefonat - DSGVO vs MFID
Die Daten dürfen nur zur Beweissicherung gespeichert werden. Jedoch nicht für zukünftige Kundenwerbung.
Re: Löschung Aufnahme Telefonat - DSGVO vs MFID
Vielen Dank.blackylein hat geschrieben: ↑08.05.22, 11:37 Die Daten dürfen nur zur Beweissicherung gespeichert werden. Jedoch nicht für zukünftige Kundenwerbung.
Dennoch bleiben m.E. meine Fragen noch offen:
- muss die Bank nicht darauf hinweisen, dass die Tonbandaufnahme nicht gelöscht werden wird / kann? Schließlich steht die Aufzeichnung gegen die DSGVO.
- warum schlägt MFID II die DSVGO ? Es gibt kein Vertrag mit der Bank. Es ist dann doch eine Vorratsdatenspeicherung.
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Re: Löschung Aufnahme Telefonat - DSGVO vs MFID
Die Aufnahme wird gelöscht, wenn die Pflicht zur Aufbewahrung abläuft. Das sind idR. 5 Jahre. Und der Hinweis, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde, ist erfolgt. Das genügt nmE.
Die DSGVO gibt als Grundsatz vor, Daten solange zu speichern, wie sie benötigt werden. Und die MiFID gibt exakt vor, wie lange dieser Zeitraum ist. Viel besser gehts nicht.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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