Herr X hat doch einen Anwalt. Was sagt der dazu?agopton100 hat geschrieben: ↑09.05.22, 01:08 ...
Daraufhin schreibe Herr X zurück, das er ja bereits das Gutachten vom Januar vorgelegt hat und die FS-Stelle solle Ihm jetzt bitte mitteilen welche MPU er machen muss..
(derzeitiger Vorlauf ca. 8 Wochen wo er wieder kein Geld verdient)
....
Hat Herr X kein Recht darauf, das auch seine wirtschaftliche Situation berücksichtigt wird?
wie seht Ihr das?
Wie seht Ihr den weiteren Verlauf?
Ansonsten, im Verwaltungsrecht spielt die wirtschaftliche Situation keine Rolle. Ein "Recht auf Führerschein" gibt es schlicht nicht, wenn man den beruflich braucht muss man halt entsprechend auf ihn aufpassen.
Und auch die 8 Wochen Vorlaufzeit für einen MPU-Termin, sofern eine gefordert wird, dürften für Herrn X das kleinere Problem sein. Mit seiner "Nun-unterschreib-den-Wisch-weil-ich-meinen-Lappen-brauche"-Einstellung die ich hier zwischen den Zeilen lese wird er ziemlich sicher durchfallen. Ohne entsprechende Vorbereitung in der Herr X sich mit der Frage beschäftigt wie es dazu kommen konnte das er mit 1,3 Promille angehalten wurde und was er gedenkt zu tun damit das künftig nicht wieder vorkommt, dürfte ein Scheitern vorprogrammiert sein. AFAIR liegt die nötige Zeit dafür bei ~1 Jahr bis ein Gutachter einem glaubt das veränderte Verhaltensweisen auch wirklich im Alltag angekommen sind und damit auch dauerhaft gelebt werden.
Aber vielleicht wäre ein Durchfaller ja auch der nötige Tritt in den Musculus gluteus maximus den Herr X braucht. Und nun ist genug Moralin hier verteilt worden.