hallo,
wegen der undurchsichtigen Rechtslage bezüglich Scheinselbständigkeit in der IT schließen viele Kunden derzeit die Beschäftigung von Freiberuflern aus. Beliebter wird dagegen das "schweizer Modell", bei dem der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag mit einer Agentur schließt, die wiederum per Arbeitnehmerüberlassung diesen stundenweise "verleiht".
Wenn ein Freiberufler dadurch über längere Zeit "auf dem Papier" ein gutes "Gehalt" als "Angestellter" hat, aber die selbständige Tätigkeit auf dem Papier nur Verluste erwirtschaftet: Kann dann überhaupt noch von einer Gewinnabsicht ausgegangen werden? Z. B. will der Freiberufler ja ggf. gern Büro und Angestellte halten; für einen Angestellten wären diese aber kaum absetzbar. Er müsste die selbständige Tätigkeit mit Verlust weiterführen und diesen für die Steuer von dem Einkommen als Angestellter abziehen.
Gewinnabsicht noch vorhanden bei Arbeitnehmerüberlassung?
Moderator: FDR-Team
Re: Gewinnabsicht noch vorhanden bei Arbeitnehmerüberlassung?
Bitte einmal sortieren, da passt einiges in meinen Augen nicht.
Welcher Mitarbeiter soll da einen Vertrag mit einer externen Agentur schließen? Oder soll da der Freiberufler sich bei einem Dritten anstellen lassen?Wmd hat geschrieben: ↑13.05.22, 10:58 hallo,
wegen der undurchsichtigen Rechtslage bezüglich Scheinselbständigkeit in der IT schließen viele Kunden derzeit die Beschäftigung von Freiberuflern aus. Beliebter wird dagegen das "schweizer Modell", bei dem der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag mit einer Agentur schließt, die wiederum per Arbeitnehmerüberlassung diesen stundenweise "verleiht".
Welche Angestellten sollen da behalten werden? Das Problem der Scheinselbstständigkeit dürfte doch primär den Soloselbstständigen treffen und nicht den der zwar weiter als e.K sein Gewerbe betreibt aber selber schon Mitarbeiter beschäftigt die bei Kunden Projekte übernehmen.Wmd hat geschrieben: ↑13.05.22, 10:58 Wenn ein Freiberufler dadurch über längere Zeit "auf dem Papier" ein gutes "Gehalt" als "Angestellter" hat, aber die selbständige Tätigkeit auf dem Papier nur Verluste erwirtschaftet: Kann dann überhaupt noch von einer Gewinnabsicht ausgegangen werden? Z. B. will der Freiberufler ja ggf. gern Büro und Angestellte halten; für einen Angestellten wären diese aber kaum absetzbar. Er müsste die selbständige Tätigkeit mit Verlust weiterführen und diesen für die Steuer von dem Einkommen als Angestellter abziehen.
Re: Gewinnabsicht noch vorhanden bei Arbeitnehmerüberlassung?
"Früher" war verbreitet:
Freiberufler <----Vertrag über freie Mitarbeit----> Firma
oder
Freiberufler <----Vertrag über freie Mitarbeit----> Vermittler / Agentur <----Vertrag über "Arbeitnehmerüberlassung" ----> Firma
Vielen Firmen ist mittlerweile beides zu riskant, wegen der möglichen Einstufung als "Scheinselbständigkeit".
Daher jetzt mehr verbreitet:
Freiberufler <----befristete Festanstellung----> Vermittler / Agentur <----Vertrag über Arbeitnehmerüberlassung ----> Firma
Also der Freiberufler lässt sich anstellen.
Es stimmt, dass lange Zeit als die ideale Lösung galt, mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person anzustellen und damit kein Soloselbständiger mehr zu sein. Ob das noch so ist, weiß ich nicht. Ich meinte mit Angestellten eher sowas wie Bürokraft, die nicht direkt Geld erwirtschaftet, also bei einer Bindung des "Chefs" in einer befristeten Festanstellung theoretisch nur kostet, obwohl sie ja noch sinnvolle Sachen machen kann.
Freiberufler <----Vertrag über freie Mitarbeit----> Firma
oder
Freiberufler <----Vertrag über freie Mitarbeit----> Vermittler / Agentur <----Vertrag über "Arbeitnehmerüberlassung" ----> Firma
Vielen Firmen ist mittlerweile beides zu riskant, wegen der möglichen Einstufung als "Scheinselbständigkeit".
Daher jetzt mehr verbreitet:
Freiberufler <----befristete Festanstellung----> Vermittler / Agentur <----Vertrag über Arbeitnehmerüberlassung ----> Firma
Also der Freiberufler lässt sich anstellen.
Es stimmt, dass lange Zeit als die ideale Lösung galt, mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person anzustellen und damit kein Soloselbständiger mehr zu sein. Ob das noch so ist, weiß ich nicht. Ich meinte mit Angestellten eher sowas wie Bürokraft, die nicht direkt Geld erwirtschaftet, also bei einer Bindung des "Chefs" in einer befristeten Festanstellung theoretisch nur kostet, obwohl sie ja noch sinnvolle Sachen machen kann.
Re: Gewinnabsicht noch vorhanden bei Arbeitnehmerüberlassung?
Funktioniert das? Im Normalfall hätte man dann mit Zusammenveranlagung wieder eine ähnliche Summe als Paar zu versteuern wie vorher, und die Familienversicherung der GKV würde wegfallen.
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