Nein, aber die Erkenntnisse lagen doch schon vor der Verjährung vor. Das ist doch das Problem. M.E. hätte die Kirche in so Fällen eben nicht nur was auch immer intern durchführen müssen, sie hätte die Akten weiterleiten müssen. Und das ist eben nicht geschehen. Die Quittung für dieses Verhalten bekommt sie eben jetzt. Und da hilft auch keine Erstellung eines Gutachtens durch eine Anwaltskanzlei aus München. Interessanterweise erstreckte sich dieses Mandat eben auch nicht auf die Weiterleitung der konkreten Fälle an die Ermittlungsbehörde. Und das Material ist ja da, sonst wäre die Anwaltskanzlei ja nicht fündig geworden.
Chavah
Kirchenrechtsbruch ?
Moderator: FDR-Team
Re: Kirchenrechtsbruch ?
Das hat aber mit dem aktuellen Aufarbeitungsprozess nichts zu tun.Chavah hat geschrieben: ↑14.05.22, 09:31 Nein, aber die Erkenntnisse lagen doch schon vor der Verjährung vor. Das ist doch das Problem. M.E. hätte die Kirche in so Fällen eben nicht nur was auch immer intern durchführen müssen, sie hätte die Akten weiterleiten müssen. Und das ist eben nicht geschehen.
Weil es in diesem Mandat eben darum ging, die Vorgänge früherer Jahre, wo z. T. keine Weiterleitung stattfand und auch diverse andere Fehler passiert sind, zu untersuchen. Übrigens rechtlich durchaus problematisch, das Ganze, lesen Sie Thomas Fischer.Interessanterweise erstreckte sich dieses Mandat eben auch nicht auf die Weiterleitung der konkreten Fälle an die Ermittlungsbehörde.
Non sequitur. Aus der Existenz von Material folgt nicht, dass das Material heute noch strafrechtlich verwertbar ist.Und das Material ist ja da, sonst wäre die Anwaltskanzlei ja nicht fündig geworden.
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