folgender Sachbestand:
Der Großvater der Miterbin X wird vor seinem Tod durch eine gesetzliche Betreuerin betreut.
Trotz ihrer ursprünglichen Behauptung, dass ihrerseits keine Rechnung mehr zur erwarten ist, stellt sie bereits fünf Wochen nach dem Sterbetag einen entsprechenden Antrag beim Gericht.
Nachdem der Beschluss zu ihren Händen eingegangen ist, wird er solange vorenthalten bis die Beschwerdefrist abgelaufen ist.
Kurzfristig bekommt die Enkelin des verstorbenen eine Email von ihr mit dem bereits vor zwei Monaten festgelegtem Beschluss des Betreuungsgerichts mit einer Zahlungsforderung.
Zu erwähnen ist, dass es Gründe gibt, die an die Korrektheit der Ausführung der Betreuung zweifeln lassen.
Wie ist die Rechtslage?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße