Hallo,
Herr A hat einige Monate vor seinem Tod Herrn B Geld überwiesen. Gilt dies eventuell für den Erbfall als Schenkung, die dem Pflichtteil angerechnet wird? Herr B wäre ggf auch Erbe.
Vielen Dank vorab
Was gilt als Schenkung für den Pflichteil
Moderator: FDR-Team
Re: Was gilt als Schenkung für den Pflichteil
Dass der Betrag auf den Pflichtteil angerechnet werden soll, muss bei der Schenkung vereinbart werden. Nachträglich ist da nichts zu machen.
Re: Was gilt als Schenkung für den Pflichteil
Die Schenkung könnte Einfluß haben auf einen möglichen Pfichtteilsergänzungsanspruch.
Re: Was gilt als Schenkung für den Pflichteil
Wird der Pflichtteil denn ggf um einen solchen Betrag erhöht?
Re: Was gilt als Schenkung für den Pflichteil
Ich habe den Eindruck, dass die juristischen Begriffe fehlerhaft verwendet werden und daher nicht wirklich klar ist, was denn überhaut gefragt ist.
Eine Anrechnung auf den Pflichtteil heißt, dass der Pflichtteil um den entsprechenden Betrag reduziert wird. Außerdem löst eine Schenkung keinen Pflichtteil, sondern einen Pfleichteilergänzungsanspruch aus, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hier ist nicht einmal klar, in welchem Verhältnis A und B zueinander stehen. Ist B überhaupt pflichtteilsberechtigt? Gibt es noch weitere Pflichtteilsberechtigte?
Gibt es ein Testament? Hat A mehr als 50% seines Vermögens an B verschenkt?
Eine Anrechnung auf den Pflichtteil heißt, dass der Pflichtteil um den entsprechenden Betrag reduziert wird. Außerdem löst eine Schenkung keinen Pflichtteil, sondern einen Pfleichteilergänzungsanspruch aus, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hier ist nicht einmal klar, in welchem Verhältnis A und B zueinander stehen. Ist B überhaupt pflichtteilsberechtigt? Gibt es noch weitere Pflichtteilsberechtigte?
Gibt es ein Testament? Hat A mehr als 50% seines Vermögens an B verschenkt?
Wird hier vielleicht der Pflichtteil mit dem gesetzliuchen Erbteil verwechselt?meatknife hat geschrieben:Wird der Pflichtteil denn ggf um einen solchen Betrag erhöht?
Re: Was gilt als Schenkung für den Pflichteil
Wie schon von hambre geschrieben müsste der Fall mal detaillierter beschrieben werden damit man was dazu sagen kann. Wer ist B, in welchem Verhältnis steht B zu A? Soll B Erbe sein oder Miterbe oder Pflichteilsberechtigter? Gibt es ein Testament? Wer wäre gesetzlicher Erbe? Um wessen Pflichteil / Pflichteilergänzungsanspruch geht es, um den von B? B kann nur entweder Erbe sein oder ggf. Pflichtteilsberechtigter (wenn er im "richtigen" Verwandtschaftsverhätnis zu A steht). Beides gleichzeitig geht nicht.
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