Hallo,
mal eine Frage zum Thema Urteile und Instanzen.
Also, sagen wir mal vor dem Landgericht „Land“ streiten sich ein Dienstleister „D“ und ein Kunde „K“ über die Dienstleistung „DL“. K meint, der D darf die gar nicht erbringen und streicht diese von der Rechnung. D klagt, Land gibt ihm Recht, K zahlt. Es werden keine Rechtsmittel eingelegt. Nun geht der BHG 1 Jahr später hin und urteilt, D darf DL gar nicht erbringen. Was kann K nun machen?
Danke
Gruß
Haase
Landgericht sagt „ja“, BGH sagt „nein“. Was tun?
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Re: Landgericht sagt „ja“, BGH sagt „nein“. Was tun?
Nichts. Der BGH hat ja offenbar in einem anderen Verfahren anders entschieden.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Landgericht sagt „ja“, BGH sagt „nein“. Was tun?
Moderationsbeitrag
Was hat das mit Rechtsgeschichte, -philosophie, -theorie zutun?
Ich bitte um Mitteilung, wo der Sachverhalt wirklich hingehört.
Ich bitte um Mitteilung, wo der Sachverhalt wirklich hingehört.
Re: Landgericht sagt „ja“, BGH sagt „nein“. Was tun?
Indem K gezahlt hat, hat er das Urteil anerkannt. Er hätte auch weitere Instanzen hochgehen können, wenn ihm das Urteil nicht zusagt, hat er aber nicht. Damit hat K Pech gehabt. Abgesehen davon: Wenn D die Dienstleistung erbracht hat, steht ihm m.E. eine Entlohnung zu, unabhängig davon, ob er sie hätte erbringen dürfen oder nicht. Die Haftungsfrage steht dann wieder auf einem ganz anderen Blatt, wenn DL von D nicht so fachgerecht ausgeführt wurde, wie es ein berechtigt agierender D2 getan hätte.
Ich bin kein Jurist.
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