"Man darf ja nichts mehr sagen"
Moderator: FDR-Team
"Man darf ja nichts mehr sagen"
...wie sehr mich diese Aussage stets gestört hat.
Nachdem ich aber gerade hier im Forum ein paar Paragraphen gefunden habe, bin ich ratlos, ob die Aussage wirklich so unhaltbar ist, erst einmal unter Strafrecht.
So gilt es beispielsweise als Beleidigung auch, wenn die Behauptung, die mit dem Begriff verbunden ist, wahr ist. [192§ StGB]
So gibt es ja durchaus Stimmen, die sagen, man dürfe und müsse gar eine gewisse Person als Faschist (oder Partei) bezeichnen, weil ein Gericht entschieden hat, dass dies eine treffende Definition sei.
Es erscheint mir auch so, als könnte ja fast jede Formulierung, die eine Person wie auch immer angreift, als Beleidigung gedeutet werden, weil sie die Absicht hat, die Ehre zu verletzen: Faschist, Querdenker, Nazi, TERF, bewusstes Misgendern (weiß da jemand etwas zu?), sarkastische, ironische und satirische Bemerkungen wie auch Übertreibungen. Das Umdeuten oder sichtbares interpretieren von Aussagen von jemand anderem.
Aussagen wie "Politiker/Partei X ist schuld an Coronatoten!", "Prominente Y findet, dass Frauen selbst Schuld sind, wenn sie Opfer von Gewalt werden", "Z findet also, die Ukraine sollte sich überrennen lassen"...
Man mag argumentieren; Aber die Kunstfreiheit! - Aber das wirkt für mich leider wie ein sehr schmaler Grat, der Interpretationsspielraum lässt, und keinesfalls so, dass man jetzt vorausahnen kann, wie ein Gericht entscheidet.
Bevor man mich hier falsch versteht: Mir gefällt das nicht. Weil es für mich durch diesen Rechtsdschungel jetzt so wirkt, als könnte die Aussage doch irgendwie stimmen.
Edit: Dazu kommen noch Verleumdungs- und Üble-Nachrede-Paragraphen.
Nachdem ich aber gerade hier im Forum ein paar Paragraphen gefunden habe, bin ich ratlos, ob die Aussage wirklich so unhaltbar ist, erst einmal unter Strafrecht.
So gilt es beispielsweise als Beleidigung auch, wenn die Behauptung, die mit dem Begriff verbunden ist, wahr ist. [192§ StGB]
So gibt es ja durchaus Stimmen, die sagen, man dürfe und müsse gar eine gewisse Person als Faschist (oder Partei) bezeichnen, weil ein Gericht entschieden hat, dass dies eine treffende Definition sei.
Es erscheint mir auch so, als könnte ja fast jede Formulierung, die eine Person wie auch immer angreift, als Beleidigung gedeutet werden, weil sie die Absicht hat, die Ehre zu verletzen: Faschist, Querdenker, Nazi, TERF, bewusstes Misgendern (weiß da jemand etwas zu?), sarkastische, ironische und satirische Bemerkungen wie auch Übertreibungen. Das Umdeuten oder sichtbares interpretieren von Aussagen von jemand anderem.
Aussagen wie "Politiker/Partei X ist schuld an Coronatoten!", "Prominente Y findet, dass Frauen selbst Schuld sind, wenn sie Opfer von Gewalt werden", "Z findet also, die Ukraine sollte sich überrennen lassen"...
Man mag argumentieren; Aber die Kunstfreiheit! - Aber das wirkt für mich leider wie ein sehr schmaler Grat, der Interpretationsspielraum lässt, und keinesfalls so, dass man jetzt vorausahnen kann, wie ein Gericht entscheidet.
Bevor man mich hier falsch versteht: Mir gefällt das nicht. Weil es für mich durch diesen Rechtsdschungel jetzt so wirkt, als könnte die Aussage doch irgendwie stimmen.
Edit: Dazu kommen noch Verleumdungs- und Üble-Nachrede-Paragraphen.
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Re: "Man darf ja nichts mehr sagen"
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Zuletzt geändert von Elektrikör am 05.06.22, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
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Re: "Man darf ja nichts mehr sagen"
42?
Zuletzt geändert von hawethie am 07.06.22, 09:25, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitat entfernt, da überflüssig
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Re: "Man darf ja nichts mehr sagen"
"... wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."
Das ist eigentlich keine Erweiterung des Begriffs "Beleidigung", es ist eine notwendige Klarstellung.
Nehmen wir Ihr Beispiel, wo jemand in beleidigender Absicht als "Faschist" bezeichnet wird. Wenn das nur strafbar wäre, wenn es unwahr wäre, müsste in einem Strafverfahren nachgewiesen werden, dass es unwahr ist ("im Zweifel für den Angeklagten"). Noch schlimmer, es muss dem Angeklagten nachgewiesen werden, dass er wusste, dass es unwahr ist (bzw. es hätte wissen können). Im Ergebnis könnte eine geschickt formulierte Beleidigung nicht mehr geahndet werden. Wegen des § 192 StGB kommt es aber auf den Wahrheitsgehalt nicht an, sondern nur auf die Beleidigungsabsicht.
Re: "Man darf ja nichts mehr sagen"
Magst du deinen Beitrag umformulieren? Ich bin etwas darüber, ob es eine wahre Behauptung jetzt deiner Meinung nach unter 192 dennoch eine Beleidigung und damit strafbar ist, oder nicht.
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Re: "Man darf ja nichts mehr sagen"
Weder eine wahre noch eine unwahre Behauptung ist eine Beleidigung. Beide können es aber sein, je nach den Umständen und der Absicht.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: "Man darf ja nichts mehr sagen"
Danke, so etwa hätte ich das auch geschrieben.Dummerchen hat geschrieben: ↑06.06.22, 02:32Weder eine wahre noch eine unwahre Behauptung ist eine Beleidigung. Beide können es aber sein, je nach den Umständen und der Absicht.
Nehmen wir ein anderes Beispiel, wo es vielleicht noch deutlicher wird. A nennt den aus - sagen wir - Nigeria stammenden B einen "N." ("Regen" von hinten gelesen). Das ist nach der aktuellen Rechtsprechung eine Beleidigung. Die darin enthaltene Behauptung ist aber - nach der üblichen Definition des Wortes N. - wahr. Also doch keine Beleidigung?
Tatsächlich wird man in der Mehrheit der Fälle zumindest einen gewissen Wahrheitsgehalt finden. Der Autofahrer, der, ohne zu blinken, auf meine Spur wechselt und mich dadurch zum Bremsen zwingt, ist objektiv ein Rüpel und ein Idiot. Ich darf es ihm aber nicht direkt ins Gesicht sagen.
Re: "Man darf ja nichts mehr sagen"
Erst einmal eine Entschuldigung für die späte Antwort. Ich war anderweitig beschäftigt.
Es wirkt auf mich jetzt so, dass es keine klare Rechtssicherheit gibt, wie ich zuvor schon bemerkte: Alles kann irgendwie ausgelegt werden.
Auch:
Es wirkt damit so, wenn man dieselben Aussagen wie Satire- oder Kabarettsendungen verwendet, man Gefahr läuft, belangt werden zu können.
Vielleicht sehen die Gerichte das ja meist anders. Aber es bleibt dann immer die Restgefahr, dass man nie absehen kann, wie etwas ausgelegt werden kann von einem Gericht.
Es wirkt auf mich jetzt so, dass es keine klare Rechtssicherheit gibt, wie ich zuvor schon bemerkte: Alles kann irgendwie ausgelegt werden.
Auch:
Es erscheint mir auch so, als könnte ja fast jede Formulierung, die eine Person wie auch immer angreift, als Beleidigung gedeutet werden, weil sie die Absicht hat, die Ehre zu verletzen: Faschist, Querdenker, Nazi, TERF, bewusstes Misgendern (weiß da jemand etwas zu?), sarkastische, ironische und satirische Bemerkungen wie auch Übertreibungen
Es wirkt damit so, wenn man dieselben Aussagen wie Satire- oder Kabarettsendungen verwendet, man Gefahr läuft, belangt werden zu können.
Vielleicht sehen die Gerichte das ja meist anders. Aber es bleibt dann immer die Restgefahr, dass man nie absehen kann, wie etwas ausgelegt werden kann von einem Gericht.
Re: "Man darf ja nichts mehr sagen"
Wenn jemand eine andere Person "angreift", in der Absicht "die Ehre zu verletzen", dann ist das geradezu die Definition des Begriffs "Beleidigung". Also warum sollte das dann nicht als Beleidigung gedeutet werden?
Zum einen ist es nicht primärer Sinn einer Satiresendung, jemanden anzugreifen, sondern Satire soll unterhalten, vielleicht auch Leute zum Nachdenken bringen.
Zum anderen findet hier eine Abwägung der Rechtsgüter statt, die Kunstfreiheit gegen die Würde des Angegriffenen (der in der Regel auch eine "Person der Zeitgeschichte" ist, wo sowieso andere Regeln gelten).
Das alles trifft nicht zu, wenn Herr A seinen Nachbarn Herr B einen "Faschisten" nennt.
Re: "Man darf ja nichts mehr sagen"
Was ja auch in gewisser Weise auf zynische und sarkastische Bemerkungen zutrifft.Wenn jemand eine andere Person "angreift", in der Absicht "die Ehre zu verletzen", dann ist das geradezu die Definition des Begriffs "Beleidigung". Also warum sollte das dann nicht als Beleidigung gedeutet werden?
Kann ja auch bspw. auf Social Media passieren. Ich als Privatperson dürfte mich wohl kaum auf Kunstfreiheit berufen in diesem Maße, oder doch?Zum einen ist es nicht primärer Sinn einer Satiresendung, jemanden anzugreifen, sondern Satire soll unterhalten, vielleicht auch Leute zum Nachdenken bringen.
Zum anderen findet hier eine Abwägung der Rechtsgüter statt, die Kunstfreiheit gegen die Würde des Angegriffenen (der in der Regel auch eine "Person der Zeitgeschichte" ist, wo sowieso andere Regeln gelten).
Und: Muss das Gegenüber dazu eine prominente Person sein? Wenn ich auf provokante Art einen anderen (nicht bekannten) Social-Media-Nutzer kritisiere, dann kann man das ja auch als ehrverletztend betrachten.
z. B. wenn ich schreibe "X findet also, dass alle Transsexuelle Pädophile sind" als Interpretation auf ein Zitat der vorhergeganen Person.
Mir ist schon klar, dass Gerichte idR nicht so knallhart entscheiden, aber ist nachvollziehbar, wie ich von einem bisweilem schmalen Grat spreche?
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