Corona - kein Ersatztermin für Prüfung und Ausbildungsverlängerung um mindestens 6 Monate?

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zukki123
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Corona - kein Ersatztermin für Prüfung und Ausbildungsverlängerung um mindestens 6 Monate?

Beitrag von zukki123 »

Hallo,

am kommenden Freitag sollte eine schriftliche Prüfung für eine handwerkliche Berufsausbildung stattfinden. Am Wochenende hat sich jemand mit Corona angesteckt und ist nun in Quarantäne.

Die Berufsschule verweigert die Möglichkeit die Prüfung nach der Genesung an einem Ersatztermin nachzuschreiben und verlangt, dass die Ausbildungszeit nun um 6 Monate (oder ein Jahr? - das kann ich noch nicht genau sagen) verlängert wird und die Prüfung bei den nächsten regulären Terminen nachgeschrieben wird.

Der Prüfling hat bereits einen Job in Aussicht, die Verträge sind bereits mündlich gemacht. Es ist die einzige freie Stelle in 150km Umkreis. Er ist 36 Jahre alt und kein 16 jähriger, der einfach mal schnell irgendwo hin ziehen kann. Familie... .

Ich würde gerne wisse, ob ein Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin besteht. Es ist schliesslich nicht sein Verschulden. 3 Impfungen usw.. .
Möglicherweise ist ja auch ein Anspruch auf Schreiben der Prüfung in Quarantäne unter Video-aufsicht (eigene Webcam) denkbar.

Wie wäre da die Rechtslage?

Vielen Dank für die Hilfe.... !
lottchen
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Re: Corona - kein Ersatztermin für Prüfung und Ausbildungsverlängerung um mindestens 6 Monate?

Beitrag von lottchen »

Gibt es eine Prüfungsordnung? Was sagt der Ausbildungsbetrieb dazu, wurde der schon eingeschaltet? Mit der IHK mal gesprochen?
ktown
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Re: Corona - kein Ersatztermin für Prüfung und Ausbildungsverlängerung um mindestens 6 Monate?

Beitrag von ktown »

Wenn ich mir die vielen Seiten der Kammern anschaue, dann heißt es immer, dass der Wiederholungstermin 6 Monate später sind.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ExDevil67
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Re: Corona - kein Ersatztermin für Prüfung und Ausbildungsverlängerung um mindestens 6 Monate?

Beitrag von ExDevil67 »

zukki123 hat geschrieben: 13.06.22, 11:28 Die Berufsschule verweigert die Möglichkeit die Prüfung nach der Genesung an einem Ersatztermin nachzuschreiben
Nachschreiben klingt nach dem schriftlichem Teil der Prüfung und da wird nachschreiben schwer. AFAIR sind die Prüfungsaufgaben nämlich bundesweit identisch und werden bundesweit an einem Termin zur gleichen Zeit ausgegeben. Und in Zeiten von Internet dürfte das nicht so schwer sein herauszufinden was die aktuellen Aufgaben sind.

Nur aus Interesse, was für ein exotisches Handwerk wird da gelernt wenn es hinterher nur eine Stelle im Umkreis von 150 km geben soll?
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