2er WEG - kein Verwalter - Eigentümerversammlung einberufen
Moderator: FDR-Team
2er WEG - kein Verwalter - Eigentümerversammlung einberufen
Hallo Zusammen,
folgende Fallstellung:
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In einer 2er WEG gibt es keinen Verwalter.
Person A hat seine Wohnung gerade erworben.
Person A hat 70% der Miteigentumsanteile.
Stimmrecht nach Teilungserklärung ist nach Miteigentumsanteil.
Person A ist folglich Mehrteilseigentümer.
Person B hat seine Wohnung ebenfalls neu erworben.
Person B hat keinerlei Interesse sich bzgl. des Hauses abzustimmen.
Am Haus sind mehrere Reparaturen zu erledigen.
Wie kann A zu einer Eigentümerversammlung einberufen, auf welcher über diese Abgestimmt wird?
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Ich freue mich über Eure Rückmeldungen.
Gruß
Philipp
folgende Fallstellung:
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In einer 2er WEG gibt es keinen Verwalter.
Person A hat seine Wohnung gerade erworben.
Person A hat 70% der Miteigentumsanteile.
Stimmrecht nach Teilungserklärung ist nach Miteigentumsanteil.
Person A ist folglich Mehrteilseigentümer.
Person B hat seine Wohnung ebenfalls neu erworben.
Person B hat keinerlei Interesse sich bzgl. des Hauses abzustimmen.
Am Haus sind mehrere Reparaturen zu erledigen.
Wie kann A zu einer Eigentümerversammlung einberufen, auf welcher über diese Abgestimmt wird?
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Ich freue mich über Eure Rückmeldungen.
Gruß
Philipp
Re: 2er WEG - kein Verwalter - Eigentümerversammlung einberufen
Guckst du WEG Abschnitt 4
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: 2er WEG - kein Verwalter - Eigentümerversammlung einberufen
WoEigG §23 Abs. 3.
Man schickt das dem 30% Eigentümer zur Unterschrift mit Rückumschlag zu.
Ne Unterschrift wird der ja noch hinbekommen...
Man schickt das dem 30% Eigentümer zur Unterschrift mit Rückumschlag zu.
Ne Unterschrift wird der ja noch hinbekommen...

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: 2er WEG - kein Verwalter - Eigentümerversammlung einberufen
Die Antworten helfen bei dem Fall leider nicht weiter.
Das Problem liegt ja darin begründet, dass es weder einen Verwalter gibt noch das eine Eigentümer durch Beschluss befähigt sind zu einer Eigentümerversammlung einzuberufen!
Einer der beiden Eigentümer hat auch kein Interesse daran eine Eigentümerversammlung einzuberufen.
Wie kann nun also der interessierte Eigentümer, der gleichzeitig Mehrheitseigentümer ist, rechtssicher zu einer solchen einladen?
Muss er sich durch das zuständige Amtsgericht hierzu bevollmächtigen lassen? (Stichwort: Verwahrlosung)
Oder reicht die bolze Tatsache das dieser Mehrheitseigentümer ist?

Das Problem liegt ja darin begründet, dass es weder einen Verwalter gibt noch das eine Eigentümer durch Beschluss befähigt sind zu einer Eigentümerversammlung einzuberufen!
Einer der beiden Eigentümer hat auch kein Interesse daran eine Eigentümerversammlung einzuberufen.
Wie kann nun also der interessierte Eigentümer, der gleichzeitig Mehrheitseigentümer ist, rechtssicher zu einer solchen einladen?
Muss er sich durch das zuständige Amtsgericht hierzu bevollmächtigen lassen? (Stichwort: Verwahrlosung)
Oder reicht die bolze Tatsache das dieser Mehrheitseigentümer ist?

Re: 2er WEG - kein Verwalter - Eigentümerversammlung einberufen
Das hängt davon ab, wie man rechtssicher definiert. Möglich wäre dies: Person A lädt ohne Legimitation zu einer Eigentümerversammlung ein. Auf der Versammlung werden die notwendigen Beschlüsse gefasst, unabhängig davon ob Person B teilnimmt oder nicht. Die so gefaßten Beschlüsse sind nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Die Anfechtung muß innerhalb eines Monats nach der Versammlung erfolgen, danach sind sie rechtskräftig.
Aber wenn Person B ohnehin kein Interesse hat, dürfte er auch kein Interesse haben, die Beschlüsse anzufechten.
Auf dieser Versammlung könnte dann auch ein Verwaltungsbeirat gewählt werden, der in Zukunft legitimiert ist zu Versammlungen einzuladen.
Wenn der oben beschriebene Weg nicht ausreicht, dann ja.
Nein.
Re: 2er WEG - kein Verwalter - Eigentümerversammlung einberufen
Person A lädt ohne Legimitation zu einer Eigentümerversammlung ein.
Auf der Versammlung werden die notwendigen Beschlüsse gefasst, unabhängig davon ob Person B teilnimmt oder nicht.
Die so gefaßten Beschlüsse sind nicht nichtig, sondern nur anfechtbar.
Die Anfechtung muß innerhalb eines Monats nach der Versammlung erfolgen, danach sind sie rechtskräftig.
Sind die gefaßten Beschlüße nicht schon deshalb anfechtbar weil Person A ohne Legitimation zu einer Eigentümerversammlung einlädt?
Oder sind sie nur dann anfechtbar wenn die dann gefaßten Beschlüße formelle und/oder inhaltliche Mängel haben?

Re: 2er WEG - kein Verwalter - Eigentümerversammlung einberufen
https://www.haufe.de/immobilien/verwalt ... 98710.html
Zitat:
Eine Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen Eigentümer ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich dann, wenn es auch keinen Verwaltungsbeirat gibt. Dann kann sich ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigen lassen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: 2er WEG - kein Verwalter - Eigentümerversammlung einberufen
Dann fasse ich mal wie folgt zusammen:
- Um zu einer Eigentümerversammlung einladen zu dürfen müsste sich einer der Eigentümer zunächst vom Gericht dazu bevollmächtigen lassen zu einer solchen einzuladen.
- Lädt ein Eigentümer trotzdem ohne Legitimation zu einer Eigentümerversammlung ein, wären die gefassten Beschlüsse wegen der fehlenden Legitimation anfechtbar.
Frage:
Ich nehme an, dass eine Klage wegen fehlender Legitimation jedoch dann ins leere läuft wenn es sich um eine 2er WEG handelt und die ohne Legitimation einladende Person Mehrheitseigentümer ist. (Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen vorausgesetzt.)
Dann könnte nämlich unterstellt werden, dass die Beschlüsse auch so gefällt worden wären, wäre von einer legitimierten Person zur Versammlung geladen worden.
Seht ihr das auch so?
- Um zu einer Eigentümerversammlung einladen zu dürfen müsste sich einer der Eigentümer zunächst vom Gericht dazu bevollmächtigen lassen zu einer solchen einzuladen.
- Lädt ein Eigentümer trotzdem ohne Legitimation zu einer Eigentümerversammlung ein, wären die gefassten Beschlüsse wegen der fehlenden Legitimation anfechtbar.
Frage:
Ich nehme an, dass eine Klage wegen fehlender Legitimation jedoch dann ins leere läuft wenn es sich um eine 2er WEG handelt und die ohne Legitimation einladende Person Mehrheitseigentümer ist. (Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen vorausgesetzt.)
Dann könnte nämlich unterstellt werden, dass die Beschlüsse auch so gefällt worden wären, wäre von einer legitimierten Person zur Versammlung geladen worden.
Seht ihr das auch so?

Re: 2er WEG - kein Verwalter - Eigentümerversammlung einberufen
Der Mehrheitseigentümer muss sich einfach nur die Frage stellen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Minderheitseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage einreicht.
Außerdem sollte er seine eigene Risikobereitschaft prüfen.
Sollte der Minderheitseigentümer die Beschlüsse nicht anfechten, so ist mit der ersten illegitimen Versammlung auch die Grundlage dafür geschaffen, zu weiteren Versammlungen legitim einzuladen.
Außerdem sollte er seine eigene Risikobereitschaft prüfen.
Sollte der Minderheitseigentümer die Beschlüsse nicht anfechten, so ist mit der ersten illegitimen Versammlung auch die Grundlage dafür geschaffen, zu weiteren Versammlungen legitim einzuladen.
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