Hallo,
wie ist die rechtliche Situation im Hinblick auf Pflegegeld im Sterbemonat? Im Net ist zu lesen, dass für den vollen Monat gezahlt wird und der Betrag nicht zurück gefordert wird bzw. bei den Erben verbleibt. Für einen Verstorbenen wurde eine Nachzahlung 2 Mon. nach dem Tod an das Pflegeheim taggenau überwiesen. Haben die Erben Anspruch auf Zahlung für den vollen Monat? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Pflegegeld im Sterbemonat
Moderator: FDR-Team
Pflegegeld im Sterbemonat
Gruß TG
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Re: Pflegegeld im Sterbemonat
Guten Tag,
die Pflegeversicherung, ist jetzt nicht ganz mein Bereich.
Wenn allerdings Pflegesachleistungen (stationäre Pflege) beantragt sind, kann in meinen Augen nicht plötzlich für den Sterbemonat nach dem Tod auf Pflegegeld umgestellt werden. Pflegegeld kann ja gar nicht gewährt werden, weil die Pflegesachleistungen bewilligt wurden. Die eine Leistung bewirkt, dass die andere Leistung nicht gewährt werden kann.
Wer soll den plötzlich den Toten gepflegt haben?
In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis, dass Pflegegeld ist bei weitem geringer als die Aufwendungen für die stationäre Pflege.
die Pflegeversicherung, ist jetzt nicht ganz mein Bereich.
Wenn allerdings Pflegesachleistungen (stationäre Pflege) beantragt sind, kann in meinen Augen nicht plötzlich für den Sterbemonat nach dem Tod auf Pflegegeld umgestellt werden. Pflegegeld kann ja gar nicht gewährt werden, weil die Pflegesachleistungen bewilligt wurden. Die eine Leistung bewirkt, dass die andere Leistung nicht gewährt werden kann.
Wer soll den plötzlich den Toten gepflegt haben?
In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis, dass Pflegegeld ist bei weitem geringer als die Aufwendungen für die stationäre Pflege.
Re: Pflegegeld im Sterbemonat
Danke für den Hinweis. Es war nicht bekannt, dass es Unterschiede bem Pflegegeld gibt bzw. dass Sachleistung bei stationärer Pflege anders ist. Demnach handelt es sich um stationärer Sachleistung, die sich von PG2 auf PG 4 verändert hatte.
Gruß TG
Re: Pflegegeld im Sterbemonat
Hallo,
da in der Regel das Pflegegeld im Voraus gezahlt wird, erfolgt für den Sterbemonat keine Rückforderung. In diesem Falle wurde das Pflegegeld nachgezahlt, dann (natürlich) Tag genau.
Gruss
Czauderna
da in der Regel das Pflegegeld im Voraus gezahlt wird, erfolgt für den Sterbemonat keine Rückforderung. In diesem Falle wurde das Pflegegeld nachgezahlt, dann (natürlich) Tag genau.
Gruss
Czauderna
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