Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
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Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
Angenommen eine Familie meldet ihr Kind zur Kita an, sie hat Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.
Bei der nichtselbständigen Arbeit und bei Kap. zieht die entsprechende Stadt für die Berechnung des mtl. Kita Beitrages Werbungskosten ab, aber nicht bei Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, das wird mit dem Bruttobetrag zugrunde gelegt. Obwohl dort Werbungskosten angefallen sind und das im vorgelegten ESTBescheid belegt ist.
Was ist da rechtens? Wo kann man die Rechtsgrundlage für die Berechnung des Einkommens für Kita Beiträge nachlesen?
Bei der nichtselbständigen Arbeit und bei Kap. zieht die entsprechende Stadt für die Berechnung des mtl. Kita Beitrages Werbungskosten ab, aber nicht bei Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, das wird mit dem Bruttobetrag zugrunde gelegt. Obwohl dort Werbungskosten angefallen sind und das im vorgelegten ESTBescheid belegt ist.
Was ist da rechtens? Wo kann man die Rechtsgrundlage für die Berechnung des Einkommens für Kita Beiträge nachlesen?
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Re: Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
In der entsprechenden Satzung der Stadt oder Gemeinde, in der sich die KiTa befindet.zickenlatein hat geschrieben:Wo kann man die Rechtsgrundlage für die Berechnung des Einkommens für Kita Beiträge nachlesen?
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Re: Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
in der Satzung steht: Einkommen und vergleichbare Einkünfte ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des EStG
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Re: Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
Der Fall ist ja rein fiktiv. Aber um welche fiktive Stadtverwaltung geht es denn da? Habe ich noch nie gehört, dass die Gebühren individuell am Einkommen berechnet werden. Die Satzung würde mich persönlich interessieren. Danke
Re: Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
Och das kommt immer häufiger vor als sie denken.
Hier mal was zum Lesen
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
Hm.
Also würde ich davon ausgehen, dass auch Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung hat hier halt einen Fehler gemacht.
Das klingt auf den ersten Blick so, als ob Werbungskosten nur bei Arbeitslohn verrechnet werden. Andererseits sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur insoweit Einkünfte, als sie nicht durch Werbungskosten vermindert werden. Im Einzelfall können dadurch sogar negative Einkünfte entstehen - im Text:Der Elternbeitrag wird anhand des Bruttoarbeitslohnen abzüglich der Werbungskosten (meist pauschal solange die veranlagte Höhe laut Einkommensteuerbescheid noch nicht feststeht) und abzüglich der Kinderbetreuungskosten jedoch plus den sonstigen Einkünften z.B. aus Vermietung und Verpachtung/Kapitalerträgen und den eventuell angefallenen Unterhaltsleistungen und den erhaltenen öffentlichen Leistungen zum Lebensunterhalt oder Lohnersatzleistungen sowie den steuerfreien Einkünften berechnet.
Dieser Satz macht nur Sinn, wenn Werbungskosten das Einkommen vermindern.Zu beachten bei der Berechnung ist auch, dass negative Einkünfte nicht mit den positiven verrechnet werden
Also würde ich davon ausgehen, dass auch Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung hat hier halt einen Fehler gemacht.
Re: Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
Dann müssen auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten abgezogen werden.zickenlatein hat geschrieben: Einkommen und vergleichbare Einkünfte ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des EStG
Zu den Begrifflichkeiten:
Einkünfte = Einnahmen abzgl. Werbungskosten.
Kann es sein, dass im Antrag nach Einkünften gefragt wurde, man aber die Einnahmen eingetragen hat?
Re: Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
Nein, das hat mit der Ermittlung der Höhe der einzelnen Einkommensarten nicht zu tun.
Beispiel:
Sie haben 80 TEUR Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und 10 TEUR Verlust aus selbst Tätigkeit. In diesem Fall werden bei der Kita-Beitragsbemessung die 80 TEUR aus der abhängigen Beschäftigung herangezogen und der Verlust aus Selbständigkeit wird nicht beachtet.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Re: Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
Es wird in der Satzung der Stadt Entenhausen bei der Berechnung der Einkünfte auf das EStG (2) verwiesen, demnach sind Einkünfte der Überschuß über die Werbungskosten.
Hier hat die Verwaltung wohl einen Fehler gemacht, denn die Werbungskosten bei V+V wurden nicht abgezogen. Obwohl das alles aus dem vorgelegten EstBescheid hervorging.
Somit wird die Familie den Bescheid mit Einspruch anfechten
Hier hat die Verwaltung wohl einen Fehler gemacht, denn die Werbungskosten bei V+V wurden nicht abgezogen. Obwohl das alles aus dem vorgelegten EstBescheid hervorging.
Somit wird die Familie den Bescheid mit Einspruch anfechten
Zuletzt geändert von ktown am 16.06.22, 09:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
Das ist mir alles klar.
Was ich meinte - Langform:
Bei der von der Verwaltung vorgenommenen Ermittlungsmethode kann es nie zu negativen Einkünften kommen, weil (laut Sachverhalt) nur die Einnahmen, nicht aber die Kosten berücksichtigt werden. Dann wäre dieser Satz also völlig sinnlos, weil er sowieso nie zutrifft. Er steht aber nun mal da. Also ist das (zwar kein Beweis, aber) ein Indiz dafür, dass die von der Verwaltung angewandte Ermittlungsmethode falsch ist.
Re: Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Kita Beitragspflicht zugrundegelegt
1. Nur weil etwas sinnlos ist, ist das noch lange kein Grund, es nicht in ein deutsches Gesetz zu schreiben.
2. Es gibt einige Möglichkeiten, negative Einkommen zu generieren, die keine Werbungskosten sind.
Aber gut, letztlich kommen wir beide auf das gleiche Ergebnis
MfG
Old Piper
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