bei einer Datenauskunftsanfrage nach DSGVO werden gespeicherte personenbezogene Daten angefordert.
Gilt dies auch für digitalisierte Dokuemente (Scans) oder Dokumente in Papierform, welcher die angefragte Stelle speichert/lagert?
Hat der Antragssteller ein Recht auf Kopien?
Vielen Dank im Voraus
