Hallo Leute,
ich würde mich freuen, wenn ihr mir eine Einschätzung zu folgender Situation geben könnt:
In einem (reinen) Wohngebiet dürfen die Wohngebäude gem. B-Plan nicht mehr als zwei Wohnungen haben.
Ein Haus (gem. Baugenehmigung ein "Einfamilienhaus mit Garage") verfügt aktuell lediglich über eine Wohnung.
Darf hier genehmigungsfrei ein seperater Wohnraum abgetrennt werden und über eine ehemalige Terrassentür, die dann durch eine Haustür ersetzt wird zugägnlich gemacht werden?
Oder ist dies nicht erlaubt, da es sich dann um kein Einfamilienhaus mehr handelt?
Ergänzung:
Angenommen, die Wohnungen werden zusätzlich durch eine Tür verbunden werden, sodass man unter zuhilfenahme eines Schlüssels von einer in die andere Wohnung gehen kann. Würde dies etwas an der rechtlichen Situation ändern, da es sich ggf. um keine vollwertige Wohnung sondern lediglich um eine Einliegerwohnung handelt?
Rechtsgrundlagen:
BauGB 1986
BauNVO 1990
PlanZ 1981
Lage: Niedersachsen
Vielen Dank für eure Einschätzung!
Zweite Wohnung in "Einfamilienhaus"
Moderator: FDR-Team
Re: Zweite Wohnung in "Einfamilienhaus"
Würde auf dem Weg überhaupt eine vollständige zweite Wohneinheit mit Wohnraum, Kochgelegenheit und Bad/WC entstehen?
Re: Zweite Wohnung in "Einfamilienhaus"
Moderationsbeitrag
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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