Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Moderator: FDR-Team
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Ist Fazit:
Als Laie ohne Ahnung würde ich D an Y geben,
bei einem Prozess könnte Y das Hotel D verlieren ?
Danke für grosszügige Hilfen.
Als Laie ohne Ahnung würde ich D an Y geben,
bei einem Prozess könnte Y das Hotel D verlieren ?
Danke für grosszügige Hilfen.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Das ist der wahrscheinliche Fall auch für den Ausgang vor Gericht.rechtsfrage hat geschrieben:Als Laie ohne Ahnung würde ich D an Y geben,
Theoretisch kann das passieren, allerdings müsste dann Y4 das hierrechtsfrage hat geschrieben:bei einem Prozess könnte Y das Hotel D verlieren ?
substantiiert widerlegen.rechtsfrage hat geschrieben:der Vater hätte zu Lebzeiten gesagt
Firma geht an das eine Kind
die anderen Kinder werden ausgezahlt.
Bei einem widersprüchlichen Testament kommt für die Auslegung den Äußerungen des Erblassers zu Lebzeiten ein ganz erhebliches Gewicht zu. Aus diesen Äußerungen ist aber deutlich zu entnehmen, dass Y die Immobilie D erhalten soll.
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Danke für die Hilfe.
Nehmen wir an
Y will D
y2 sagt ok, nehmen Autos
y3 sagt ok nehme Schmuck
y4 will Streit und klagt allein.
Dann hätte y4 Cancen,
wenn auch sehr gering?
Wenn aber y y2 und y3 vor Gericht sagen:
Vater wollte Hotels an y geben,
dann würde y4 wohl verlieren.
Nehmen wir an
Y will D
y2 sagt ok, nehmen Autos
y3 sagt ok nehme Schmuck
y4 will Streit und klagt allein.
Dann hätte y4 Cancen,
wenn auch sehr gering?
Wenn aber y y2 und y3 vor Gericht sagen:
Vater wollte Hotels an y geben,
dann würde y4 wohl verlieren.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
*Glaskugel hervorkram - saubermach - mystische Musik an:"
Ich sehe zu den Chance vor Gericht..... ein Spruchbanner...
.
.
.
auf dem steht (genau hinschau): "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"...
Also: zu den Chancen vor Gericht kann keiner was sagen.
Ich sehe zu den Chance vor Gericht..... ein Spruchbanner...
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auf dem steht (genau hinschau): "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"...
Also: zu den Chancen vor Gericht kann keiner was sagen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Zunächst einmal legt das Nachlassgericht auf Basis der vorliegenden Informationen das Testament aus und erteilt den Erbschein entsprechend seiner Auslegung. Da bekommt man schon Mal eine gerichtliche Entscheidung ganz ohne Klage.rechtsfrage hat geschrieben:Y will D
y2 sagt ok, nehmen Autos
y3 sagt ok nehme Schmuck
y4 will Streit und klagt allein.
Wer mit der Entscheidung des Nachlassgerichtes nicht einverstanden ist, der muss dann klagen.
Die Chancen von y4 liegen nie bei Null. Und so lange hier niemand weiß, welche Argumente y4 bei Gericht vortragen wird, ist das auch immer schwer zu beurteilen. Wenn die Sachlage vollständig dargestellt wurde, dann würde ich die Erfolgschancen von y4 aber als gering einschätzen.rechtsfrage hat geschrieben:Dann hätte y4 Cancen,
wenn auch sehr gering?
Wenn aber y y2 und y3 vor Gericht sagen:
Vater wollte Hotels an y geben,
dann würde y4 wohl verlieren.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Wie sieht das eigentlich aus? Wir haben auf der einen Seite Schmuck, Autos etc und auf der anderen Seite 4 Immobilien. Stehen da evtl noch Ansprüche auf Bargeld gegen Y im Raum in Richtung Pflichtteilergänzung?
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Pflichteil war nicht Thema.
Nehmen wir an
Vermögen von Erblasser
wären
10 Mio,
dann soll oder sollten alle 4
2,5 Mio bekommen.
Danke nochmal.
Nehmen wir an
Vermögen von Erblasser
wären
10 Mio,
dann soll oder sollten alle 4
2,5 Mio bekommen.
Danke nochmal.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Dann verstehe ich allerdings das ganze Problem nicht.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Richtig, wenn neben den Immobilien ausreichend andere Vermögenswerte zur Verfügung stehen das jedes Kind rechnerisch den gleichen Anteil bekommen kann sollte es doch egal sein wer was bekommt.
Die Diskussion wer bekommt das letzte Haus dürfte ja nur von Bedeutung sein wenn entweder mehrere Kinder Interesse an dem Objekt haben oder es um die Frage geht wer bekommt welchen Anteil vom Erbe.
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Um auf das Beispiel zurückzukommen,
was sollte ein Arzt in Japan mit einem Hotel anfangen?
Zusatzfrage:
Wenn Erbschein beantragt würde,
müssten den alle 4 akzeptieren oder reicht wenn wenn
y4
den beantragt,
mit Anspruch auf ein viertel Hotel?
was sollte ein Arzt in Japan mit einem Hotel anfangen?
Zusatzfrage:
Wenn Erbschein beantragt würde,
müssten den alle 4 akzeptieren oder reicht wenn wenn
y4
den beantragt,
mit Anspruch auf ein viertel Hotel?
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Ich gehe mal davon aus, dass Y ebenfalls einen Erbschein beantragt. Jedenfalls wäre Y schön blöd, wenn er das nicht machen würde.rechtfrage hat geschrieben:Wenn Erbschein beantragt würde,
müssten den alle 4 akzeptieren oder reicht wenn wenn
y4
den beantragt,
Wenn zwei Erbscheinanträge unterschiedlichen Inhalts gestellt werden, dann entscheidet das Nachlassgericht, mit welchem Inhalt der Erbschein ausgestellt wird.
Auf eine konkrete Immobilie wird ein Erbschein sowieso nicht ausgestellt.rechtfrage hat geschrieben:mit Anspruch auf ein viertel Hotel?
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Sorry,
dumme Laienfrage.
Ist Erbschein nötig,
wenn Testament vorhanden?
Danke nochmal.
dumme Laienfrage.
Ist Erbschein nötig,
wenn Testament vorhanden?
Danke nochmal.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Wenn es sich um ein privatschriftliches Testament handelt, dann ja, bei einem notariellen Testament dagegen nicht.rechtfrage hat geschrieben:Ist Erbschein nötig,
wenn Testament vorhanden?
Ich hatte bei meiner letzten Antwort folgendes übersehen:
Dann ist das Nachlassgericht, bzw. der Erbschein irrelevant, denn der wird einfach mit dem Inhalt ausgestellt, dass jedes Kind 1/4 erbt.rechtfrage hat geschrieben:Vermögen von Erblasser
wären
10 Mio,
dann soll oder sollten alle 4
2,5 Mio bekommen.
Die Frage der Zuordnung der Immobilien erfordert dann eine Einigung zwischen den Erben. Dabei müsste aber wohl Y den Y4 verklagen, wenn Y die Immobilie D haben will.
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