Darf Polizei Fuß in Tür stellen?
Moderator: FDR-Team
Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?
Keine Frage, die wird es geben. Wenn sich aber die Polizei zweimal auf ein "Guten Tag, wir würden gern mit Ihnen reden" mit einem "Schön, ich aber nicht mit Ihnen" abspeisen lässt, dann kann der Grund für den Besuch nicht wirklich dringend sein.
Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?
Deputy hat geschrieben: ↑26.06.22, 21:47 @Evariste
Ach so - die Polizei kommt also völlig ohne Grund, hämmert wie blöd an die Tür und verhindert dann, dass sie geschlossen wird. Einfach so, ohne Grund. Und zur Vorgeschichte wird nur erwähnt, dass ein Nachbar was mit einem Pony erzählt hat.
Ein Hausfriedensbruch liegt hier noch lange nicht vor - lediglich eine komische Geschichte, bei der fast alle relevanten Fakten fehlen. Lass Dich nicht veräppeln bzw. sei nicht naiv![]()
Ganz sicher gibt es eine Vorgeschichte und auch einen nachvollziehbaren Grund für das Verhalten. (Das ist bei den meisten Straftaten so.) Das ist aber nicht die Frage, sondern die Frage ist, ob dieser Grund das Verhalten der Polizisten legitimiert. Und da fehlt mir die Fantasie, mir so einen rechtfertigenden Grund auszudenken. (Wohingegen ich mir andere Gründe sehr wohl vorstellen kann. Mangelnde Kooperation eines Zeugen oder Verdächtigen ist aber alleine noch keine Rechtfertigung, Wenn sich jemand partout nicht an der Haustür äußern will, dann kann man ihn vorladen...)
Hier ein Beispiel aus der Praxis:
(Quelle: Augsburger Allgemeine)Die junge Frau sei unfreundlich zu der Zivilstreife gewesen und habe deren Dienstausweise verlangt, sagte der Beamte aus. "Der Gesichtsausdruck und Tonfall der Dame hat sich schlagartig geändert", sagte der 31-Jährige zum Ablauf der Befragung an der Wohnungstür. Weil ihm die Frau ihrerseits den Ausweis nicht zeigen wollte, habe er einen Fuß in die Tür gestellt. Der Richter belehrte den Zeugen daraufhin: "Grundsätzlich braucht man für das Betreten einer Wohnung erst einmal einen Durchsuchungsbeschluss."
Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?
Nachzulesen in der StPO bzw. dem PolG des jeweiligen Landes. Was konkret vorlag? Keine Ahnung - damit rückst Du ja nicht raus.Buchvorstellung hat geschrieben: ↑26.06.22, 22:55 Ok, aber da die Beamten ja wieder gegangen sind nachdem Sie dazu aufgefordert wurden scheint ja keine akute Gefahr vorzuliegen. Also was sollte es rechtfertigen die Wohnung gegen den Willen des Eigentümers zu betreten?
Ernsthaft? Wen willst Du denn vorladen? Denjenigen, der dort gemeldet ist? Und wenn dann wer anders an der Tür war? Deswegen macht man zB grundsätzlich eine IDF - und unterstellt nicht, dass man das über EWO klären kann. Das unterscheiden den Profi vom Amateur.Evariste hat geschrieben: ↑27.06.22, 15:53Ganz sicher gibt es eine Vorgeschichte und auch einen nachvollziehbaren Grund für das Verhalten. (Das ist bei den meisten Straftaten so.) Das ist aber nicht die Frage, sondern die Frage ist, ob dieser Grund das Verhalten der Polizisten legitimiert. Und da fehlt mir die Fantasie, mir so einen rechtfertigenden Grund auszudenken. (Wohingegen ich mir andere Gründe sehr wohl vorstellen kann. Mangelnde Kooperation eines Zeugen oder Verdächtigen ist aber alleine noch keine Rechtfertigung, Wenn sich jemand partout nicht an der Haustür äußern will, dann kann man ihn vorladen...)
Und wenn Du dir so etwas nicht vorstellen kannst ... das ist eben das Problem, wenn einem Erfahrungen fehlen. Das sind dann regelmäßig diejenigen, die mit ungläubigen Blick dastehen und sagen "Also damit konnte doch nun wirklich keiner rechnen" Und daneben steht einer der sagt "ich hab doch gesagt, dass das so endet". Mehr als einmal erlebt ...
Das ist bekannt. Und wie ging es weiter? Hat der Richter eine rechtswidrige Durchsuchung festgestellt? Was hat der Richter in Deinem Beispiel im Urteil dazu gesagt?Evariste hat geschrieben: Hier ein Beispiel aus der Praxis:(Quelle: Augsburger Allgemeine)Die junge Frau sei unfreundlich zu der Zivilstreife gewesen und habe deren Dienstausweise verlangt, sagte der Beamte aus. "Der Gesichtsausdruck und Tonfall der Dame hat sich schlagartig geändert", sagte der 31-Jährige zum Ablauf der Befragung an der Wohnungstür. Weil ihm die Frau ihrerseits den Ausweis nicht zeigen wollte, habe er einen Fuß in die Tür gestellt. Der Richter belehrte den Zeugen daraufhin: "Grundsätzlich braucht man für das Betreten einer Wohnung erst einmal einen Durchsuchungsbeschluss."
Das ist nicht mehr wie ein Allgemeinsatz - eine juristische Wertung ist es ein keinster Weise.
Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?
Wieso muss er hier alle Einzelheiten ausbreiten? Die Frage ist doch absolut berechtigt. Alle in Frage kommenden Rechtfertigungsgründe sind nicht in EInklang damit zu bringen, dass die Polizeibeamten ergebnislos wieder abgezogen sind. Oder habe ich eine anderslautende Vorschrift übersehen?Deputy hat geschrieben: ↑27.06.22, 16:29Nachzulesen in der StPO bzw. dem PolG des jeweiligen Landes. Was konkret vorlag? Keine Ahnung - damit rückst Du ja nicht raus.Buchvorstellung hat geschrieben: ↑26.06.22, 22:55 Ok, aber da die Beamten ja wieder gegangen sind nachdem Sie dazu aufgefordert wurden scheint ja keine akute Gefahr vorzuliegen. Also was sollte es rechtfertigen die Wohnung gegen den Willen des Eigentümers zu betreten?
Von einer Identitätsfeststellung lese ich nichts im Sachverhalt.
Dann geben Sie doch mal ein Beispiel...
Gar nichts, aus 2 Gründen:
1. Es ging im Prozess nicht um das Verhalten der Polizisten, sondern derjenigen, die bei dem Polizeieinsatz verletzt wurden. Die Polizisten hatten Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erstattet.
2. Das Verfahren wurde am Ende wegen geringer Schuld eingestellt.
Details zu dem Verfahren finden Sie z. B. hier: https://www.sueddeutsche.de/bayern/proz ... -1.1284061
Und übrigens hat der Richter nicht von einer rechtswidrigen Durchsuchung gesprochen, sondern vom "Betreten der Wohnung", das aber ebenfalls einen Durchsuchungsbeschluss erfordert.
Mal ganz dumm gefragt:
Ist das denn erlaubt - oder doch eher nicht?Weil ihm die Frau ihrerseits den Ausweis nicht zeigen wollte, habe er einen Fuß in die Tür gestellt.
Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?
Es sind keine Rechtfertigungsgründe, es wären Eingriffsbefugnisse.Evariste hat geschrieben: ↑27.06.22, 17:36Wieso muss er hier alle Einzelheiten ausbreiten? Die Frage ist doch absolut berechtigt. Alle in Frage kommenden Rechtfertigungsgründe sind nicht in EInklang damit zu bringen, dass die Polizeibeamten ergebnislos wieder abgezogen sind. Oder habe ich eine anderslautende Vorschrift übersehen?Deputy hat geschrieben: ↑27.06.22, 16:29Nachzulesen in der StPO bzw. dem PolG des jeweiligen Landes. Was konkret vorlag? Keine Ahnung - damit rückst Du ja nicht raus.Buchvorstellung hat geschrieben: ↑26.06.22, 22:55 Ok, aber da die Beamten ja wieder gegangen sind nachdem Sie dazu aufgefordert wurden scheint ja keine akute Gefahr vorzuliegen. Also was sollte es rechtfertigen die Wohnung gegen den Willen des Eigentümers zu betreten?
Und nein, je nachdem, um was es geht, kann auch ein Blick durch die Tür reichen um festzustellen, ob ein weiterer Einsatz notwendig ist oder nicht.
Einzimmerwohnung, in der mehrere um Hilfe schreien. Tür zum Bad ist offen, man kann reinschauen - da sind keine Personen, aber im Fernseher wird gekreischt. Der Klassiker. Die Person soll selber verzweifelt um Hilfe schreien, der gehts an der Tür aber gut.
Usw. Alles, was man sich ausdenken kann, gibts auch in der Realität. Und noch viel mehr.
Aha. Er hat also die Maßnahmen gar nicht beurteilt. Oder die Aussage war verkürzt: "Grundsätzlich braucht man einen DS-Beschluss, hier durfte die Polizei aber auch ohne rein." Nichts genaues weiß man nicht.Evariste hat geschrieben: ↑27.06.22, 17:36Gar nichts, aus 2 Gründen:
1. Es ging im Prozess nicht um das Verhalten der Polizisten, sondern derjenigen, die bei dem Polizeieinsatz verletzt wurden. Die Polizisten hatten Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erstattet.
2. Das Verfahren wurde am Ende wegen geringer Schuld eingestellt.
Details zu dem Verfahren finden Sie z. B. hier: https://www.sueddeutsche.de/bayern/proz ... -1.1284061
Was sollte der Kommentar dann, wenn das Schuh in die Tür stellen schon ein betreten ist, das eine DS-Beschluss erfordert.Evariste hat geschrieben: Und übrigens hat der Richter nicht von einer rechtswidrigen Durchsuchung gesprochen, sondern vom "Betreten der Wohnung", das aber ebenfalls einen Durchsuchungsbeschluss erfordert.
Wenn man einen entsprechenden Grund hat - ja. Ansonsten: nein. Womit wir wieder bei der Frage wären: was war eigentlich los? Zur Ergreifung eines BS darf die Polizei zB in die Wohnung rein - und wenn es eine akute Sache ist, dann dürfte da regelmäßig die Zeit fehlen, einen Richter zu kontaktieren. Hängt vom Einzelfall ab.Evariste hat geschrieben: Mal ganz dumm gefragt:
Ist das denn erlaubt - oder doch eher nicht?
Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?
Das kann passieren, ja. Aber zweimal hintereinander? Da fehlt mir wirklich die Fantasie...
Aha. Und warum steht dann da:
Das klingt eher nach Kritik an dem Vorgehen.Der Richter belehrte den Zeugen daraufhin: ...
Wie bitte?
Es ging genau um den Grund aus dem Artikel (ohne Bezugnahme auf das Szenario hier): Ein Polizist redet mit einer Frau, die in der Wohnung steht, im Verlaufe des Gesprächs fordert er sie auf, sich auszuweisen, sie weigert sich. Ist er damit schon berechtigt, die Wohnung zu betreten? Oder müsste da mehr dazu kommen?Deputy hat geschrieben: ↑27.06.22, 21:52Wenn man einen entsprechenden Grund hat - ja. Ansonsten: nein. Womit wir wieder bei der Frage wären: was war eigentlich los? Zur Ergreifung eines BS darf die Polizei zB in die Wohnung rein - und wenn es eine akute Sache ist, dann dürfte da regelmäßig die Zeit fehlen, einen Richter zu kontaktieren. Hängt vom Einzelfall ab.Evariste hat geschrieben: Mal ganz dumm gefragt:Ist das denn erlaubt - oder doch eher nicht?Weil ihm die Frau ihrerseits den Ausweis nicht zeigen wollte, habe er einen Fuß in die Tür gestellt.
Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?
Wir sind hier wieder bei einer Sache, bei der wir uns nicht einig werden; insofern ...
Wenn eine IDF gemacht werden darf, dann kann auch der Fuß in die Tür gestellt werden - ganz einfach um zu verhindern, dass die Tür zugemacht wird und die Person verschwindet. Damit wäre die IDF erstmal hinfällig. Je nachdem, um was für eine Maßnahme es sich handelt ist es eine andere Rechtsgrundlage - auch abhängig vom Bundesland. Und es ist auch nicht in jedem Bundesland gleich.
Grundsätzlich muss der Verdacht einer Straftat / OWi oder einer Gefahr vorliegen, bzw. sind in den Polizeigesetzen noch weitere Sachverhalte benannt. Und alleine über diesen Satz sind haufenweise Bücher geschrieben worden.
Auch wenn das jetzt als Provokation aufgefasst wird: es ist manchmal schon irritierend, mit welcher Sicherheit Personen Sachverhalte beurteilen, die sich selber ein wenig im Internet zusammengelesen haben...
Wenn eine IDF gemacht werden darf, dann kann auch der Fuß in die Tür gestellt werden - ganz einfach um zu verhindern, dass die Tür zugemacht wird und die Person verschwindet. Damit wäre die IDF erstmal hinfällig. Je nachdem, um was für eine Maßnahme es sich handelt ist es eine andere Rechtsgrundlage - auch abhängig vom Bundesland. Und es ist auch nicht in jedem Bundesland gleich.
Grundsätzlich muss der Verdacht einer Straftat / OWi oder einer Gefahr vorliegen, bzw. sind in den Polizeigesetzen noch weitere Sachverhalte benannt. Und alleine über diesen Satz sind haufenweise Bücher geschrieben worden.
Auch wenn das jetzt als Provokation aufgefasst wird: es ist manchmal schon irritierend, mit welcher Sicherheit Personen Sachverhalte beurteilen, die sich selber ein wenig im Internet zusammengelesen haben...
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