Fotos: Hauptmotiv (z. B. Künstler bei einer Veranstaltung) vs. Beiwerk (die Zuschauer)
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Fotos: Hauptmotiv (z. B. Künstler bei einer Veranstaltung) vs. Beiwerk (die Zuschauer)
Liebe Rechtsexperten,
ich fotografiere ein wenig auf Hobbyebene und stelle mir folgende Frage:
Vor dem neuen Urheberrecht war es so geregelt, dass die Veröffentlichung von Fotos von Personen, die lediglich Beiwerk zum Hauptmotiv sind, z. B. die Zuschauer bei einer Veranstaltung, erlaubt ist. Gilt das heute immer noch?
Ich bearbeite gerade die Fotos von einer Veranstaltung und es wäre eine Menge Arbeit, alle Gesichter in einer Zuschauermenge auf einer Menge Fotos unkenntlich zu machen.
Freundliche Grüße - Ulrich
ich fotografiere ein wenig auf Hobbyebene und stelle mir folgende Frage:
Vor dem neuen Urheberrecht war es so geregelt, dass die Veröffentlichung von Fotos von Personen, die lediglich Beiwerk zum Hauptmotiv sind, z. B. die Zuschauer bei einer Veranstaltung, erlaubt ist. Gilt das heute immer noch?
Ich bearbeite gerade die Fotos von einer Veranstaltung und es wäre eine Menge Arbeit, alle Gesichter in einer Zuschauermenge auf einer Menge Fotos unkenntlich zu machen.
Freundliche Grüße - Ulrich
Re: Fotos: Hauptmotiv (z. B. Künstler bei einer Veranstaltung) vs. Beiwerk (die Zuschauer)
Wieso sollte das nicht mehr gelten?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Fotos: Hauptmotiv (z. B. Künstler bei einer Veranstaltung) vs. Beiwerk (die Zuschauer)
Weil sich sehr vieles mit dem neuen Urheberrecht geändert hat hielt ich es für wahrscheinlich, dass das auch bei dieser Regel der Fall ist.Wieso sollte das nicht mehr gelten?
Re: Fotos: Hauptmotiv (z. B. Künstler bei einer Veranstaltung) vs. Beiwerk (die Zuschauer)
Es ging bei der Reform hauptsächlich um das Leistungsschutzrecht, d.h. darum, dass Urheber ein Recht auf Vergütung haben und wie das Ganze gestaltet wird. Es ging nicht um die Motive selbst bzw. deren Recht am eigenen Bild. Daran hat sich nichts geändert.Sempervivum hat geschrieben: ↑07.07.22, 12:48Weil sich sehr vieles mit dem neuen Urheberrecht geändert hat hielt ich es für wahrscheinlich, dass das auch bei dieser Regel der Fall ist.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Fotos: Hauptmotiv (z. B. Künstler bei einer Veranstaltung) vs. Beiwerk (die Zuschauer)
Vielen Dank für diese Info, dann kann ich ja in dieser Hinsicht unbesorgt sein.
Zusatzfrage: Wie ist es denn mit den Künstlern geregelt? Kann ich, wenn jemand bei einer öffentlichen Veranstaltung auftritt, das Einverständnis voraus setzen für das Fotografieren und das Präsentieren z. B. auf Social-Network-Portal [Name geändert], selbstverständlich ohne kommerziellen Hintergrund? Ich rede hier nicht von Konzerten irgend welcher Superstars sondern z. B. Kleinkunstfestivals oder Stadtfesten.
Zusatzfrage: Wie ist es denn mit den Künstlern geregelt? Kann ich, wenn jemand bei einer öffentlichen Veranstaltung auftritt, das Einverständnis voraus setzen für das Fotografieren und das Präsentieren z. B. auf Social-Network-Portal [Name geändert], selbstverständlich ohne kommerziellen Hintergrund? Ich rede hier nicht von Konzerten irgend welcher Superstars sondern z. B. Kleinkunstfestivals oder Stadtfesten.
Re: Fotos: Hauptmotiv (z. B. Künstler bei einer Veranstaltung) vs. Beiwerk (die Zuschauer)
Wieso sollte es Unterschiede geben zwischen Superstars und Kleinkünstlern auf Stadtfesten oder anderer derartige Veranstaltungen?
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Re: Fotos: Hauptmotiv (z. B. Künstler bei einer Veranstaltung) vs. Beiwerk (die Zuschauer)
Da hast Du natürlich Recht, es wäre sicher verfehlt, wenn das Gesetz nur für die "Großen" gelten würde.
Re: Fotos: Hauptmotiv (z. B. Künstler bei einer Veranstaltung) vs. Beiwerk (die Zuschauer)
wenn ich einem Straßenkünstler ein Entgelt zahle fürs Foto....
dann kann ich das Foto auch veröffentlichen - wobei Entgelt kann auch das Zusenden des Fotos per Mail sein.
Die großen Künstler verbieten auf Konzerten meist ausdrücklich das Anfertigen von Fotos.
dann kann ich das Foto auch veröffentlichen - wobei Entgelt kann auch das Zusenden des Fotos per Mail sein.
Die großen Künstler verbieten auf Konzerten meist ausdrücklich das Anfertigen von Fotos.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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