Verschenkung vor dem Pflegefall / Tod

Moderator: FDR-Team

prof_haase
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 103
Registriert: 05.06.05, 20:42

Verschenkung vor dem Pflegefall / Tod

Beitrag von prof_haase »

Hallo,
nehmen wir mal an Erblasser E hat ein Haus. E hat 2 Kinder K1 und K2. K1 hat vor 15 Jahren ein Haus von E bekommen. E hat wohnrecht. Auch ist in dem Vertrag geregelt, dass E die Pflegekosten aus seinem Vermögen bzw. Einkommen trägt. Erst wenn das nicht mehr vorhanden ist, „springt“ K1 ein. K2 ist entsprechend ausgezahlt worden.
Nun, zeichnet sich ab, dass der Fall eintritt, dass E pflegebedürftig wird. E hat noch eine Menge Vermögen was E dann an K2 verschenkt, damit K1 die Kosten für Hege und Pflege übernehmen muss.
1) Was passiert in der Zeit, in der E noch lebt.
a. Kann K1 veranlassen, dass die Schenkung rückgängig gemacht wird, denn „Schenkungen können nämlich nach dem Gesetz zurückgefordert werden, wenn der Schenker nach der Schenkung verarmt ( 528 BGB).“? E kann ja dann eine Pfelegkosten nicht selber Tragen.
2) Was passiert wenn E z.B. 2 Jahre nach der Schenkung verstirbt. Nehmen wir mal an, E hat 100t€ an K2 verschenkt. Kann K1 da Ansprüche stellen?

Danke

Haase
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8194
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Verschenkung vor dem Pflegefall / Tod

Beitrag von hambre »

prof_haase hat geschrieben:a. Kann K1 veranlassen, dass die Schenkung rückgängig gemacht wird, denn „Schenkungen können nämlich nach dem Gesetz zurückgefordert werden, wenn der Schenker nach der Schenkung verarmt ( 528 BGB).“?
Ja, sobald E sein noch vorhandenes Vermögen verbraucht hat.
prof_haase hat geschrieben:Was passiert wenn E z.B. 2 Jahre nach der Schenkung verstirbt. Nehmen wir mal an, E hat 100t€ an K2 verschenkt. Kann K1 da Ansprüche stellen?
Sofern K2 bis dahin die Pflegekosten aus der Schenkung übernommen hat, dann hat K1 keine Ansprüche.

Theoretisch sind zwar Pflichtteilergänzungsanspüche denkbar, jedoch gehe ich davon aus, dass diese aufgrund der Anrechnung der bereits erfolgten Schenkung tatsächlich nicht entstehen.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen